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Militärgericht?

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Franziska W.:
Hallo, liebe Forumsmitglieder. Ein Angehöriger meiner Familie hat während seiner Bundeswehrzeit (GA + 3Monate SaZ - danach schied er aus der BW aus) eine Straftat (Körperverletzung) begangen und wurde deshalb auch inhaftiert. Der Prozessauftakt war bereits, es werden noch weitere Prozesstage folgen. Das Urteil wird voraussichtlich im September fallen. Nun sagte mir jemand, dass nach dem Urteil des LG auch noch eine Prüfung durch ein Militärgericht erfolgen wird, da mein Angehöriger zum Zeitpunkt der Straftat Soldat war. Habe ich das richtig verstanden? Erfolgt "automatisch" noch ein Verfahren etc. durch ein Militärgericht ? Wie läuft das ab? Und was passiert dort? Freue mich über Informationen. Grüße

F_K:
BS.

Es gibt keine Militärgerichte in DE.

However - eine KV mit U Haft - muss schon ein "Ding" sein ...

KlausP:
Es kann ein Verfahren vor dem Truppendienstgericht geben, das ist auch gegen Reservisten möglich.
Wenn der damals zuständige Wehrdisziplinaranwalt ein truppendienstgerichliches Disziplinarverfahren eingeleitet hat ruht das bis zum Abschluss eines Strafverfahrens. Danach kann es wieder aufgenommen werden.

Clowngefreiter:
U Haft und Landgericht klingt jetzt nicht nach einfacher Körperverletzung, bei einer Haftstrafe von über einem Jahr hat es sich auch mit einem Truppendienstgericht erledigt.

Davon ab sind Verfahren gegen Reservisten eh meist sinnlos wenn man ehrlich ist, weil die Bundeswehr diese dann ohnehin nicht mehr heranziehen "muss" geschweige denn will....

justice005:
Wieso ist der Soldat bereits nach so kurzer Zeit ausgeschieden? Wurde er fristlos entlassen? Oder hat er widerrufen?

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