Die Rechtsquellen für eine Einstellung im ersten Beförderungsamt wurde ja bereits von Sachbearbeiter genannt. Eine Anrechnung der vorherigen Tätigkeiten wird ebenso vom BAPers gemacht. Allerdings hier natürlich wieder der Rat, dieses vor Einstellung bzw. Ernennung abzuklären. Die entgültige Festsetzung kann sich manchmal bis zu sechs Monaten hinziehen und folglich wird erstmal die Erfahrungsstufe 1 besoldet.
Ich habe insgesamt 22 Jahre Berufserfahrung nach Studium, inkl. wissenschaftlicher Assistenzzeit. Eine erste mündliche Aussage war, dass ein Großteil angerechnet wird. Was bedeutet dies dann hinsichtlich der Eingruppierung?
Von den 22 Jahren werden 2,5 Jahre für die Laufbahnbefähigung abgezogen und so bleiben noch 19,5 Jahre Berufserfahrung, wenn diese auf dem Level Diplom ist. Die 19,5 Jahre Berufserfahrung bedeuten Erfahrungstufe 7 unter der Voraussetzung, dass die gesamten beruflichen Tätigkeiten angerechnet werden.
Die zuständige Sachbearbeiterin hatte auch erwähnt, dass ggf. nicht berücksichtige Berufserfahrung auf eine Verkürzung der Probezeit (Minimum 1 Jahr) angerechnet werden kann.
Das ist korrekt, dass man in diesem Fall nach einem Jahr zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wird.
Also, hier gibt es durchaus Angestellt im hD welche bis zur Rente Angestellte bleiben. Grund dafür ist oftmals, um als Quereinestiger verbeamtet zu werden muss erstmal eine Beamten-DP vorhanden sein auf den man dich setzen kann. Wenn dein DP ein Angestellten-DP ist (die Auswahl ob ein DP Angesteller oder Beamter ist, erfolgt dabei einigermaßen willkürlich), dann bist du erstmal Angestellter.
Das stimmt so nicht. Für Angestellte gibt es keinen hD,sondern diese sind eingruppiert. Tarifbeschäftigter bzw. Angestellter ist man ohne anrechenbare Berufserfahrung für die Laufbahnbefähigung. Als Quereinsteiger kann man bei vorliegen der Voraussetzungen direkt verbeamtet werden, demnach ist diese Aussage nicht richtig. Bei Einstellung als Quereinsteiger ist ein entsprechender Dienstposten vorhanden, weil die Besoldung bereits in der Ausschreibung genannt wird. Die Frage ist nur, hat der Bewerber die Voraussetzungen erfüllt für eine direkter Verbeamtung.
Nach einer evtl. Verbeamtung kannst du dann nicht auf dem DP bleiben - der ist ja ein Angestellten-DP, kein Beamten-DP.
Das stimmt auch nicht. Erwirbt man auf dem Dienstposten die Laufbahnbefähigung kann man natürlich auf diesem bleiben. Für den TE gilt dieses jedoch nicht, weil er die Laufbahnbefähigung bereits erworben hat.
Positives weiß ich aber auch zu berichten: Grundsätzlich sind die meisten Bearbeiter und Kollegen einem schon wohlgesonnen. So war es für alle hier kein Problem Zeiten als Erfahrungsstufen anrechen zu lassen. Daher sind viele die in höheren Lebensalter als Angestellte eingestiegen sind sogar direkt in die höchste Erfahrungsstufe (6?) eingestuft worden. Mit deiner Vorerfahrung wäre das durchaus denkbar. Ich habe mir die Erfahrungsstufe ebenfalls vor Unterschreiben des Vertrages nochmal schriftlich bestätigen lassne.
Im TVÖD Bund gibt es keine Erfahrungstufen sondern lediglich Stufen. Ja es ist bei vorliegen der Voraussetzungen möglich direkt in Stufe 6 eingestellt zu werden. Allerdings für den TE gilt dieses wiederum nicht, weil er eine Verbeamtung anstrebt und da sind diese Stufen bzw. der TVÖD vollkommen belanglos.
Abschliessend kann ich dir nur raten, dich nicht stressen zu lassen. Die werden auch auf dich warten. Wenn dir ein großes Projekt versprochen wird, besteht ebenso keinen Stress. Sollte das Projekt noch nicht finanziert bzw. mit Haushaltsmittel hinterlegt sein wird grundsätzlich bis Ende Q1 nichts passieren. Die Finanzierungszusagen für Projekte erfolgen meistens in Q1.