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Interview mit entlassenem GenMaj a.D. Markus Kurczyk

Begonnen von FoxtrotUniform, 22. Oktober 2023, 17:51:34

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Heinzwurst

Warum wird nicht strafrechtlich ermittelt? Auch eine Umarmung ist in der Strafrechtssprechung eine sexuelle Belästigung. Ausschlaggebend ist einzig, dass sich der Berührte belästigt fühlt.

MikeEchoGolf

Wenn jemand bei einer BEGRÜSSUNG nicht umarmt werden will, dann sollte dieser es vorher anzeigen.
Es ja nicht unüblich, dass bei solchen Gelegenheiten auch umarmt wird.

Der Punkt war/ist, dass der Betroffene sich versucht auf Mund geküsst gefühlt sah - und da scheiden sich die Ansichten.

Der spanische Exzess bei der Frauenfußballweltmeisterschaft zeigt es ja deutlich, wie unterschiedlich Sender und Empfänger reagieren/empfinden (können).




F_K

Auch strafrechtliche Ermittlungen dürfen nicht in die Öffentlichkeit getragen werden - bis zur Anklage.

Die "Hürden" für ein solches Verfahren können höher sein als bei einem DV Verfahren.

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