Guter Hinweis, danke! War mir als Laie auch nicht bewusst.
Ich bin von dem "Regelfall" bei uns Zivilen ausgegangen, der vorsieht, dass irgendwann der TG-Bezug ausläuft.
Gruß,
BuBe
Da liegen Sie ja auch richtig.
Unabhängig ob Soldat oder Zivil --- i.d.R. Regel wird nach 8 Jahren kein TG mehr gezahlt werden.
Nur ... dies haben viele der Betroffenen noch nicht realisiert, denn die ersten Fälle wird es ja erst ca. 2027/28 geben...
Denn es ist abzusehen, dass es keine Versetzungen mit Dienstortwechsel geben wird --
nur damit der TG-Anspruch erhalten bleibt.
Und auch der genannte Absatz 4 wird Vielen nicht helfen, da hier eine sehr restriktive Auslegung der Wortwahl "...
aus zwingenden dienstlichen Gründen..." zu erwarten sein wird.
Hinzu tritt, dass auch eine neue Personalmaßnahme am Standort
nicht auf dem Erhalt des TG-Anspruchs beruhen darf... sondern dienstlicher Gründe bedarf.
Die offizielle Kommunikation 2018/19, die von der Einführung eines
dauerhaften Wahlrechts zw. TG und UKV-Zusage sprach --- war schlicht falsch.
Dies bestand über den von 2003 - 2018 geltenden Strukturerlass... seit 2019 nicht mehr.
Die Aufnahme in das Gesetz stellt einen politischen Kompromiss zwischen BMVg-BMI-BMF dar ... der eben bedeutet: i.d.R.
kein dauerhaftes Wahlrecht !
Für wen also der dauerhafte Bezug von TG über 8 Jahre wichtig ist ... sollte dies beachten !