Da ja abzusehen ist, dass die CDU/CSU bald die regierende Fraktion im Bundestag sein wird und den Bundeskanzler stellen wird...
... wird es interessant sein, ob sie sich dann an ihren Antrag zum Thema erinnern:
Deutscher Bundestag
Drucksache 20/9140
07.11.2023
Antrag
der Fraktion der CDU/CSUAuch im Ruhestand motiviert und mit Potential – Arbeitsmarkt für unsere pensionierten Soldaten öffnen Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Vor allem bei Fachkräften mit Berufsausbildung oder Studium stellt das Institut der Deutschen Wirtschaft eine
immer größere Lücke zwischen dem Bedarf und dem vorhandenen Angebot an geeigneten Kandidaten fest
(
https://www.iwd.de/artikel/fachkraefteluecke-trotz-arbeitslosigkeit-wie-passt-das-zusammen-592877).
Der demographische Wandel wird diese Entwicklung noch weiter verschärfen.
Über die Hälfte der deutschen Unternehmen sieht darin die größte Gefahr für ihre Geschäftstätigkeit
(
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/fachkraeftesicherung.html).
Unser Land kann es sich nicht leisten, geeigneten und motivierten Fachkräften den Weg in den Arbeitsmarkt zu versperren.
Das gilt für alle Altersstufen. Auch Rentner und Pensionäre wollen häufig im Berufsleben aktiv bleiben, zumal sie mit ihrem
umfangreichen Erfahrungsschatz einen unersetzbaren Mehrwert bieten. Wer im Ruhestand erwerbstätig ist und Gehalt hinzuverdient,
sollte daher möglichst
nicht mit Verlusten bei seinen Renten- und Pensionsbezügen
sanktioniert werden.
Für Rentner wurden die Hinzuverdienstgrenzen bereits abgeschafft:
Wer eine Altersrente bezieht, kann
ohne Kürzung seiner Bezüge Geld verdienen.
Bei pensionierten Berufssoldaten ist die Lage anders. Sie sind zum Teil mit 55 Jahren im Ruhestand, etwa bei Unteroffizieren (vgl. § 45 Abs. 2 Nr. 5 SG).
Sie haben eine exzellente Ausbildung und langjährige Erfahrung der Menschenführung.
Inkohärente Regelungen bei Hinzuverdienstgrenzen machen eine berufliche Tätigkeit für sie allerdings unattraktiv:
§ 53 Abs. 6 SVG: Ab der allgemeinen Altersgrenze für Beamte, d. h. ab einem Alter von 67 Jahren (vgl. § 51 BBG), besteht i. d. R. keine Hinzuverdienstgrenze.
§ 53 Abs. 7 SVG: Auch ab Erreichen besonderer Altersgrenzen, wie etwa für Berufsunteroffiziere bei 55 Jahren (vgl. § 45 Abs. 2 SG), besteht i. d. R. auch keine Hinzuverdienstgrenze.
§ 53 Abs. 1 SVG:
Dagegen bestehen Hinzuverdienstgrenzen in den Jahren dazwischen, d. h. ab Beginn der allgemeinen Altersgrenze von 62 Jahren
(vgl. § 45 Abs. 1 Nr. 2 SG) bis zum Beginn der allgemeinen Altersgrenze von Beamten von 67 Jahren.Im Beispiel des pensionierten Berufsunteroffiziers führt das also zu dem abstrusen Ergebnis, dass ab Beginn des Ruhestands mit 55 Jahren
zunächst keine Hinzuverdienstgrenze gilt.
Diese Situation verkehrt sich sieben Jahre später in ihr Gegenteil:
Ab Vollendung des 62. Lebensjahres – einem Alter also, in dem viele Menschen noch eine berufliche Tätigkeit aufnehmen wollen und können
unterliegt der Pensionär
plötzlich Hinzuverdienstgrenzen, die dann aber fünf Jahre später – ab Vollendung des 67. Lebensjahres – wieder entfallen.
Leistungsfähige und -willige Pensionäre werden mit dieser Praxis davor abgeschreckt, ihre beruflichen Fähigkeiten und ihre Arbeitskraft im Ruhestand einzusetzen.
Damit entgeht der deutschen Wirtschaft ein erhebliches Potential an Fachkräften, der Fiskus und die Sozialversicherungen müssen zudem auf signifikante Beitragszahlungen verzichten. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf, 1. das Potential pensionierter Berufssoldaten für den zivilen Arbeitsmarkt
zu würdigen und gesetzliche Hemmnisse, die ihrer beruflichen Tätigkeit entgegenstehen, abzubauen;
2. Hinzuverdienstgrenzen für pensionierte Soldaten, soweit diese nicht wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einer Wehrdienstbeschädigung oder eines Dienstunfalles beruht,
in den Ruhestand versetzt worden sind,
ersatzlos zu streichen. Berlin, den 7. November 2023
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion "
An ihren zukünftigen Taten wollen wir sie messen... 2029 ist die nächste Bundestagswahl ...
Und bitte dann nicht ... "Wir hätten ja ... aber Rot und oder Grün und oder Gelb waren ja dagegen..."