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Mit abgeschlossener (ziviler) Berufsausbildung zur Bundeswehr

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Ralf:

--- Zitat von: Jacqueline W. am 05. Mai 2024, 16:57:51 ---Danke schon einmal für die schnelle Antwort.
Würde also bedeuten ich müsste den zivilen Teil noch einmal absolvieren, das wäre dann der Teil Notfallsanitäter 660 Tage richtig?

--- Ende Zitat ---
Ja, das wäre der erforderliche Teil.

Al Terego:

--- Zitat von: Jacqueline W. am 05. Mai 2024, 18:21:45 ---Nein, das meinte ich damit nicht, sondern das ich dann nochmal eine zivile Ausbildung absolvieren muss ...

--- Ende Zitat ---
Darf, nicht muss!
Sei doch froh wenn Du noch eine zusätzliche Ausbildung erhältst.

F_K:
Sicherlich wird der Anteil Krankenpflege anrechenbar sein - ist nur die Frage, ob sich das im Ausbildungsplan abbilden lässt.

... und damit keine "echte" Frage - Du verpflichtest dich über 10 Jahre - da kommt es auf die Tätigkeit von ein paar hundert Stunden nicht drauf an ...

Viel Erfolg.

Jacqueline W.:

--- Zitat von: F_K am 05. Mai 2024, 21:27:59 ---Sicherlich wird der Anteil Krankenpflege anrechenbar sein - ist nur die Frage, ob sich das im Ausbildungsplan abbilden lässt.

... und damit keine "echte" Frage - Du verpflichtest dich über 10 Jahre - da kommt es auf die Tätigkeit von ein paar hundert Stunden nicht drauf an ...

Viel Erfolg.

--- Ende Zitat ---

Ja das ist wohl wahr, von der Seite habe ich das noch garnicht gesehen. Vielen Dank

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