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Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?

Begonnen von Thorsten St., 24. August 2023, 20:01:23

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KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

SolSim

Zitat von: Thorsten St. am 08. September 2023, 20:43:10
Hallo,wie lange gilt denn jetzt der Vorbehalt? Also wann ist das Geld sicher,das man es behalten darf?

Wenn der Bundestag es beschossen, der Bundespräsident es unterschrieben und es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Vielleicht bis Ende des Jahres 🤷‍♂️

FoxtrotUniform

Zitat von: Thorsten St. am 08. September 2023, 20:43:10
Hallo,wie lange gilt denn jetzt der Vorbehalt? Also wann ist das Geld sicher,das man es behalten darf?
Bei Angelegenheiten gem. BGB hätte ich jetzt 6 Monate geantwortet. In diesem Fall wäre ein Jurist zu befragen.

Also besser als Tagesgeld oder kurzes Festgeld (oder bei ausreichenden Reserven längerfristig) anlegen und nicht als Schlussrate für den Audi S5 einplanen.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Auso..

Zitat von: didi62 am 03. September 2023, 14:23:39
Zitat von: Alexperia_2 am 31. August 2023, 12:53:17
Guten Tag,
Ich möchte mich der Frage gern anschließen. Ich war Soldat bis 31.05.23 aber. War aber seit 01.09.22 schon im Vollzeit BFD mit Eingliederungsschein und Ausgleichsbezügen.

Ist bekannt, ob mir diese Inflationszahlung ebenfalls zusteht?
In der Zahlung für September war jedenfalls nichts dabei.

Es ist eigentlich nicht möglich, vor dem regulären Ausscheiden aus der Bw Ausgleichsbezüge zu erhalten. Diese werden frühestens ab dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Bw gezahlt.
Sofern die Maßnahme schon vor dem Ausscheiden unter Freistellung vom milit. Dienst begonnen wurde, werden ganz normal Dienstbezüge weiter gezahlt-natürlich unter Anrechnung gezahlter Anwärterbezüge des neuen Dienstherrn.

Bezüglich der Inflationsprämie ist diese Konstellation noch ein Problemfall der manuell bearbeitet werden muss und auf Grund der kurzfristigkeit der Einspielung in SAP nicht in allen fällen zum Zahlmonat September 2023 erfolgen konnte.

Zu beachten ist jedenfalls, sollte der neuer Dienatherr ebenfalls BUND sein, steht die Inflationsprämie nur beim neuen Dienstherr zu.

Hallo, ich habe heute meine Abrechnung für 10/23 erhalten. Es ist der erste Monat, bei dem mir ÜG zustehen (bis 30.09. noch aktiv)

Hier ist die Prämie von 220€ (100%, da geförderte Bildungsmaßnahme) nicht aufgeführt. Andere haben sie bereits erhalten. Ist das normal am Anfang, oder soll ich doch nachfragen - da andere sie bereits erhalten haben.

BulleMölders

Wie soll denn hier jemand sagen ob so etwas normal ist oder nicht. Diese Situation, dass solche Prämien gezahlt werden hat es meines Wissens nach in Deutschland noch nicht gegeben. Deshalb kann es da ja wohl auch noch keine Erfahrungswerte geben oder liege ich da falsch?
Test

Auso..

Zitat von: BulleMölders am 29. September 2023, 08:06:25
Wie soll denn hier jemand sagen ob so etwas normal ist oder nicht. Diese Situation, dass solche Prämien gezahlt werden hat es meines Wissens nach in Deutschland noch nicht gegeben. Deshalb kann es da ja wohl auch noch keine Erfahrungswerte geben oder liege ich da falsch?

Hier arbeiten ja welche beim BVA haben Kontakte, oder evtl selbst dort angerufen und nähere Informationen. Deshalb könnte auch jemand bestätigen, ob das normal ist aufgrund von internen Vorgängen etc. und somit sein Wissen weitergeben.

FoxtrotUniform

Zitat von: Auso.. am 29. September 2023, 16:56:33
Zitat von: BulleMölders am 29. September 2023, 08:06:25
Wie soll denn hier jemand sagen ob so etwas normal ist oder nicht. Diese Situation, dass solche Prämien gezahlt werden hat es meines Wissens nach in Deutschland noch nicht gegeben. Deshalb kann es da ja wohl auch noch keine Erfahrungswerte geben oder liege ich da falsch?

Hier arbeiten ja welche beim BVA haben Kontakte, oder evtl selbst dort angerufen und nähere Informationen. Deshalb könnte auch jemand bestätigen, ob das normal ist aufgrund von internen Vorgängen etc. und somit sein Wissen weitergeben.
Interne Vorgänge gibt hier hoffentlich niemand weiter. Kontaktiere doch einfach das BVA und erbete eine Begründung oder erhebe direkt Widerspruch.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

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