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Berufsschadensausgleich 2024

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WDB-100:
Ich hätte mal eine Frage.

Laut der Drucksache 426/23 wird der Berufsschadensausgleich zum 01.01.2024 verändert.

Gibt es einen Bestandsschutz für Altfälle oder darf es zu keiner schlechter Stellung kommen?

Wenn ich es richtig verstehe wird die Stufe im Vergleichseinkommen auf Stufe 8 gedeckelt? Und die höchste Besoldungsgruppe beim Vergleichseinkommen liegt nun bei der A14. Gibt es noch die Erhöhungen ab dem 37ten und 47ten Lebensjahr?

Ich hoffe, dass ich etwas missverstehe, da in Zeiten von steigenden Lebensunterhaltskosten diese Entwicklung beim Berufsschadensausgleich ab dem 01.04.2024 nicht gerade hilfreich als Erwersgeschädigter über die Runden zu kommen.

Würde mich über Eure Hilfe und Erklärungen zum Thema sehr freuen.

Al Terego:

--- Zitat von: WDB-100 am 12. November 2023, 12:48:40 ---Wenn ich es richtig verstehe wird die Stufe im Vergleichseinkommen auf Stufe 8 gedeckelt?

--- Ende Zitat ---

Eine höhere Erfahrungsstufe als die 8 gibt es ja auch nicht.

WDB-100:
Ich kann nicht genau sagen, auf welche Besoldungstabelle (eigentlich vom Bund) sich die Berechnung des Nettovergleichseinkommen bezieht, aber im Moment bin ich bei Stufe 9 und ab der nächsten Erhöhung mit 47 sollte es die Stufe 12 sein. Deswegen meine Frage, ob jemand weiß, was den Beschädigten ab dem 1.1.2024 beim Berufsschadensausgleich droht oder gilt diese Reform nicht beim SEG 2025 (und dem Übergangsrecht 2024)?

WDB-100:
Hierauf bezieht sich derzeit die Entwicklung des Nettovergleichseinkommen:

*Besoldungs-
gruppeStufe1.
einfacher Dienst**

bis zur Vollendung

des 25. LebensjahresA 3 2,
bis zur Vollendung
des 50. LebensjahresA 4 7,
vom vollendeten
50. Lebensjahr an A5 8,

2. mittlerer Dienst**bis zur Vollendung

des 30. Lebensjahres A 6 3,
bis zur Vollendung
des 46. Lebensjahres A 7 8,
bis zur Vollendung
des 54. Lebensjahres A 8 11
,vom vollendeten
54. Lebensjahr an A 9 11,

3. gehobener Dienst**bis zur Vollendung

des 30. LebensjahresA 9 4,
bis zur Vollendung
des 40. LebensjahresA 10 7,
bis zur Vollendung
des 52. LebensjahresA 11 10,
vom vollendeten
52. Lebensjahr anA 12 12,

4. höherer Dienst**bis zur Vollendung
des 37. Lebensjahres A 13 5,
bis zur Vollendung
des 47. Lebensjahres A 14 9,
vom vollendeten
47. Lebensjahr an A 15 12.

Al Terego:
Sieht nach den alten Dienstaltersstufen aus. Die gibt es aber seit 10 Jahren nicht mehr und die wurden in die 8 Erfahrungsstufen überführt.

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