Fragen und Antworten > Familie und Angehörige

Militärgericht?

<< < (5/5)

justice005:
Er hat noch einen Dienstgrad. Insofern kann es noch ein Verfahren geben.

Eine MiStra brauchen wir nicht. Die WDA ermittelt ja schon. Ich vermute, die fragen regelmäßig bei der Staatsanwaltschaft nach und fragen nach dem Sachstand. Insofern wird die WDA es erfahren.

Franziska W.:
ok, dann wird ihm (aller Voraussicht nach) nach dem Urteil durch das LG der (noch bestehende) Dienstgrad etc. durch das Truppendienstgericht entzogen?

Welchen Sinn hat das? Eine Rückkehr zur BW wird ja ohnehin nicht möglich sein....

Viele Grüße

justice005:
Der Sinn ist einerseits, dass man sich dann auch nicht mehr mit einem Reservedienstgrad schmücken darf und man andererseits im Falle eines erneuten wehrdienstverhältnisses (z. B. Verteidigungsfall) wieder ganz unten steht.

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Antwort

Zur normalen Ansicht wechseln