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Sonderurlaub für ein krankes Kind, ... „Kindkrank“

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DerStaber:
Guten Abend in die Runde, …

Ich habe eine - kurze - Frage zum Sonderurlaub für ein krankes Kind, also das klassische „Kindkrank“.

Folgende Situation liegt bei mir vor. Ich wohne zusammen mit meiner Freundin (nicht verheiratet) und ihrer 14 Monate alten Tochter in einem Haushalt. Die Kleine ist nicht meine leibliche Tochter.

Wie stellt sich das dann für mich dar, wenn die Kleine erkrankt ? Habe ich dennoch Anspruch darauf, „Kindkrank“-Tage zu bekommen, oder entfällt das für uns/mich komplett ?

Ich danke Euch schon vorab für die Antwort. Ein schönes Wochenende wünsche ich…

HubschrauBär:
§21 (1) 4. schreibt relativ eindeutig von:: "eines Kindes ... des Beamten".

Also grundsätzlich "nein"

HubschrauBär:

--- Zitat von: HubschrauBär am 24. Februar 2024, 09:08:16 ---§21 (1) 4. schreibt relativ eindeutig von:: "eines Kindes ... des Beamten".

Also grundsätzlich "nein"

--- Ende Zitat ---
* Edit: Sonderurlaubsverordnung

DerStaber:
Ja das scheint leider so zu sein, ...
Ich danke Dir für die Antwort.

LwPersFw:
Noch als Ergänzung:

Stiefkinder werden berücksichtigt:

+ bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften

+ wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt des Paares lebt

Hier wäre also die Lösung: Hochzeit


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