Fragen und Antworten > Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung

Pflegeleistungen mit/ohne WDB

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LwPersFw:

--- Zitat von: FEC am 25. April 2024, 09:11:14 ---Moin,

ne ist nicht die Lösung. Bei Pflegegrad 1 steht schlicht garkein Pflegegeld zu. Ist natürlich möglich das es sich hier um einen sehr alten Fall handelt und der Fragensteller noch seine alte Pflegestufe 1 im Kopf hat, die mit wechsel zu den Pflegegraden in den Pflegegrad 2 gewandelt wurde.

Pflgegegrad 1 berechtigt nur zu einem zweckgebundenen Entlastungsbetrag von 125€ hier sind auch für Soldaten keine wie auch immer geartete Abweichungen vorgesehen.

--- Ende Zitat ---

Das kann natürlich sein...

Meine Antwort bezog sich auf den genannten Betrag von 450 €.

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