Fragen und Antworten > Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr

Trennungsgeld

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Leunam:
Hallo,

ich hoffe, ich bin mit meinen Fragen im richtigen Bereich gelandet.

Mir wurde die Dienstantrittsanforderung für das duale Studium des nichttechnischen gehobenen Dienstes zugestellt. Beginn: 02.10.23.
Darüber bin ich sehr erfreut.

Nun stellen sich mir ein paar Fragen:
• Im Informationsmaterial ist zu lesen, dass man die ersten sechs Monate in einer Unterkunft nahe des Campus untergebracht wird. Was passiert denn nach den sechs Monaten? Muss ich mich dann um eine anderweitige Unterkunft kümmern? Soweit ich richtig informiert bin, wechselt man nach den sechs Monaten in eine WG; ist das so richtig?

• Wie schaut es mit dem Dresscode während der ersten Wochen im BwDLZ aus? Sind - außer am ersten Tag - Sneaker ok?

• Thema Trennungsgeld: Da würde ich gerne wissen, ob ich während der Zeit in Mannheim Anspruch auf Trennungsgeld habe? Die Wohnung liegt im Bereich des BwDLZ.
Dies ist dem Schreiben zu entnehmen:
„Aus Anlass der Einstellung in die o.a. Laufbahn wird Ihnen die Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV) nicht erteilt, gemäß § 4 (1) Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr.
1c Bundesumzugskostengesetz (BUKG).“
Das würde ich, wenn ich mir die TGV durchlese, davon ausgehen, dass ich nicht berechtigt bin. Ist dem so?

Viele Grüße
Leunam

LwPersFw:
Bezogen auf die Entfernung Wohnort <> Ort der Einstellung sind Sie kein TG-Empfänger, da unter 30 km.

Wie ist denn die Entfernung Mannheim <> Wohnort ?



Ansonsten - aus einer Broschüre , Stand : April 2021

"5. UNTERKUNFT

Empfängern von Trennungsgeld nach der TGV (sog. TG-Berechtigte) wird unentgeltliche amtliche
Unterkunft bereitgestellt. Unverheiratete Studierende ohne TG-Anspruch haben – auf Antrag –
grundsätzlich die Möglichkeit, in einer Gemeinschaftsunterkunft gegen Zahlung der Unterkunftspauschale zu wohnen.

Die Höhe der Pauschale richtet sich nach Größe und Einstufung der Unterkünfte (Zentralvorschrift A1-1800/0-6570, Nr. 2.2.4 und 12.6).

Durch die Nichtinanspruchnahme der bereitgestellten Unterkunft entsteht kein Anspruch auf höheres Trennungsgeld.

Unterbringung der Studierenden

Sie wohnen in der Bundeswehrliegenschaft Mannheim-Neuostheim in Einzelzimmern.
Für eine Übergangszeit - bis zum Neubau der Unterkunftsgebäude auf dem Campus - wohnen
Sie auch in ehemaligen Gebäuden der amerikanischen Streitkräfte, der Benjamin-Franklin-
Siedlung in Mannheim-Käfertal. Die Siedlung befindet sich im Stadtteil Käfertal und ist rund 5
Kilometer von der Bundeswehrliegenschaft Mannheim-Neuostheim entfernt.
Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern im Rahmen von Wohngemeinschaften.

Ggf. ist auch eine Unterbringung in den ca. 13 km entfernten Tompkins Barracks in Schwetzingen möglich.

Bei Ihrer Anreise ist immer eine Anmeldung beim BiZBw, Gebäude E (s. Liegenschaftsplan,
letzte Seite) erforderlich. Hier empfangen Sie den Schlüssel ihrer Unterkunft sowie eine Informationsmappe
mit Anfahrtsweg und Verkehrsverbindungen zur Benjamin-Franklin-Siedlung oder den Tompkins Barracks."

Leunam:
Hallo,

die Entfernung Wohnort - Mannheim beträgt 505km.

Danke für die Antwort!

LwPersFw:

--- Zitat von: Leunam am 28. August 2023, 10:14:26 ---Hallo,

die Entfernung Wohnort - Mannheim beträgt 505km.

Danke für die Antwort!

--- Ende Zitat ---

Dann werden Sie auch TG-Empfänger sein...


Leunam:
Danke für die Antwort!

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