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Schockierendes Urteil zu Einsatzschädigung/PTBS

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Goofy373:
Tenor:

Wird Bundeswehrsoldaten in Afghanistan von Selbstmordattentaten/Landminen mit Toten auf Einsatzfahrzeugen nur berichtet, reicht dies zur Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht aus.

Zur Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) reicht es nicht aus, dass dem Betroffenen von lebensbedrohlichen Ereignissen lediglich berichtet wird (hier Selbstmordattentate/Landminen mit Toten auf Einsatzfahrzeuge in Afghanistan). Aus einer zu Unrecht anerkannten PTBS als Schädigungsfolge (…)


Sachverhalt (bzgl. PTBS):

2003 sind drei Kameraden des K, einer durch eine Landmine, die anderen bei einem Selbstmordattentat umgekommen. Im März 2003 gab es Raketenangriffe auf das Camphouse, K selbst befand sich im Bunker. Im Juli 2003 sind Jugendliche mit einer Mörsergranate auf ihn zugekommen, die sie aber ohne Explosion auf seine Ansprache hin wegwarfen.


Begründung:

(…) So seien die maßgeblichen Kriterien für das Vorliegen einer PTBS nicht erfüllt. Insbesondere habe K kein lebensbedrohliches, traumaauslösendes Ereignis in Afghanistan selbst erlebt. (…) K habe zudem selbst bestätigt, dass er während des Aufenthalts nur Situationen erlebt habe, die alle anderen Soldaten gleichermaßen betrafen. Hinzu komme, dass er gleich nach seinem Afghanistaneinsatz eine Qualifizierungsmaßnahme in der Nato-Eingreiftruppe mit Übungen in verschiedenen Ländern absolviert habe und hierfür gesundheitlich als geeignet befundet worden sei. Dies sei im Falle einer vorangegangenen schweren Traumatisierung kaum vorstellbar. (…)


Seit wann reicht 3x Kategorie A (Aufenthalt im Kriegsgebieg, Beschuss durch Feindkräfte, andere belastende Ereignisse) nicht für ein mögliches Trauma/PTBS aus?!

Seit wann ist es für eine PTBS unerheblich, wenn alle Kräfte vor Ort das gleiche erleben (Raketeneinschläge), wo es doch seit Ewigkeiten wissenschaftlicher Konsens ist, dass nur ein kleiner Teil aller Beteiligten tatsächlich eine PTBS entwickelt?!

Seit wann ist die Benachrichtigung über schreckliche Ereignisse (häufig auf den Bekannten- und Freundeskreis bezogen) kein möglicher Auslöser für ein Trauma?!

Seit wann entwickelt sich eine PTBS umgehend und verhindert sofort eine weitere (vorübergehende) Ausbildung/Verwendung?!


Ich bin absolut geschockt über die Argumentation des Gerichts.

Übersehe ich etwas?

Hat jemand mehr Informationen zu diesem oder ähnlichen Fällen?


Ich selbst:

2x Kategorie A (was ebenfalls alle zusammen erlebt haben) und nach 3 Wochen stationäre Diagnostik FU6 = einsatzassoziierte PTBS, ab in die Traumatherapie… bin ich ja mal gespannt, was da noch bei rumkommt…


Quelle: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/zur-anerkennung-einer-posttraumatischen-belastungsstoerung-78442

FoxtrotUniform:
Vielleicht mal den Langtext des Urteils lesen, daraus geht die Vorgeschichte hervor auf die sich das Urteil stützt.

FoxtrotUniform:

--- Zitat von: FoxtrotUniform am 21. Januar 2024, 19:06:18 ---Vielleicht mal den Langtext des Urteils lesen, daraus geht die Vorgeschichte hervor auf die sich das Urteil stützt.

--- Ende Zitat ---
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/JURE220028609/part/L

(Link vergessen)

LwPersFw:

--- Zitat von: Goofy373 am 20. Januar 2024, 22:29:55 ---Tenor:

Übersehe ich etwas?


--- Ende Zitat ---

Das der Kamerad im Einsatz eine PTBS erlitten hat wird nicht bestritten.
Hier bleibt es auch nach diesem Urteil beim festgestellten GdS 30.

Was durch das Revisionsverfahren verneint wird ist die Feststellung, dass die Alkoholkonsum bedingten Krankheiten auf der PTBS beruhen und deshalb zu einem höheren GdS führen.
Der entscheidende Gutachter sieht hierfür die Ursachen in den anderen Schicksalsschlägen die er erlitten hat. Eltern Alkoholiker, Fremdgehen der Ehefrau während des Einsatz, Krebserkrankung, ... 
Tragisch, aber aus Sicht des Gutachters die Ursachen für den Alkoholkonsum und dessen Folgen, nicht aber die PTBS.
Und deshalb die Entscheidung des Gerichts, den GdS 30 nicht auf 50, bzw. 80 zu erhöhen, da kein kausaler Bezug zum Wehrdienst.

D.h. der Kamerad erhält von der Bw weiter seine Grundrente von aktuell 171 € + Erhöhung 25 % für 2024, ab 01.01.2025 400 €.
Sowie die medizinische Versorgung für die anerkannte PTBS.

justice005:
Der Thread ist mal wieder ein Musterbeispiel, was in der Gesellschaft falsch läuft. Empörung, Beschimpfung der Justiz und womöglich noch des ganzen Staates. Dabei gibt es vorliegend gar keine Ungerechtigkeit, die die Empörung rechtfertigen würde.

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