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Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?

Begonnen von Thorsten St., 24. August 2023, 20:01:23

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Thorsten St.

Hallo,bin zum 31.5 aus der Bundeswehr dieses Jahr ausgeschieden,und habe heute ein Bescheid bekommen,dass ich eine Auszahlung der Inflationsprämie von 1240€ bekomme,ist das so richtig oder eine Fehlrechnung?

Ralf

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72508.msg743382.html#msg743382
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Helft mit, dass es so bleibt.

didi62

Stichtag ist der 1. Mai 2023.
Wer am 1. Mai 2023 in einem Dienstverhältnis stand und im Zeitraum vom 1. Januar bis 31.Mai 2023 an mind. 1 Tag Anspruch auf Bezüge hatte, erhält die Prämie. Es ist dabei uneheblich, wenn man im Juni 2023 in keinem Dienstverhältnis mehr steht.


KlausP

Zitat von: Thorsten St. am 25. August 2023, 17:19:33
Und was bedeutet unter Vorbehalt?

Es gibt dazu noch keine gesetzliche Regelung, nur den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

SolSim

Zitat von: Thorsten St. am 25. August 2023, 17:19:33
Und was bedeutet unter Vorbehalt?

Kommt das Gesetz nicht zustande, muss das Geld zurückgezahlt werden 🤷‍♂️😉.

Be

Hallo,

bei mir ähnliches, dennoch bisschen anders, habe vom 1.4.23 bis 1.7.23 gedient, dann Widerruf gezogen, also in der Stamm(AGA bestanden), kriege ich die Inflationsprämie dann auch, bin ja nicht regulär ausgeschieden, oder macht das keinen Unterschied?

Mit kameradschaftlichen Grüßen;)

BulleMölders

Zitat von: didi62 am 25. Juli 2023, 12:15:55
Es besteht ein Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240,00 € sofern
1. das Dienstverhältnis am 1. Mai 2023 bestanden hat und
2. im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 mindestens an einem Tag ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge bestanden hat.

Wenn ich das richtig lese, erfüllen Sie sowohl 1. als auch 2. also dürfen sie selber entscheiden ob Ja oder Nein.

Und wenn Sie sich immer noch nicht entscheiden können, dann heißt es abwarten und sehen ob da was kommt oder nicht.
Test

KlausP

Einfach ab und zu in den Briefkasten schauen. Die Bezügeabrechnungen sind im Bersan, meiner kam am Mittwoch.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Alexperia_2

Guten Tag,
Ich möchte mich der Frage gern anschließen. Ich war Soldat bis 31.05.23 aber. War aber seit 01.09.22 schon im Vollzeit BFD mit Eingliederungsschein und Ausgleichsbezügen.

Ist bekannt, ob mir diese Inflationszahlung ebenfalls zusteht?
In der Zahlung für September war jedenfalls nichts dabei.

F_K

ZitatDienst- oder Anwärterbezüge

Diese sind wohl nicht gezahlt worden, oder?

... aber der neue Arbeitgeber hat ja ggf. so etwas geleistet.

Alexperia_2

Doch, im Mai 2023 habe ich ganz normal das volle Gehalt als Soldat bekommen.

didi62

Zitat von: Alexperia_2 am 31. August 2023, 12:53:17
Guten Tag,
Ich möchte mich der Frage gern anschließen. Ich war Soldat bis 31.05.23 aber. War aber seit 01.09.22 schon im Vollzeit BFD mit Eingliederungsschein und Ausgleichsbezügen.

Ist bekannt, ob mir diese Inflationszahlung ebenfalls zusteht?
In der Zahlung für September war jedenfalls nichts dabei.

Es ist eigentlich nicht möglich, vor dem regulären Ausscheiden aus der Bw Ausgleichsbezüge zu erhalten. Diese werden frühestens ab dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Bw gezahlt.
Sofern die Maßnahme schon vor dem Ausscheiden unter Freistellung vom milit. Dienst begonnen wurde, werden ganz normal Dienstbezüge weiter gezahlt-natürlich unter Anrechnung gezahlter Anwärterbezüge des neuen Dienstherrn.

Bezüglich der Inflationsprämie ist diese Konstellation noch ein Problemfall der manuell bearbeitet werden muss und auf Grund der kurzfristigkeit der Einspielung in SAP nicht in allen fällen zum Zahlmonat September 2023 erfolgen konnte.

Zu beachten ist jedenfalls, sollte der neuer Dienatherr ebenfalls BUND sein, steht die Inflationsprämie nur beim neuen Dienstherr zu.

Alexperia_2

Hey, da habe ich mich einfach ungenau ausgedrückt.

Soldat bis 31.05.23 von ganz normalen Bezügen und an 01.06.2023 Landesbeamter, mittels Eingliederungsschein und Ausgleichsbezügen seit Dienstzeitende.

Aber der zweite Teil deines Postes beantwortet meine Frage ja.
Nein, der neue Dienstherr ist nicht Bund, sondern Land und dieses hat (für die Beamten) keine Inflationszahlungen vorgenommen.

Es ist also ein "Problemfall" und ich sollte zunächst abwarten?
Ich möchte die Bezügebearbeiter halt nicht nerven und anrufen

Thorsten St.

Hallo,wie lange gilt denn jetzt der Vorbehalt? Also wann ist das Geld sicher,das man es behalten darf?

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