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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)  (Gelesen 1872 mal)

Nachtmensch

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@Sachbearbeiter
Ich zitiere mich einfach mal selber. Ich wäre dir echt dankbar, wenn du kurz auf meine Frage eingehen könntest.

Wo Sie aber nicht drumherum kommen, sind die sechs Monate Probezeit im Arbeitnehmerverhältnis. Mit den 1.000 € Zulage hat man Ihnen bereits das Maximum angeboten.
Wieso muss man eine Probezeit im Status eines Tarifbeschäftigten absolvieren und kann nicht direkt Beamter auf Probe A14 werden, so wie es bei mehreren bereits gemacht worden ist? Gibt es dazu eine Rechtsquelle?
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Sachbearbeiter

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@Sachbearbeiter
Ich zitiere mich einfach mal selber. Ich wäre dir echt dankbar, wenn du kurz auf meine Frage eingehen könntest.

Wo Sie aber nicht drumherum kommen, sind die sechs Monate Probezeit im Arbeitnehmerverhältnis. Mit den 1.000 € Zulage hat man Ihnen bereits das Maximum angeboten.
Wieso muss man eine Probezeit im Status eines Tarifbeschäftigten absolvieren und kann nicht direkt Beamter auf Probe A14 werden, so wie es bei mehreren bereits gemacht worden ist? Gibt es dazu eine Rechtsquelle?

Nein, dazu gibt es keine Rechtsquelle. Wer zum Beamten ernannt wird liegt im Ermessen der Dienststelle.
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Sachbearbeiter

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Ich vergönn es dir, in dem Fall muss man sihc natürlich überlegen wie hart man auf E14 besteht. E13 + 1000€, damit liegst du auf dem Niveau von E15!
Was jetzt aber für einen Ingenieur, der nicht komplett auf den Kopf gefallen ist und halbwegs Berufserfahrung mitbringt nun wahrlich kein überaus attraktives Gehalt darstellt. Sicherlich nicht schlecht, aber bei dem ganzen Kauderwelsch, der Dauer sowie der Intransparenz an allen möglichen Stellen wundert es mich nicht, dass man als ÖD Probleme hat, hier im Recruiting attraktiv zu sein. Dieser Thread ist ja das beste Beispiel dafür, wo es überall krankt. Immerhin ging die SÜ schnell.

Nun ist es aber auch so, dass man nicht in den öffentlichen Dienst geht, um das große Geld zu verdienen.
Über das langwierige Verfahren brauchen wir nicht zu reden, da gibt es ordentlich Potential zur Optimierung.
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Mert

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Um mich nochmal zu Wort zu melden:
Zitat
nun wahrlich kein überaus attraktives Gehalt darstellt
Zitat
Nun ist es aber auch so, dass man nicht in den öffentlichen Dienst geht, um das große Geld zu verdienen.

Ja und Ja. Gerade für gut qualifizierte ist der öD finanziell nicht sonderlich attraktiv. Alles bekannt, alles nichts neues. Als ich damals vor der Frage stand, öD oder freie Wirtschaft war der Gehaltsunterschied (brutto) zwischen beiden Angeboten (für mich ziemlich heftige) 30.000€ im Jahr welche die freie Wirtschaft mehr gezahlt hätte als der öD.

Trotzdem bin ich jetzt hier und nicht in der freien Wirtschaft. Kann man von mir aus blöd nennen, aber ich bin ja der Meinung, wer sich für den öD bewirbt, der macht das nicht wegen des Geldes, sondern vielmehr trotz des Geldes. Da muss man schon eine gewisse Sympathie dafür haben bzw. für etwas einstehen wollen oder halt es stehen andere nicht-finanzielle Gründe im Vordergrund. Aber vielleicht sehe ich das auch falsch und idealisiere das zu sehr.

Am Ende muss es halt jeder selbst wissen, da gibt es kein falsch oder richtig, wer wirklich viel Geld verdienen möchte und es auf die große Karriere abgesehen hat, der wird im öD nicht glücklich. Aber das ist ja jetzt kein Geheimnis und sollte jedem bekannt sein der sich dazu entscheidet, sich trotzdem beim öD zu bewerben.
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Nachtmensch

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Die Rechtsquellen für eine Einstellung im ersten Beförderungsamt wurde ja bereits von Sachbearbeiter genannt. Eine Anrechnung der vorherigen Tätigkeiten wird ebenso vom BAPers gemacht. Allerdings hier natürlich wieder der Rat, dieses vor Einstellung bzw. Ernennung abzuklären. Die entgültige Festsetzung kann sich manchmal bis zu sechs Monaten hinziehen und folglich wird erstmal die Erfahrungsstufe 1 besoldet.

Ich habe insgesamt 22 Jahre Berufserfahrung nach Studium, inkl. wissenschaftlicher Assistenzzeit. Eine erste mündliche Aussage war, dass ein Großteil angerechnet wird. Was bedeutet dies dann hinsichtlich der Eingruppierung?
Von den 22 Jahren werden 2,5 Jahre für die Laufbahnbefähigung abgezogen und so bleiben noch 19,5 Jahre Berufserfahrung, wenn diese auf dem Level Diplom ist. Die 19,5 Jahre Berufserfahrung bedeuten Erfahrungstufe 7 unter der Voraussetzung, dass die gesamten beruflichen Tätigkeiten angerechnet werden.

Die zuständige Sachbearbeiterin hatte auch erwähnt, dass ggf. nicht berücksichtige Berufserfahrung auf eine Verkürzung der Probezeit (Minimum 1 Jahr) angerechnet werden kann.
Das ist korrekt, dass man in diesem Fall nach einem Jahr zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wird.

Also, hier gibt es durchaus Angestellt im hD welche bis zur Rente Angestellte bleiben. Grund dafür ist oftmals, um als Quereinestiger verbeamtet zu werden muss erstmal eine Beamten-DP vorhanden sein auf den man dich setzen kann. Wenn dein DP ein Angestellten-DP ist (die Auswahl ob ein DP Angesteller oder Beamter ist, erfolgt dabei einigermaßen willkürlich), dann bist du erstmal Angestellter.
Das stimmt so nicht. Für Angestellte gibt es keinen hD,sondern diese sind eingruppiert. Tarifbeschäftigter bzw. Angestellter ist man ohne anrechenbare Berufserfahrung für die Laufbahnbefähigung. Als Quereinsteiger kann man bei vorliegen der Voraussetzungen direkt verbeamtet werden, demnach ist diese Aussage nicht richtig. Bei Einstellung als Quereinsteiger ist ein entsprechender Dienstposten vorhanden, weil die Besoldung bereits in der Ausschreibung genannt wird. Die Frage ist nur, hat der Bewerber die Voraussetzungen erfüllt für eine direkter Verbeamtung.

Nach einer evtl. Verbeamtung kannst du dann nicht auf dem DP bleiben - der ist ja ein Angestellten-DP, kein Beamten-DP.
Das stimmt auch nicht. Erwirbt man auf dem Dienstposten die Laufbahnbefähigung kann man natürlich auf diesem bleiben. Für den TE gilt dieses jedoch nicht, weil er die Laufbahnbefähigung bereits erworben hat.

Positives weiß ich aber auch zu berichten: Grundsätzlich sind die meisten Bearbeiter und Kollegen einem schon wohlgesonnen. So war es für alle hier kein Problem Zeiten als Erfahrungsstufen anrechen zu lassen. Daher sind viele die in höheren Lebensalter als Angestellte eingestiegen sind sogar direkt in die höchste Erfahrungsstufe (6?) eingestuft worden. Mit deiner Vorerfahrung wäre das durchaus denkbar. Ich habe mir die Erfahrungsstufe ebenfalls vor Unterschreiben des Vertrages nochmal schriftlich bestätigen lassne.
Im TVÖD Bund gibt es keine Erfahrungstufen sondern lediglich Stufen. Ja es ist bei vorliegen der Voraussetzungen möglich direkt in Stufe 6 eingestellt zu werden. Allerdings für den TE gilt dieses wiederum nicht, weil er eine Verbeamtung anstrebt und da sind diese Stufen bzw. der TVÖD vollkommen belanglos.

Abschliessend kann ich dir nur raten, dich nicht stressen zu lassen. Die werden auch auf dich warten. Wenn dir ein großes Projekt versprochen wird, besteht ebenso keinen Stress. Sollte das Projekt noch nicht finanziert bzw. mit Haushaltsmittel hinterlegt sein wird grundsätzlich bis Ende Q1 nichts passieren. Die Finanzierungszusagen für Projekte erfolgen meistens in Q1.
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Mert

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Ok da muss ich aber jetzt doch widersprechen.

Zitat
Für Angestellte gibt es keinen hD,sondern diese sind eingruppiert.
Schon klar. Aber halt eine Gruppierung z.B. im Dienstpostenverzeichnis und da steht auch bei Angestellten dann eben z.B. "Höherer Dienst" zwecks Vergleichbarkeit. An der Dienststelle werden die foglich auch alle unter dem Begriff "Höherer Dienst" angesprochen, egal ob Beamter oder Angestellter. Mag woanders anders gehandhabt werden.

Zitat
Tarifbeschäftigter bzw. Angestellter ist man ohne anrechenbare Berufserfahrung für die Laufbahnbefähigung. Als Quereinsteiger kann man bei vorliegen der Voraussetzungen direkt verbeamtet werden, demnach ist diese Aussage nicht richtig.
Halte ich, in der Allgemeinheit für völligen Unfug. Wer auf einen Angestellten-DP eingestellt wurde, wird eben Angestellter und nicht Beamter. Völlig egal wie hoch seine Qualifikation oder Berufserfahrung ist.

Zitat
Das stimmt auch nicht. Erwirbt man auf dem Dienstposten die Laufbahnbefähigung kann man natürlich auf diesem bleiben.
Das ist in der Allemeinheit schlichtweg falsch. Wenn Dienstposten mit Statusgruppe "Arbeitnehmer" eingeplant sind und auch nicht Statusfremd besetzt werden dürfen, dann ist eine Verbeamtung des Arbeitnehmer auf dem DP schlichtweg nicht möglich da dieser eben nicht Statusfremd besetzt werden darf. Daher muss der Arbeitnehmer, sofern er verbeamten werden möchte oder wird, sich erstmal um einen anderen DP bemühen, da er bei einer Verbeamtung diesen eben nicht mehr besetzten darf.

Ja, wenn der Fragesteller einen direkten Quereinstieg als Beamter anstrebt, ist das nicht relevant weil er nicht auf so einen DP landet, aber die gibt es durchaus. Daher wollte ich das jetzt so nicht stehen lassen.
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Schlauberger

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Ja, wenn der Fragesteller einen direkten Quereinstieg als Beamter anstrebt, ist das nicht relevant weil er nicht auf so einen DP landet, aber die gibt es durchaus. Daher wollte ich das jetzt so nicht stehen lassen.

Zur Erläuterung: die Stelle, auf welche sich diese Diskussion bezieht, ist ein A13/A14-DP. Eine Verbeamtung ist also möglich (und von mir auch gewünscht). Natürlich kann ich auch als Angestellter arbeiten.

Eine Einstellung (also Arbeitsbeginn) würde laut BAPers so oder so im Angestelltenverhältnis beginnen. Hier habe ich aber aus aus verschiedenen Quellen nun auch mitgenommen, dass eine Einstellung auch direkt im Beamtenverhältnis (auf Probe) möglich ist. Wer entscheidet darüber?
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Nachtmensch

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Wenn der TE sich auf einen Arbeitsplatz als Tarifbeschäftigter beworben hätte, kann ich deinen Aussagen folgen. Aber dieses stand nie für den TE zur Debatte. Er hat sich auf einen Dienstposten als Beamter beworben. Folglich mögen deine Aussagen insgesamt stimmen, aber in diesem Kontext passen sie nicht, weil es nie um Tarifbeschäftigte ging. Unstrittig dürfte ebenso sein, dass die Laufbahnbefähigung vorliegt. Weswegen dann von reinen Arbeitsplätzen als Tarifbeschäftigter die Rede ist verstehe ich nicht.
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Mert

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Ok, dann entschuldige ich mich dafür - für mich war das jetzt nicht ganz so ersichtlich. Ich habe nur gelesen er hätte sich für den htD beworben, und sie hätten dann Angeboten ihn mit einer E13 einzusteillen.

Daraus habe ich jetzt abgeleitet, entweder dass man ihm statt den Einsteig in den htD eine gerade verfügbaren und vergleichbaren Arbeitnehmer-Dienstposten angeboten hätte als Alternative (leider wird nicht immer so transparent kommuniziert wie der Fragestellter selbst bemängelt hat), oder aber dass er zwar für htD vorgesehen ist, aber nur bis zur Verbeamtung vorübergehend als Arbeitnehmer eingestellt wird.

Da jetzt ja klar gestellt ist dass es sich tatsächlich um einen A13/A14-DP handelt, es also zweiterer Fall ist, sind meine Ausführung tatsächlich nicht mehr relevant.
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Sachbearbeiter

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Ja, wenn der Fragesteller einen direkten Quereinstieg als Beamter anstrebt, ist das nicht relevant weil er nicht auf so einen DP landet, aber die gibt es durchaus. Daher wollte ich das jetzt so nicht stehen lassen.

Zur Erläuterung: die Stelle, auf welche sich diese Diskussion bezieht, ist ein A13/A14-DP. Eine Verbeamtung ist also möglich (und von mir auch gewünscht). Natürlich kann ich auch als Angestellter arbeiten.

Eine Einstellung (also Arbeitsbeginn) würde laut BAPers so oder so im Angestelltenverhältnis beginnen. Hier habe ich aber aus aus verschiedenen Quellen nun auch mitgenommen, dass eine Einstellung auch direkt im Beamtenverhältnis (auf Probe) möglich ist. Wer entscheidet darüber?

Das entscheidet das BAPersBw.
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