Entscheidend ist, das Sie bei BAPersBw VII 1.5 ZALK die Aufnahme in die Schutzzeit beantragt haben.
Von dort aus wird dann alles Weitere zur Überprüfung eingeleitet.
Das WDB-Verfahren läuft parallel.
Nehmen Sie erst einmal den Termin für einen stationären Aufenthalt in der FU6 wahr.
Denn wichtig im Prüfverfahren Aufnahme in die Schutzzeit, bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung, ist die Begutachtung durch einen Facharzt der Bw.
"Verordnung über die Vermutung der Verursachung einer psychischen Störung durch einen Einsatzunfall (Einsatzunfallverordnung - EinsatzUV)
§ 1 Einsatzunfall als Ursache einer psychischen Störung
(1) Es wird vermutet, dass eine psychische Störung durch einen Einsatzunfall verursacht worden ist, wenn
1. eine Fachärztin oder ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie der Bundeswehr festgestellt hat, dass die psychische Störung nach Beendigung einer besonderen Auslandsverwendung aufgetreten ist, und
2. die erkrankte Person während der Auslandsverwendung der Gefahr einer psychischen Störung in besonderer Weise ausgesetzt war.
Psychische Störungen im Sinne von Satz 1 sind:
1. posttraumatische Belastungsstörungen,
2. Anpassungsstörungen,
3. sonstige Reaktionen auf schwere Belastung,
4. Angststörungen,
5. affektive Störungen,
6. somatoforme Störungen,
7. akute vorübergehende psychotische Störungen.
(2) Der Gefahr einer psychischen Störung im Sinne des Absatzes 1 in besonderer Weise ausgesetzt waren Personen, die während der Auslandsverwendung
1. von einer bewaffneten Auseinandersetzung betroffen waren (§ 2 Absatz 1),
2. an einer solchen Auseinandersetzung teilgenommen haben (§ 2 Absatz 2) oder
3. einer Situation ausgesetzt waren, die mit den Tatbeständen nach den Nummern 1 und 2 vergleichbar ist."