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OffzMilFD 2025 und 2026 >>> nicht 2024 !!
LwPersFw:
In diesem Thema bitte keine Fragen / Meinungen zu den Durchgängen 2024 !
2024 hier >>> https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73769.msg744033.html#msg744033
Das Auswahlverfahren OffzMilFD wird ab dem Jahr 2025 und künftig „vorjährig“ durchgeführt!
Dadurch wird der Beginn der Konferenzen vom Vorlagetermin der Beurteilungen für die HptFw und StFw zeitlich entkoppelt, sodass ein vorgezogenes Vorlegen nicht länger notwendig ist.
Gleichzeitig wird der Zeitraum zwischen der Bescheiderteilung für die Zulassung zum OffzMilFD und dem Ausbildungsbeginn vergrößert, somit gibt es mehr Zeit, um sich auf den neuen
Lebensabschnitt vorbereiten zu können. Für die Personalführung ergibt sich dabei ferner die Möglichkeit der frühzeitigeren Regenerationsplanung.
Dadurch können Vakanzen in den Verbänden künftig mit größerem zeitlichem Vorlauf besser vermieden werden und ein Beitrag für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte geleistet werden.
Zur Umstellung auf die „Vorjährigkeit“ wird im Jahr 2025 letztmalig für den Ausbildungsbeginn noch in 2025, aber auch schon für den Ausbildungsbeginn 2026 ausgewählt werden.
In dieser „Doppelkonferenz“ werden die Zulassungsmöglichkeiten für die Jahre 2025 und 2026 verhandelt.
Anhand der Kriterien „Eignung, Befähigung und Leistung“ wird dann eine Auswahl für den Ausbildungsbeginn in 2025 oder 2026 getroffen (vgl. Anlage 17)
Soldatinnen und Soldaten, welche für das Jahr 2026 ausgewählt werden, ihr DZE jedoch schon 2025 haben, können ihre Dienstzeit verlängern.
OffzMilFD 2025 und 2026
Das Auswahlverfahren OffzMilFD für 2025 und 2026 ist seit dem 19.07.2024 "auf dem Markt"...
Übersendung des Antrags/Vorschlags über den/die Disziplinarvorgesetzte/n an das BAPersBw in digitaler Form bis 15. November 2024
Für die Bearbeitung des Formulars zwingend umzusetzen : Anlage 2 !!
Zu beachten dazu sind die...
Gemeinsamen Arbeitshilfen und Informationen für die Personalbearbeitung (GAIP) BAPersBw Abt III und IV KennNr 51-01-00, das man bei seinem PersBearb der Einheit, oder selbst im IntranetBw (WikiBw) einsehen kann.
Darin findet sich ALLES ... was ein angehender Offizier zum Verfahren wissen muss, bzw. sollte...
Bezüge:
1. Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)
2. A-1340/49 - 09.09.2022 (Version 3.1) "Beförderung, Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten"
3. A-1300/38 - 05.01.2024 (Version 2) "Personelle Bedarfsträgerforderungen für militärisches Personal"
4. A-1340/27 - 07.03.2019 (Version 1) "Beobachter und Beobachterinnen in personellen Auswahl- und Perspektiveinschätzungskonferenzen"
5. A-1340/75 - 30.12.2021 (Version 3) "Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD"
6. A-1340/35 - 10.02.2023 (Version 2) "Zurruhesetzungszeitpunkt und Endstandort"
7. A-1340/78 - 24.06.2022 (Version 2) "Bedarfsträgerforderungen für militärische Auswahl- und Verwendungsplanungsverfahren"
8. A-1340/50 - 01.07.2024 (Version 5) "Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten"
9. A1-1340/75-5000 - 02.02.2015 (Version 1.1) "Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes" - derzeit in der Überarbeitung
10. A2-221/0-0-1 - 02.04.2024 (Version 1) "Ausbildung und Erhalt der individuellen Grundfertigkeiten"
11. A2-224/0-0-1 - 19.02.2024 (Version 1) "Körperliche Leistungsfähigkeit"
12. C1-872/0-4000 - 24.11.2022 (Version 2) "Verwendungsaufbau Offiziere und Offizierinnen milFD SanDstBw"
13. A-1420/1 - 01.09.2020 (Version 3) „Feststellung der körperlichen Eignung militärischer Angehöriger vor Berufung in ein Dienstverhältnis“
14. A-1322/13 - 19.06.2024 (Version 4) "Personalplanung für Soldatinnen und Soldaten 2024"
15. A-1336/1- 26.08.2021 (Version 2) "Mil. Personalführung für Freigestellte, Entlastete oder Beurlaubte"
16. A1-831/0-4000 - 23.01.2024 (Version 4.2) "Wehrmedizinische Begutachtung"
17. C1-1340/49-5000 - 01.01.2020 (Version 1.2) "Potenzialfeststellung für Unteroffiziere“
18. Kdo SanDstBw IX 1.2 Az 16-02-09 vom 21.06.2023 (Bedarfsträgervorgaben des Zulassungsjahres 2024 für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes des Sanitätsdienstes)
19. Kdo SanDstBw IX, Personalinformation 04/2022
20. C1-870/0-4004 - 20.01.2022 (Version 3) "Studium OAMilFD SanDst an öffentlichen Hochschulen"
Anlagen:
1. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-01 Aushang/Informationsblatt „Schwarzes Brett"
2. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-02 Anweisung zur korrekten Übermittlung von Anträgen/Vorschlägen
3. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-03 Formular "Antrag/Vorschlag“ für alle UTB (ohne akademisierte Werdegänge Sanitätsdienst)
4. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-04 Formular "Antrag/Vorschlag“ für alle UTB (nur akademisierte Werdegänge Sanitätsdienst)
5. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-05 "Rücktritt vom Antrag/Vorschlag" (ohne akademisierte Werdegänge Sanitätsdienst)
6. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-06 "Rücktritt vom Antrag/Vorschlag" (nur akademisierte Werdegänge Sanitätsdienst)
7. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-07 Quantifizierbare Auswahlkriterien
8. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-08 Informationen BAPersBw Abt II zur Potenzialfeststellung an den Karrierecentern der Bundeswehr
9. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-09 Mustermeldung für die Erfassung der Teilnehmer zur Potenzialfeststellung
10.1 BAPersBw Abt II - Stellungnahme der bzw. des truppendienstlichen Vorgesetzten zur vorfristigen Wiederholung der Potenzialfeststellung
10.2 BAPersBw Abt II - Quantifizierte Stellungnahme der bzw. des truppendienstlichen Vorgesetzten zur vorfristigen Wiederholung der Potenzialfeststellung
11. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-11 Bedarfsträgerforderungen HUT (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
11.1 GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-11.1 Erforderliche Qualifikationen HUT (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
11.2 GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-11.2 Fachliche Entsprechung der Werdegänge HUT (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
12. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-12 Bedarfsträgerforderungen LUT (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
12.1 GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-12.1 Erforderliche Qualifikationen LUT (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
13. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-13 Bedarfsträgerforderungen MUT (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
13.1 GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-13.1 Erforderliche Qualifikationen MUT (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
14. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-14 Bedarfsträgerforderungen Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes aller UTB
14.1 GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-14.1 Erforderliche Qualifikationen Sanitätsdienst
14.2 GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-14.2 Bedarfsträgerforderungen Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes aller UTB, akademisierte Werdegänge
15. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-15 Bedarfsträgerforderungen in Verantwortung Kdo CIR
15.1 GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-15.1 Erforderliche Qualifikationen CIR (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
16. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-16 Bedarfsträgerforderungen ZAVR
17. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-17 Auswahlprinzip
18. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-18 BAPersBw - Übersicht prämienberechtigte Werdegänge OffzMilFD 2025 und 2026
19. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-19 Detailplanung Auswahlverfahren OffzMilFD 2025 und 2026
20. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-20 „Quantitative BTF" (folgt)
Querverweis: 1. GAIP BAPersBw - KeNr 10-12-00 (Höchstaltersgrenze bei der Berufung in ein Soldatenverhältnis oder Umwandlung des Dienstverhältnisses eines SaZ in das Dienstverhältnis eines BS (Anwendung § 48 BHO))
3.1. Teilnahmevoraussetzungen
3.1.1. Formelle Teilnahmevoraussetzungen für das Auswahlverfahren 2025 und 2026
Für das Auswahlverfahren sind Feldwebel aller Laufbahnen teilnahmeberechtigt (Bezug 5),
die bis Beginn des Gesamtkonferenzzeitraumes über zwei abgeschlossene planmäßige Beurteilungen als Fw verfügen,
+ deren Dienstzeit als SaZ nicht vor Abschluss des OffzMilFD-Auswahlverfahrens endet (Stichtag: 01.10.2025),
+ gegen die zum Zeitpunkt der Auswahlkonferenz keine disziplinaren und/oder strafrechtlichen Ermittlungen geführt werden,
+ die sich nicht in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art 3 befinden.
Wird eines dieser Kriterien nicht erfüllt, kann eine Teilnahme am Auswahlverfahren nicht erfolgen. Es ergeht eine Sofortablehnung.
3.1.2. Teilnahmevoraussetzungen für die jeweiligen werdegangsbezogenen Auswahlkonferenzen 2025 und 2026
Für die Auswahl zum "OffzMilFD 2025 und 2026" legt BAPersBw IV folgende Kriterien für die Teilnahme an den werdegangsbezogenen Konferenzen fest:
Bedarfsdeckung:
+ der Werdegang ist zur Bedarfsdeckung aufgerufen
Qualifikationen:
+ erfolgreich abgeschlossene werdegangsbestimmende Fachausbildung
Beurteilung:
+ mindestens eine der letzten beiden planmäßigen Beurteilungen ist aus einer Verwendung, die der jeweiligen fachlichen Forderung des Zielwerdegangs entspricht.
Ausnahme:
Bei freigestelltem (gem. Bezug 15) oder auf werdegangsungebundenen Dienstposten verwendetem Personal ist es ausreichend, wenn eine planmäßige Beurteilung
(ohne zeitlichen Bezug) aus einer Verwendung, die der jeweiligen fachlichen Forderung des Zielwerdegangs entspricht, vorliegt.
für SanDstBw:
+ zwei Beurteilungen, die dem Ursprungswerdegang zuzuordnen sind. Wenn die aktuelle Beurteilung nicht dem Ursprungswerdegang zuzuordnen ist, muss für eine etwaige Übernahme der Kompetenzerhalt in der entsprechenden Fachtätigkeit nachgewiesen werden.
Wenn eines der unter Nr. 3.1.2 aufgeführten Kriterien nicht erfüllt wird, kann eine Teilnahme an der werdegangsbezogenen Auswahlkonferenz nicht erfolgen und es ergeht eine Sofortablehnung.
Für weitere Auswahlkriterien, wie z.B. die einzelnen Bedarfsträgerforderungen, siehe die GAIP !
LwPersFw:
Ich habe das Thema neu angelegt... da nicht funktionaler Link...
Hier noch die ersten dort verfassten Beiträge:
@VeggieBurger
Wirklich interessant, insbesondere mit der Aufteilung auf die zwei Jahre.
Das Heer ist ja mal wieder sehr eigenbrötlerisch.
Für UTB H wird der Nachweis über das Erfüllen der KLF-Leistungen der letzten drei Jahre verlangt, bei allen anderen nicht?
Was ist, wenn Soldat X im Jahr 2022 KLF erfüllt hat, es aber nicht mehr nachweisen kann, weil er beispielsweise versetzt wurde?
Ich würde da tatsächlich eine dienstliche Erklärung akzeptieren. Aber wer bin ich schon?
@LwPersFw
--- Zitat von: VeggieBurger am 20. Juli 2024, 14:20:17 ---
Was ist, wenn Soldat X im Jahr 2022 KLF erfüllt hat, es aber nicht mehr nachweisen kann, weil er beispielsweise versetzt wurde?
--- Ende Zitat ---
BFT, Marsch und Schwimmen werden in PersWiSys erfasst.
Bis Einführung des neuen Erfassungssystems IAMS "MilLeistungsdaten" Anfang 2024 in der Ausbildungspassdatenbank, welche bis auf Weiteres noch weiter existiert, da für die RDL zu nutzen.
Bei Versetzung ging der Datensatz aus der AusbPassDB an die neue Einheit.
Zum Ende des Jahres wurden die Ergebnisse in PersWiSys erfasst.
D.h. es gab und gibt zwei Erfassungssysteme für die KLF.
Manche Einheiten haben auch noch das Sportleistungsblatt und eigene Ausbildungspässe in Papierform genutzt.
Es gibt also keinen Grund eine "Dienstliche Erklärung" zu akzeptieren.
@VeggieBurger
@LwPersFw: ich bin da ganz bei dir.
Ich habe jedoch auch Erfahrungen im UTB Heer gemacht, die dazu geführt haben mir die Bestätigung jeglicher Leistungen zu kopieren und aufzuheben…
Geht OFw X im Frühjahr 2022 mit seinem Zug zum BFT und legt diesen ab, hakt er das für sich ab.
Der Zugführer notiert sich dies, gibt es ggf. als den KpTrpFhr zur Pflege in der AusbPassDB und in SASPF ab oder auch nicht. Irgendwo hier passiert ein Fehler und der Nachweis der Leistung fehlt.
Und schon kann OFw X keinen Antrag stellen, weil hier irgendwo ein Nachweis verloren wurde.
Maybach:
@LwPersFw, danke fürs erneute einstellen, vor allem in schön 8)
Sehr Interessant die Thematik im Heer insbesondere KLF, auch bleibt die PF als hartes Kriterium stehen!
Bedeutet die Umstellung auch eine spätere Beförderung/Ernennung, sprich erst ab Ausbildungsbeginn?
SolSim:
Wenn im Jahr 2025 die Übernahme für 2026 kommt, dann sind Ausbildungsbeginn und Beförderung erst 2026.
Maybach:
By the way, für den UTB Heer ist KLF ab dem 2027 für die letzten fünf Jahre erforderlich.
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