Fragen und Antworten > Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung

Dokumentation besonders belastender Ereignisse Ausland/Inland (sog. TIC-Zettel)

(1/1)

LwPersFw:
Insbesondere bei Auslandseinsätzen ist es wichtig das belastende Ereignisse auch dokumentiert werden.

Hier sind die Disziplinarvorgesetzten im Einsatz gefordert die nötige Sorgfalt walten zu lassen.

Die aktuelle Regelung dafür ist die A-2640/6 , Pkt 3.6 , Dokumentation besonders belastender Ereignisse (Ereigniskartei)

Für jedes belastende Ereignis während der Teilnahme an mAbB wird für die daran beteiligten
oder davon betroffenen Soldatinnen und Soldaten durch deren Disziplinarvorgesetzte eine
„Dokumentation besonders belastender Ereignisse“ geführt. Sie enthält Informationen über das
Ereignis und listet die daran beteiligten bzw. davon betroffenen Personen auf. Sie beinhaltet dagegen
weder Information noch Bewertungen zum Umgang mit oder Reaktionen der einzelnen Personen und
damit auch keine Rückschlüsse auf persönliche Gesundheitsaspekte.

In den einschlägigen Formularen 29 finden sich ein Merkblatt und eine Ausfüllhilfe zur Dokumentation besonders belastender Ereignisse.

29
Formular Bw-5807 „Dokumentation besonders belastender Ereignisse bei der Bundeswehr – Einsatz“ für Ereignisse im Zusammenhang mit Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen sowie anerkannten Missionen Bw,
Formular Bw-5808 „Dokumentation besonders belastender Ereignisse bei der Bundeswehr – Inland“  für Ereignisse im Inland


mAbB = Militärische Aufgaben mit besonderem Belastungspotenzial

Als militärische Aufgaben mit besonderem Belastungspotenzial (mAbB) werden im Rahmen
dieser AR längere Abwesenheiten von Soldatinnen und Soldaten durch mandatierte Einsätze und
einsatzgleiche Verpflichtungen sowie anerkannte Missionen der Bundeswehr (Bw) 6, Seefahrten sowie
Übungsvorhaben bis hin zur LV/BV verstanden 7. MAbB umfassen somit bspw. die besonderen
Auslandsverwendungen, humanitäre Hilfeleistungen und Einsätze im Rahmen der Katastrophenhilfe
und Amtshilfe (nach Artikel 35 Grundgesetz (GG)) als Nationale Territoriale Aufgabe sowie von Unglücksfällen im In- und Ausland.

6 Gemäß der AR „Anerkennung von Verwendungen als Missionen“ A-110/1
7 Ab einer Dauer von mehr als 30 Tagen – analog zu AR „Führung der Streitkräfte und Einsatz der Bundeswehr“ A-100/1 , Nr. 101, Fußnote 1.


Warum ist das Erstellen der o.g. Formulare so wichtig ?

Die Dokumentation von besonders belastenden Ereignissen dient als Grundlage zur eventuellen Sachverhaltsermittlung

• bei der Geltendmachung von versorgungsrechtlichen Ansprüchen im Rahmen von Wehrdienstbeschädigungsverfahren
und
• der Überprüfung des Antrages auf Aufnahme in die Schutzzeit nach EinsatzWVG 30

30 Vgl. AR „Verordnung über die Vermutung der Verursachung einer psychischen Störung durch einen Einsatzunfall“ A-2120/5 zu weiteren Einzelheiten


Zu dokumentieren sind insbesondere [keine abschließende Aufzählung, nur Beispiele] folgende Ereignisse (jeweils als unmittelbar bzw. mittelbar Beteiligte):

• Bewaffnete Auseinandersetzungen (z. B.: Feuergefecht, Hinterhalt, Beschuss, IED-Anschläge),
• Gefangennahme, Geiselnahme, Verschleppung, Versprengt-sein,
• Gezielt oder willkürlich gegen Personen gerichtete Gewalt,
• Bergung, Rettung oder Versorgung von schwer verletzten oder getöteten Personen,
• Naturkatastrophen,
• Anwesenheit bei einem Suizid/Suizidversuch bzw. Auffinden der Person,
• Unfälle mit Personenschaden,
• gefallene, getötete, verwundete oder verletzte Personen (z. B. eigene Kräfte, Verbündete, Dritte) sowie
• sonstige vergleichbare, besonders belastende Ereignisse.


Die Erfassung besonders belastender Ereignisse verantworten die jeweiligen Disziplinarvorgesetzten und bestätigen die Vollständigkeit durch Unterschrift.

Die Dokumentation ist unabhängig davon zu führen, ob die beteiligte Person sich belastet gefühlt hat oder fühlt.

Im Fall, dass Disziplinarvorgesetzte die Bestätigung nicht leisten können, besteht für die Beteiligten die Möglichkeit zur Abgabe einer Eigenmeldung im Sinne einer dienstlichen Erklärung.


Wo werden diese Meldungen zentral erfasst ?

Der ereignisbezogene Teil 1 der Dokumentation wird nach jedem besonders belastenden Ereignis im Auslandseinsatz 1-fach von den jeweiligen Disziplinarvorgesetzten erstellt
und unter vollständiger Einhaltung der gesetzlichen schutzbereichs-abhängigen Vorgaben elektronisch an die zuständige bzw. den zuständigen TrPsych des Kontigents (Ktgt) weitergeleitet.

Diese oder dieser übermittelt die Dokumentation an das Einsatzführungskommando der Bundeswehr J1 Innere Führung Truppenpsychologie (EinsFüKdoBw J1 InFü TrPsych).

(Anm.: Das EinsFüKdo geht in das neue OpFüKdoBw über ... auch dort wird es dann das Sachgebiet Infü TrPsych geben)

Alle erfassten Personen werden darüber schriftlich im personenbezogenen Teil 2 der Dokumentation informiert.

Nach Abschluss der Dokumentation nimmt die Person mit ihrer bzw. seiner Unterschrift die Dokumentation zur Kenntnis und erhält
eine Ausfertigung des personenbezogenen Teils 2 mit Anlage zur persönlichen Aufbewahrung (Merkblatt und Ausfüllhilfe).



Wie kommen Betroffene an bei EinsFüKdoBw J1 TrPsych abgelegte Informationen, um sie z.B. für ein WDB-Verfahren zu nutzen ?

+ Beantragung einer Auskunft über die Anwesenheit/Beteiligung/Betroffenheit an diesem Ereignis formlos, schriftlich an EinsFüKdoBw J1 InFü TrPsych durch den Betroffenen persönlich

unter Angabe von:

# Name
# Vorname
# Personalnummer
# Personenkennziffer
# Einsatz-Truppenteil
# Einsatzort
# Einsatzzeitraum

Beizufügen ist : einfacher Identitätsnachweis (Fotokopie Personal-/Truppenausweis)


Die hier genannte Regelung https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,23137.msg574130.html#msg574130

ist zum selben Thema und auch noch in Kraft ... müsste aber entsprechend überarbeitet, oder außer Kraft gesetzt werden.

Für Ehemalige wichtig der Hinweis im Link zu den Aufbewahrungsfristen :

Die Weisung aus 2005 sah eine Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren vor.

"Der o.g. Zentralerlass verlängert diese Frist.
Nunmehr sind die Meldungen 30 Jahre nach dem Ereignis zu vernichten
Die Vernichtung ist im Tagebuch zu dokumentieren"


Navigation

[0] Themen-Index

Zur normalen Ansicht wechseln