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Musterung - psychologisches Gespräch? Eure Meinung ?

Begonnen von 999, 28. September 2023, 09:05:58

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999

Servus zusammen,
Als kleine Information vorab:
Mit 14 Jahren habe ich mit andere Jungs Brandstiftung in 3 fällen begangen! Es entstanden zum Glück nur Sachschäden! Mit 18 Jahren kam dies erst bei der Polizei raus, daraufhin wurden wir zu einer Freiheits Jugendstrafe verurteilt. Oder habe ich 1 Jahr alles aufgearbeitet und mit 19 als ich draußen war habe ich mich bei der Bundeswehe beworben. Und mir wurde gesagt die Straftat ist zu ,,aktuell" okay ..
Heute bin ich 25 Jahre alt, habe seit der damaliges Belehrung dauerhaft gearbeitet - habe mittlerweile ein Kind mit meiner Freundin und wir stehen mitten im Leben! Ich bin seit dem (bis auf ein Punkt in Flensburg) nicht mehr straffällig geworden! Jetzt habe ich gesagt - ich versuche es erneut! Natürlich musste ich vorab der Bundeswehr mein Urteil senden, nach 3 monatigem prüfen, wurde mir mitgeteilt das ich zugelassen bin und das Urteil keine Rolle mehr spielt. Also war ich jetzt 3 Tage bei der Musterung - beworben als Unteroffizier im IT Bereich, da ich dies auch Zivil mache und sehr viele Leute gesucht werden! - wurde dann beim Arzt als T1 gemustert - der fitnesstest wurde mit der Note 2 bestanden - der pc Test war gut! Dann beim psychologischen Gespräch hatte ich als einziges 2 Damen die uns allen vorher schon sehr unsympathisch waren. Naja nun gut, ich habe alle fragen über mich ergehen lassen und ehrlich und bedacht geantwortet- nach 40 Minuten hieß es warten warten warten... dann wurde ich erneut ins Zimmer gerufen und habe das Ergebnis ,,nicht tauglich" erhalten! Mit folgender Begründung: es liegt nicht an ihrer persönlichen Leistung hier oder ihren auftreten - aber ihre Straftat damals wie sind der Meinung sie haben dies noch nicht verarbeitet, sie brauchen es auch in 2 Jahren nicht versuchen! Die Straftat bleibt immer bestehen.
Ich habe dann auf meinen Wunsch ein Gespräch mit einem Major und dem leitenden Psychologen bekommen. Diese sagten mir das sie die Entscheidung nicht revidieren können und na h Rücksprache mit der Psychologin war ihre Aussage ,, ich kann nicht sehen das sich Herr ....... seit seiner Straftat damals mit 14 geändert hat" .. nach diesen Worten war ich fassungslos und ernsthaft verletzt!
meine Frage: macht es Sinn wenn diese Entscheidung schriftlich eintrifft, wiederspruch einzulegen ?
Weder die hauptmänner noch die zivilen Sozialarbeiter in der Kaserne können dies nachvollziehen und nach der Frage von einem hauptmann ,, welche psychologischen dies war"
und ich ihren Namen benannte ,, schauten sich alle an - grinsten und schüttelten den Kopf.
ich habe so viel durchgemacht seit dieser Straftat und mir so viel aufgebaut - entschuldige wenn ich das sage aber keiner kann sich vorstellen wie weh dies getan hat! Jeder aus meiner Familie hat gesagt das ich es mir so verdient hätte.. unbeschreiblich wie eine fremde Person so etwas behaupten kann nach 35-40 min fragenhagel

Zero0

meine Frage: macht es Sinn wenn diese Entscheidung schriftlich eintrifft, wiederspruch einzulegen ?

-> Nein. Diese Frau ist Psychologin,weil sie studiert hat. Sie wird ihre genannten Gründe nicht aus der Luft gegriffen haben.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Anmerkung:

Eine Freiheitsstrafe bei Jugendlichen ist schon eine Ausnahme, insbesondere, wenn die Tat soweit zurück liegt.
Sprich: Die Straftat muss erheblich gewesen sein - waren die Gebäude bewohnt?

999

Nein es war 1 Gebäude und 2 verlassene Wohnwagen auf dem Schrottplatz. Keiner ist zu Schaden gekommen und es war auch nichts bewohnt!

999

Zitat von: F_K am 28. September 2023, 10:55:39
Anmerkung:

Eine Freiheitsstrafe bei Jugendlichen ist schon eine Ausnahme, insbesondere, wenn die Tat soweit zurück liegt.
Sprich: Die Straftat muss erheblich gewesen sein - waren die Gebäude bewohnt?


Nein! Nichts bewohnt! Keiner zu Schaden gekommen.

xnos

,,Es entstanden zum Glück nur Sachschäden!"

Mit anderen Worten: Ihr wusstet nicht, ob jemand zu Schaden hätte kommen können...

Die Frage ist doch nun eher, ob ein erneutes Vorstellen nach zwei Jahren möglich ist?

Die Zeit solltest du dann produktiv nutzen, um deinen positiven Werdegang zu verdeutlichen - z.B. eine Fortbildung oder ein Fernstudium im IT-Bereich?

BulleMölders

Test

999

Zitat von: BulleMölders am 29. September 2023, 07:59:39
Gibt es einen Berufsabschluss?
Für welche Laufbahn haben Sie sich beworben?

Ja, gelernt Sport-und Fitnesskaufmann und ich habe mich im IT Bereich beworben da ich seit 4 Jahren zivil im IT arbeite. Und es werden ja angeblich sooooo viele gesucht.. woran ich mittlerweile Zweifel!

BulleMölders

Test

999

Zitat von: BulleMölders am 29. September 2023, 08:09:12
Die Frage nach der Laufbahn wurde aber nicht beantwortet.

Oh sorry, Unteroffizier mit portepee, hätte auch eine niedrigere genommen aber wir wurde nichts angeboten.

KlausP

Zitat... Und es werden ja angeblich sooooo viele gesucht..

Das heißt aber nicht, dass die Bw nun auch jeden Bewerber nehmen muss.

Und da Sie augenscheinlich keinen Berufsabschluss im IT-Bereich haben (nur ,,mal so rumdaddeln" reicht nämlich nicht) müssten Sie auch noch eine entsprechende Berufsausbildung bei der Bw absolvieren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Grundsätzlich sehe ich das so:
Es gibt keine Recht auf Einstellung. Damit fällt das schon mal als Grund einer Anfechtung aus.
Man könnte Verfahrensfehler als Grund anführen, die sehe ich hier aber nicht.
Bleibt nur gegen die Fehleinschätzung der Psychologin vor zu gehen. Das sehe ich sehr Problematisch, denn wie wollen Sie die in Ihren Augen problematische Fehleinschätzung begründen.
Zitat von: 999 am 28. September 2023, 09:05:58
Weder die hauptmänner noch die zivilen Sozialarbeiter in der Kaserne können dies nachvollziehen und nach der Frage von einem hauptmann ,, welche psychologischen dies war"
und ich ihren Namen benannte ,, schauten sich alle an - grinsten und schüttelten den Kopf.
Und das können sie sicherlich schlecht als Begründung anführen.

Die mähr von "es wird ja soooooooo gesucht, deshalb nehmen wir alle" ist halt nicht tot zu kriegen.

Ich würde nach einer eventuellen Bewerbungssperre nachfragen und es in einigen Jahren noch mal Versuchen. Bis dahin würde ich eine Ausbildung im IT-Bereich machen, um der Bundeswehr auch was anbieten zu können.

Denn bisher haben Sie der Bundeswehr außer einer Jugendfreiheitsstrafe nichts weiter anzubieten. So hart sich das anhört aber es ist so. Mangelnde Selbstreflektion?

Test

xnos

Zumal die Bundeswehr auch ,,charakterlich geeignete" Personen haben will. Damit möchte ich nicht sagen, dass du prinzipiell nicht geeignet bist. Du hast dir aber einen beträchtlichen ,,Fehler" erlaubt und jetzt liegt es an dir.

Entweder du gehst deinen - von dir beschriebenen - positiven Lebensweg weiter, baust bspw. eine Qualifikation/Ausbildung/Fernstudium im IT-Bereich darauf auf und bewirbst dich in zwei Jahren erneut ODER du beklagst dich darüber, wie gemein alles sei und dass die Bundeswehr ja angeblich sooooo viele suche, aber das System schon wieder gegen dich gehandelt habe.

Ralf

ZitatUnd es werden ja angeblich sooooo viele gesucht.. woran ich mittlerweile Zweifel!
Die Musterungskriterien sind ja unabhängig davon, ob es einen hohen oder niedrigen Bedarf gibt.
Wenn du der Meinung bist, dass hier etwas schief gelaufen ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der Widerspruch oder eine Eingabe an die Wehrbeauftragte. In beiden Fällen wird geprüft, ob es Verfahrensfehler gibt.

Nicht maßgeblich, was ich darüber denke, aber nach meiner Einschätzung hätte es zumindest eine FWDL oder Msch Eignung geben können, um bspw. auch die Verhaltensstabilität in Augenschein zu nehmen.
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