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Mit nicht diagnostizierten SSV zurück zur Bundeswehr?

Begonnen von Yolo, 16. August 2023, 05:59:02

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Yolo

Ich möchte zwar nicht großartig nerven, aber ich hätte noch einige fragen.

Hab mich vor meinem Beratungstermin telefonisch mit einer Ärztin des Karrierecenters in Verbindung gesetzt. (Müsste auf jeden Fall eine Ärztliche Untersuchung, ein Psychologisches Gespräch und ein Gespräch mit einem Psychiater der BW führen.) Wenn man die G-Akte anfordert wie lange braucht es bis diese sich auf dem Weg macht?

In der Zwischenzeit wurde ich wegen dem Reservedienst angerufen und soll mich bei der Heimatschutzkompanie melden. Im Forum hab ich gelesen das einige vorher einen Antrag auf eine Tauglichkeitsuntersuchung beim Karrierecenter stellen wollten. Manche sagen ja es geht, andere reden davon das man sowieso eingeladen wird zur Eignungsfeststellung.

Wenn es diesen Antrag wirklich gibt, wie, wann und wo muss man diesen genau stellen und was ist dabei zu beachten?

F_K

Wann bist Du denn entlassen worden (mit welcher Tauglichkeit)?

Davon ist abhängig, ob zwingend VOR einem Reservistendienst eine Tauglichkeitsuntersuchung durchzuführen ist (im KC).

Ach so - wenn das 9 Jahre her ist, findet eine Untersuchung statt.

Yolo

Zitat von: F_K am 30. August 2023, 11:58:33
Wann bist Du denn entlassen worden (mit welcher Tauglichkeit)?

Davon ist abhängig, ob zwingend VOR einem Reservistendienst eine Tauglichkeitsuntersuchung durchzuführen ist (im KC).

Ach so - wenn das 9 Jahre her ist, findet eine Untersuchung statt.

Mit welcher Tauglichkeit ih entlassen wurde weiß ich leider nicht. Habe damals nach der Entlassung aus dem KH meine sachen (Uniform usw. Abgegeben) habe beim Kompaniechef unterschrieben das ich aus persönlichen Gründen die GA abbrechen möchte und das wars. Er meinte noch in 3 Jahren könnte ich mich nochmals bewerben. Hab ich nicht getan da ich in der Ausbildung war. Hab dann auch nichts mehr gehört.

thelastofus

Es gab sicher div. Unterlagen wo unter anderem auch drauf stand mit welchem Tauglichkeitsgrad man entlassen wurde. Es muss auch eine Abschlußuntersuchung gegeben haben.

Wenn da T5/D5 steht ist das schon mal grundsätzlich eine schlechte Vorraussetzungen, da kann es sein das man schon im Vorfeld abgelehnt wird und es zu keiner Untersuchung kommt.

Wie auch immer, es wird ja in den Akten hinterlegt sein.

Und nicht diesen Hinweis vergessen:

ZitatSVV (Selbstverletzendes Verhalten) ist ein Symptom, einer tiefer liegenden Störung - der Krankenhausaufenthalt ist jedenfalls anzugeben

Yolo

#19
Zitat von: thelastofus am 30. August 2023, 19:30:54
Es gab sicher div. Unterlagen wo unter anderem auch drauf stand mit welchem Tauglichkeitsgrad man entlassen wurde. Es muss auch eine Abschlußuntersuchung gegeben haben.

Wenn da T5/D5 steht ist das schon mal grundsätzlich eine schlechte Vorraussetzungen, da kann es sein das man schon im Vorfeld abgelehnt wird und es zu keiner Untersuchung kommt.

Wie auch immer, es wird ja in den Akten hinterlegt sein.

Und nicht diesen Hinweis vergessen:

ZitatSVV (Selbstverletzendes Verhalten) ist ein Symptom, einer tiefer liegenden Störung - der Krankenhausaufenthalt ist jedenfalls anzugeben

Bis auf die Wehrdienstbescheinigung und einen anderen Zettel hab ich damals nicht bekommen. Nichts wo die Tauglichkeit drin stand.

Yolo

Hier noch den stand der Dinge: Hab erfahren das ich in meinem Fall mich als ungedienter Reservist bewerben würde. Deshalb sollte ich noch mal besser versuchen mich als FWDL zu bewerben. Wurde Eingeladen und kann diesen Monat noch zum Einstellungstest.

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