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Elternzeit für Vater und Rechtzeitig nicht mehr fern von zu Hause...

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Seefahrer:
Moin Kameradinnen und Kameraden,

Ich bin Zeitsoldat bei der Marine und überzeugter und aktiver Seefahrer.
Meine Freundin erwartet zum Mai hin Nachwuchs.
Jetzt bin ich dabei Elternzeit zu beantragen. 3 Monate nach der Geburt sollen es erstmal werden.
Davor würde ich gerne schon 2 Monate nicht mehr fern von zu Hause sein.
Der Gesamtzeitraum für keine Seefahrt oder weit weg von zu Hause beträgt 5 Monate.
Leider ist der Personalmangel bei uns auch sehr groß.
Aktuell bin ich in der Klärung wegen der Zeit davor.
Ich vermute mal es liegt dann im Ermessensbereich der entsprechenden Vorgesetzten auf den werdenden Soldatenvater Rücksicht zu nehmen oder?
Hat man als Soldat da ein recht drauf für die Familie da sein zu können?
Ich möchte meine Familie natürlich nicht vernachlässigen aber auch die richtige Waage zwischen diesem schönen Beruf finden.
Habt ihr da Erfahrungen gemacht?

Freundliche Grüße
Seefahrer

Ralf:
Wenn ich das richtig verstehe willst du 2 Monate heimatnah Dienst machen und dann 3 Monate Elternzeit machen?
Nein, es besteht kein Anrecht darauf, den Dienst abseits deines eigentlichen Dienstpostens heimatnah machen zu können, solange keine besonderen Gründe (Pflegebedürftigkeit etc.) vorliegen. Wenn heimatnah ein dienstlicher Auftrag für dich vorliegt, kann dein Chef eine Kommandierung beantragen. Es muss aber ein dienstlicher Grund - weil Kosten - vorhanden sein.
Vielleicht Urlaub und FvD, Überstunden zusammenkratzen und diese für den Zeitraum aufwenden?

VictorBravo:

--- Zitat von: Seefahrer am 18. Januar 2024, 15:17:22 ---Jetzt bin ich dabei Elternzeit zu beantragen.

--- Ende Zitat ---

Elternzeit wird nicht beantragt, sondern angemeldet. Muss der Dienstherr so hinnehmen ...

Maybach:
Hier gibt es einige Punkte die zu beachten sind, ich empfehle insbesondere den Sozialdienst der Bundeswehr zu kontaktieren, um alle relevanten Informationen zu erhalten und danach zu entscheiden.

Auch die finanziellen Aspekte sind bei dem Zeitraum nicht ohne!

Z.B. verlängert sich dadurch auch die Dienstzeit eines SaZ. Eine Option wäre auch, die Elternzeit mit dem Urlaub zu kombinieren, wie Ralf schrieb.

Ralf:

--- Zitat von: Maybach am 18. Januar 2024, 18:45:54 ---Z.B. verlängert sich dadurch auch die Dienstzeit eines SaZ. Eine Option wäre auch, die Elternzeit mit dem Urlaub zu kombinieren, wie Ralf schrieb.

--- Ende Zitat ---
Richtig, aber da muss man individuell prüfen, denn die Dauer der Berufung eines SaZ verlängert sich nur nach § 40 Abs. 4 Satz 1. SG unter Berücksichtigung des § 40 Abs. 1 SG (Höchstdienstzeit, Lebensalter) um die Dauer der Elternzeit, wenn die militärische Ausbildung vor dem Beginn der Elternzeit nach § 28 Abs. 7 SG bereits mehr als sechs Monate mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden ist oder war.

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