Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 08. November 2024, 00:21:06
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Sonderurlaub für ein krankes Kind, ... „Kindkrank“  (Gelesen 1894 mal)

DerStaber

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Guten Abend in die Runde, …

Ich habe eine - kurze - Frage zum Sonderurlaub für ein krankes Kind, also das klassische „Kindkrank“.

Folgende Situation liegt bei mir vor. Ich wohne zusammen mit meiner Freundin (nicht verheiratet) und ihrer 14 Monate alten Tochter in einem Haushalt. Die Kleine ist nicht meine leibliche Tochter.

Wie stellt sich das dann für mich dar, wenn die Kleine erkrankt ? Habe ich dennoch Anspruch darauf, „Kindkrank“-Tage zu bekommen, oder entfällt das für uns/mich komplett ?

Ich danke Euch schon vorab für die Antwort. Ein schönes Wochenende wünsche ich…
Gespeichert

HubschrauBär

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 507
Antw: Sonderurlaub für ein krankes Kind, ... „Kindkrank“
« Antwort #1 am: 24. Februar 2024, 09:08:16 »

§21 (1) 4. schreibt relativ eindeutig von:: "eines Kindes ... des Beamten".

Also grundsätzlich "nein"
Gespeichert

HubschrauBär

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 507
Antw: Sonderurlaub für ein krankes Kind, ... „Kindkrank“
« Antwort #2 am: 24. Februar 2024, 09:08:45 »

§21 (1) 4. schreibt relativ eindeutig von:: "eines Kindes ... des Beamten".

Also grundsätzlich "nein"
* Edit: Sonderurlaubsverordnung
Gespeichert

DerStaber

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Antw: Sonderurlaub für ein krankes Kind, ... „Kindkrank“
« Antwort #3 am: 24. Februar 2024, 20:51:19 »

Ja das scheint leider so zu sein, ...
Ich danke Dir für die Antwort.
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.216
Antw: Sonderurlaub für ein krankes Kind, ... „Kindkrank“
« Antwort #4 am: 25. Februar 2024, 08:52:00 »

Noch als Ergänzung:

Stiefkinder werden berücksichtigt:

+ bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften

+ wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt des Paares lebt

Hier wäre also die Lösung: Hochzeit


Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Al Terego

  • ****
  • Online Online
  • Beiträge: 802
Antw: Sonderurlaub für ein krankes Kind, ... „Kindkrank“
« Antwort #5 am: 25. Februar 2024, 11:10:24 »

Na die Mutter wird doch sicher frei bekommen. Wenn Du Deine Partnerin unterstützen möchtest, wird sich sicher ein Weg finden kurzfristig Zeitausgleich oder Erholungsurlaub zu erhalten.
Gespeichert

HubschrauBär

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 507
Antw: Sonderurlaub für ein krankes Kind, ... „Kindkrank“
« Antwort #6 am: 25. Februar 2024, 12:40:23 »

Insgesamt lohnt es sich immer, sobald Kinder im Haushalt leben, bzw. sorgerecht/-pflicht vorliegt sich mit (u.a.) dem §21 SUrlV, sowie den dort querverwiesenen Rechtsgrundlagen ausseiander zusetzen.

Am besten hier schon vorab Eventualitäten in Ruhe mit dem DV besprechen, wenn noch keine "Not am Mann" ist.

Auch der Versicherungsstand der Kinder/des Partners und das Arbeitsverhältnis (Tarifverträge, ect) des Partners spielen in das Gesamtbild rein.

Im Zweifel hat sich auch der Sozialdienst der Bw meisst als kompetenter Ansprechpartner erweisen.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21.193
Antw: Sonderurlaub für ein krankes Kind, ... „Kindkrank“
« Antwort #7 am: 25. Februar 2024, 13:50:25 »

Anmerkung:

HschBärs Ratschlag ist natürlich richtig und wichtig.

Im genannten Fall liegen aber bezüglich des Kindes keine Rechte / Pflichten vor - deshalb auch keine Möglichkeiten bezüglich SUrl.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de