Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 07. Dezember 2024, 19:01:40
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Übergangsgebührnisse  (Gelesen 792 mal)

Romanski

  • Gast
Übergangsgebührnisse
« am: 10. April 2024, 12:59:33 »

Guten Tag liebe Community,

ich habe eine Frage hoffe mir kann jemand weiterhelfen, ich war 12 Jahre bei der Bundeswehr und beziehe seit einem Jahr übergangsgebührnisse mit 75% und bin Freiwillig gesetzlich Versichert. Meine Frage da ich ab dem 01.05.2024 in eine Vollzeitbeschäftigung gehe und die dann auf Steuerklasse 4 läuft und die übergangsgebührnisse auf Steuerklasse 6 wie das dann mit der Krankenversicherung sein wird. Klar ist das auf Steuerklasse 4 über den Vollzeitjob die Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden. Aber über Steuerklasse 6 zahlt die Bundeswehr ja keine Krankenversicherungsbeiträge sondern nur die Lohnsteuer. Muss ich also seperat nochmal die Krankenversicherung zahlen oder weiß jemand wie das abläuft ?


Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21.257
Antw:Übergangsgebührnisse
« Antwort #1 am: 10. April 2024, 13:56:20 »

Mit Vollzeitbeschäftigung wirst Du gesetzlich krankenversichert - und der Beitrag über den Arbeitgeber von Deinem Gehalt abgeführt.
Für die Übergangsgebührnisse oder sonstige Einkünfte sind dann keine GKV Beiträge zu zahlen.
Gespeichert

Thomi35

  • Zoowärter
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.129
Antw:Übergangsgebührnisse
« Antwort #2 am: 11. April 2024, 05:26:00 »

Für Übergangsgebührnisse findet man in einer Broschüre der Bundeswehr die entsprechende Angabe auf S. 29, Nr. 3.3 Buchs. a. Mit der Aufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung endet die freiwillige Krankenversicherung in der GKV.

Broschüre: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/91170/6998f799c9025cc34fb9cd9d324028ce/hinweise-zur-sozialen-absicherung-der-soldatinnen-und-soldaten-der-bundeswehr-data.pdf
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de