Fragen und Antworten > Familie und Angehörige

Militärgericht?

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Franziska W.:

--- Zitat von: Clowngefreiter am 08. Juli 2024, 11:58:32 ---U Haft und Landgericht klingt jetzt nicht nach einfacher Körperverletzung, bei einer Haftstrafe von über einem Jahr hat es sich auch mit einem Truppendienstgericht erledigt.


--- Ende Zitat ---

Nun, es handelt sich auch um keine U-Haft und richtig, es handelt sich auch nicht um eine "einfache Körperverletzung".

bei einer Haftstrafe von über einem Jahr hat es sich auch mit einem Truppendienstgericht erledigt. diesen Nebensatz verstehe ich nicht. Könntest Du mir das bitte näher erläutern.  Danke

Franziska W.:

--- Zitat von: justice005 am 08. Juli 2024, 20:48:12 ---Wieso ist der Soldat bereits nach so kurzer Zeit ausgeschieden? Wurde er fristlos entlassen? Oder hat er widerrufen?

--- Ende Zitat ---

Nach dem o.g. Vorfall und weiteren Ereignissen wurde eine wehrdienstmedizinische Begutachtung vollzogen, um Dienstfähigkeit zu prüfen. Mein Angehöriger hat das Ergebnis nicht abgewartet. sondern schied freiwillig aus nach insgesamt knapp 6 Monaten.

Franziska W.:
 @KlausP: vielen Dank für Deine Antwort.

Ralf:

--- Zitat ---sondern schied freiwillig aus nach insgesamt knapp 6 Monaten.
--- Ende Zitat ---
Hmm, innerhalb der ersten 6 Monate geht das, aber nicht nach "knapp danach". Von daher sind alle Schilderungen mit Vorsicht zu genießen.

F_K:
Letzte Aussage ist ja "knapp 6 Monate" - was ich mal als unter 6 Monate interpretiere.

Ansonsten:

Ob der Whrdisziplinaranwalt oder der DV Ernittlungen / Anklagen vorbereitet haben, müsste der Angehörige "wissen", weil schriftlich mitgeteilt.

Wenn ja, dann kann da auch noch etwas "kommen".

Das Truppendienstgericht ist ein "ziviles" Gericht, kein Militärgericht - auch wenn es da um Soldaten / ehemalige Soldaten geht.

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