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hib-Meldung 165/2024 vom 19.03.2024: Quote an Med.-Stud. für San.-Dienst Bw

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Thomi35:
19.03.2024

Gesundheit — Antwort — hib 165/2024

Quote an Medizinstudenten für Sanitätsdienst der Bundeswehr

Berlin: (hib/PK) Für die Zulassung zum Medizinstudium sind nach Angaben der Bundesregierung die Länder zuständig. Diese hätten 2019 einen Staatsvertrag über die Hochschulzulassung beschlossen, der vorsehe, dass 20 Prozent der verfügbaren Studienplätze vorab an bestimmte Gruppen von Bewerbern vergeben werden (Vorabquoten), heißt es in der Antwort (20/10624) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10488) der AfD-Fraktion.

Die Mustervergabeverordnung sehe vor, dass je Studienort 2,2 Prozent der Studienplätze für die Zulassung im Sanitätsdienst der Bundeswehr zu vergeben sind, höchstens jedoch bundesweit 220 Studienplätze. 2023 seien das bei einer Gesamtzahl von 11.833 Studienplätzen rechnerisch rund 260 Studienplätze gewesen, aufgrund der festgelegten Höchstzahl tatsächlich aber 220.

Aktuell prüfe die Bundesregierung, ob und wie die Länder bei der Einrichtung weiterer Studienplätze unterstützt werden könnten. Eine Änderung der Finanzierung der für den Sanitätsdienst der Bundeswehr zu vergebenden Studienplätze sei nicht geplant.

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