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OffzMilFD 2025 und 2026 >>> nicht 2024 !!

Begonnen von LwPersFw, 22. Juli 2024, 06:51:55

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LwPersFw

In diesem Thema bitte keine Fragen / Meinungen zu den Durchgängen 2024 !

2024 hier >>> https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73769.msg744033.html#msg744033





Das Auswahlverfahren OffzMilFD wird ab dem Jahr 2025 und künftig ,,vorjährig" durchgeführt!

Dadurch wird der Beginn der Konferenzen vom Vorlagetermin der Beurteilungen für die HptFw und StFw zeitlich entkoppelt, sodass ein vorgezogenes Vorlegen nicht länger notwendig ist.
Gleichzeitig wird der Zeitraum zwischen der Bescheiderteilung für die Zulassung zum OffzMilFD und dem Ausbildungsbeginn vergrößert, somit gibt es mehr Zeit, um sich auf den neuen
Lebensabschnitt vorbereiten zu können. Für die Personalführung ergibt sich dabei ferner die Möglichkeit der frühzeitigeren Regenerationsplanung.
Dadurch können Vakanzen in den Verbänden künftig mit größerem zeitlichem Vorlauf besser vermieden werden und ein Beitrag für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte geleistet werden.

Zur Umstellung auf die ,,Vorjährigkeit" wird im Jahr 2025 letztmalig für den Ausbildungsbeginn noch in 2025, aber auch schon für den Ausbildungsbeginn 2026 ausgewählt werden.

In dieser ,,Doppelkonferenz" werden die Zulassungsmöglichkeiten für die Jahre 2025 und 2026 verhandelt.


Anhand der Kriterien ,,Eignung, Befähigung und Leistung" wird dann eine Auswahl für den Ausbildungsbeginn in 2025 oder 2026 getroffen (vgl. Anlage 17)

Soldatinnen und Soldaten, welche für das Jahr 2026 ausgewählt werden, ihr DZE jedoch schon 2025 haben, können ihre Dienstzeit verlängern.






OffzMilFD 2025 und 2026

Das Auswahlverfahren OffzMilFD  für 2025 und 2026 ist seit dem 19.07.2024 "auf dem Markt"...

Übersendung des Antrags/Vorschlags über den/die Disziplinarvorgesetzte/n an das BAPersBw in digitaler Form bis 15. November 2024

Für die Bearbeitung des Formulars zwingend umzusetzen : Anlage 2 !!



Zu beachten dazu sind die...

Gemeinsamen Arbeitshilfen und Informationen für die Personalbearbeitung (GAIP) BAPersBw Abt III und IV KennNr 51-01-00, das man bei seinem PersBearb der Einheit, oder selbst im IntranetBw (WikiBw) einsehen kann.


Darin findet sich ALLES ... was ein angehender Offizier zum Verfahren wissen muss, bzw. sollte...




Bezüge:

1.   Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)
2.   A-1340/49 - 09.09.2022 (Version 3.1) "Beförderung, Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten"
3.   A-1300/38 - 05.01.2024 (Version 2) "Personelle Bedarfsträgerforderungen für militärisches Personal"
4.   A-1340/27 - 07.03.2019 (Version 1) "Beobachter und Beobachterinnen in personellen Auswahl- und Perspektiveinschätzungskonferenzen"
5.   A-1340/75 - 30.12.2021 (Version 3) "Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD"
6.   A-1340/35 - 10.02.2023 (Version 2) "Zurruhesetzungszeitpunkt und Endstandort"
7.   A-1340/78 - 24.06.2022 (Version 2) "Bedarfsträgerforderungen für militärische Auswahl- und Verwendungsplanungsverfahren"
8.   A-1340/50 - 01.07.2024 (Version 5) "Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten"
9.   A1-1340/75-5000 - 02.02.2015 (Version 1.1) "Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes" - derzeit in der Überarbeitung
10.   A2-221/0-0-1 - 02.04.2024 (Version 1) "Ausbildung und Erhalt der individuellen Grundfertigkeiten"
11.   A2-224/0-0-1 - 19.02.2024 (Version 1) "Körperliche Leistungsfähigkeit"
12.   C1-872/0-4000 - 24.11.2022 (Version 2) "Verwendungsaufbau Offiziere und Offizierinnen milFD SanDstBw"
13.   A-1420/1 - 01.09.2020 (Version 3) ,,Feststellung der körperlichen Eignung militärischer Angehöriger vor Berufung in ein Dienstverhältnis"
14.   A-1322/13 - 19.06.2024 (Version 4) "Personalplanung für Soldatinnen und Soldaten 2024"
15.   A-1336/1- 26.08.2021 (Version 2) "Mil. Personalführung für Freigestellte, Entlastete oder Beurlaubte"
16.   A1-831/0-4000 - 23.01.2024 (Version 4.2) "Wehrmedizinische Begutachtung"
17.   C1-1340/49-5000 - 01.01.2020 (Version 1.2) "Potenzialfeststellung für Unteroffiziere"
18.   Kdo SanDstBw IX 1.2 Az 16-02-09 vom 21.06.2023 (Bedarfsträgervorgaben des Zulassungsjahres 2024 für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes des Sanitätsdienstes)
19.   Kdo SanDstBw IX, Personalinformation 04/2022
20.   C1-870/0-4004 - 20.01.2022 (Version 3) "Studium OAMilFD SanDst an öffentlichen Hochschulen"

Anlagen:

1.   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-01 Aushang/Informationsblatt ,,Schwarzes Brett"
2.   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-02 Anweisung zur korrekten Übermittlung von Anträgen/Vorschlägen
3.   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-03 Formular "Antrag/Vorschlag" für alle UTB (ohne akademisierte Werdegänge Sanitätsdienst)
4.   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-04 Formular "Antrag/Vorschlag" für alle UTB (nur akademisierte Werdegänge Sanitätsdienst)
5.   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-05 "Rücktritt vom Antrag/Vorschlag" (ohne akademisierte Werdegänge Sanitätsdienst)
6.   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-06 "Rücktritt vom Antrag/Vorschlag" (nur akademisierte Werdegänge Sanitätsdienst)
7.   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-07 Quantifizierbare Auswahlkriterien
8.   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-08 Informationen BAPersBw Abt II zur Potenzialfeststellung an den Karrierecentern der Bundeswehr
9.   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-09 Mustermeldung für die Erfassung der Teilnehmer zur Potenzialfeststellung
10.1   BAPersBw Abt II - Stellungnahme der bzw. des truppendienstlichen Vorgesetzten zur vorfristigen Wiederholung der Potenzialfeststellung
10.2   BAPersBw Abt II - Quantifizierte Stellungnahme der bzw. des truppendienstlichen Vorgesetzten zur vorfristigen Wiederholung der Potenzialfeststellung
11.   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-11 Bedarfsträgerforderungen HUT (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
11.1   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-11.1 Erforderliche Qualifikationen HUT (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
11.2   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-11.2 Fachliche Entsprechung der Werdegänge HUT (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
12.   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-12 Bedarfsträgerforderungen LUT (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
12.1   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-12.1 Erforderliche Qualifikationen LUT (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
13.   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-13 Bedarfsträgerforderungen MUT (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
13.1   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-13.1 Erforderliche Qualifikationen MUT (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
14.   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-14 Bedarfsträgerforderungen Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes aller UTB
14.1   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-14.1 Erforderliche Qualifikationen Sanitätsdienst
14.2   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-14.2 Bedarfsträgerforderungen Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes aller UTB, akademisierte Werdegänge
15.   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-15 Bedarfsträgerforderungen in Verantwortung Kdo CIR
15.1   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-15.1 Erforderliche Qualifikationen CIR (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
16.   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-16 Bedarfsträgerforderungen ZAVR
17.   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-17 Auswahlprinzip
18.   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-18 BAPersBw - Übersicht prämienberechtigte Werdegänge OffzMilFD 2025 und 2026
19.   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-19 Detailplanung Auswahlverfahren OffzMilFD 2025 und 2026
20.   GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-20 ,,Quantitative BTF" (folgt)

Querverweis:   1.   GAIP BAPersBw - KeNr 10-12-00 (Höchstaltersgrenze bei der Berufung in ein Soldatenverhältnis oder Umwandlung des Dienstverhältnisses eines SaZ in das Dienstverhältnis eines BS (Anwendung § 48 BHO))





3.1. Teilnahmevoraussetzungen

3.1.1. Formelle Teilnahmevoraussetzungen für das Auswahlverfahren 2025 und 2026

Für das Auswahlverfahren sind Feldwebel aller Laufbahnen teilnahmeberechtigt (Bezug 5),

die bis Beginn des Gesamtkonferenzzeitraumes über zwei abgeschlossene planmäßige Beurteilungen als Fw verfügen,

+ deren Dienstzeit als SaZ nicht vor Abschluss des OffzMilFD-Auswahlverfahrens endet (Stichtag: 01.10.2025),
+ gegen die zum Zeitpunkt der Auswahlkonferenz keine disziplinaren und/oder strafrechtlichen Ermittlungen geführt werden,
+ die sich nicht in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art 3 befinden.

Wird eines dieser Kriterien nicht erfüllt, kann eine Teilnahme am Auswahlverfahren nicht erfolgen. Es ergeht eine Sofortablehnung.



3.1.2. Teilnahmevoraussetzungen für die jeweiligen werdegangsbezogenen Auswahlkonferenzen 2025 und 2026

Für die Auswahl zum "OffzMilFD 2025 und 2026" legt BAPersBw IV folgende Kriterien für die Teilnahme an den werdegangsbezogenen Konferenzen fest:

Bedarfsdeckung:

+ der Werdegang ist zur Bedarfsdeckung aufgerufen

Qualifikationen:

+ erfolgreich abgeschlossene werdegangsbestimmende Fachausbildung

Beurteilung:

+ mindestens eine der letzten beiden planmäßigen Beurteilungen ist aus einer Verwendung, die der jeweiligen fachlichen Forderung des Zielwerdegangs entspricht.

Ausnahme:
Bei freigestelltem (gem. Bezug 15) oder auf werdegangsungebundenen Dienstposten verwendetem Personal ist es ausreichend, wenn eine planmäßige Beurteilung
(ohne zeitlichen Bezug) aus einer Verwendung, die der jeweiligen fachlichen Forderung des Zielwerdegangs entspricht, vorliegt.

für SanDstBw:

+ zwei Beurteilungen, die dem Ursprungswerdegang zuzuordnen sind. Wenn die aktuelle Beurteilung nicht dem Ursprungswerdegang zuzuordnen ist, muss für eine etwaige Übernahme der Kompetenzerhalt in der entsprechenden Fachtätigkeit nachgewiesen werden.

Wenn eines der unter Nr. 3.1.2 aufgeführten Kriterien nicht erfüllt wird, kann eine Teilnahme an der werdegangsbezogenen Auswahlkonferenz nicht erfolgen und es ergeht eine Sofortablehnung.





Für weitere Auswahlkriterien, wie z.B. die einzelnen Bedarfsträgerforderungen, siehe die GAIP !




aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Ich habe das Thema neu angelegt... da nicht funktionaler Link...

Hier noch die ersten dort verfassten Beiträge:

@VeggieBurger

Wirklich interessant, insbesondere mit der Aufteilung auf die zwei Jahre.
Das Heer ist ja mal wieder sehr eigenbrötlerisch.
Für UTB H wird der Nachweis über das Erfüllen der KLF-Leistungen der letzten drei Jahre verlangt, bei allen anderen nicht?

Was ist, wenn Soldat X im Jahr 2022 KLF erfüllt hat, es aber nicht mehr nachweisen kann, weil er beispielsweise versetzt wurde?
Ich würde da tatsächlich eine dienstliche Erklärung akzeptieren. Aber wer bin ich schon?




@LwPersFw

Zitat von: VeggieBurger am 20. Juli 2024, 14:20:17

Was ist, wenn Soldat X im Jahr 2022 KLF erfüllt hat, es aber nicht mehr nachweisen kann, weil er beispielsweise versetzt wurde?


BFT, Marsch und Schwimmen werden in PersWiSys erfasst.

Bis Einführung des neuen Erfassungssystems IAMS "MilLeistungsdaten" Anfang 2024 in der Ausbildungspassdatenbank, welche bis auf Weiteres noch weiter existiert, da für die RDL zu nutzen.

Bei Versetzung ging der Datensatz aus der AusbPassDB an die neue Einheit.

Zum Ende des Jahres wurden die Ergebnisse in PersWiSys erfasst.

D.h. es gab und gibt zwei Erfassungssysteme für die KLF.

Manche Einheiten haben auch noch das Sportleistungsblatt und eigene Ausbildungspässe in Papierform genutzt.

Es gibt also keinen Grund eine "Dienstliche Erklärung" zu akzeptieren.




@VeggieBurger

@LwPersFw: ich bin da ganz bei dir.
Ich habe jedoch auch Erfahrungen im UTB Heer gemacht, die dazu geführt haben mir die Bestätigung jeglicher Leistungen zu kopieren und aufzuheben...

Geht OFw X im Frühjahr 2022 mit seinem Zug zum BFT und legt diesen ab, hakt er das für sich ab.
Der Zugführer notiert sich dies, gibt es ggf. als den KpTrpFhr zur Pflege in der AusbPassDB und in SASPF ab oder auch nicht. Irgendwo hier passiert ein Fehler und der Nachweis der Leistung fehlt.
Und schon kann OFw X keinen Antrag stellen, weil hier irgendwo ein Nachweis verloren wurde.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Maybach

@LwPersFw, danke fürs erneute einstellen, vor allem in schön  8)

Sehr Interessant die Thematik im Heer insbesondere KLF, auch bleibt die PF als hartes Kriterium stehen!

Bedeutet die Umstellung auch eine spätere Beförderung/Ernennung, sprich erst ab Ausbildungsbeginn?

SolSim

Wenn im Jahr 2025 die Übernahme für 2026 kommt, dann sind Ausbildungsbeginn und Beförderung erst 2026.

Maybach

By the way, für den UTB Heer ist KLF ab dem 2027 für die letzten fünf Jahre erforderlich.

LwPersFw

Zitat von: Maybach am 22. Juli 2024, 10:46:38
By the way, für den UTB Heer ist KLF ab dem 2027 für die letzten fünf Jahre erforderlich.

Genau heißt es in der Anlage 11:

"Ab 2027 ist die Forderung zum Nachweis IGF/KLF in den letzten 5 Jahren bei Antragstellung festgelegt."

D.h.

+ Bei Antragstellung in 2026 für das Auswahljahr 2027 = also Nachweis für die Jahre 2022 bis 2026 in 2026.

+ IGF und KLF !

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Zitat von: Maybach am 22. Juli 2024, 08:19:52

Bedeutet die Umstellung auch eine spätere Beförderung/Ernennung, sprich erst ab Ausbildungsbeginn?


Siehe Anlage 17


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

VeggieBurger

Zitat von: Maybach am 22. Juli 2024, 10:46:38
By the way, für den UTB Heer ist KLF ab dem 2027 für die letzten fünf Jahre erforderlich.

UTB H fordert "sogar" IGF und nicht "nur" KLF.

LwPersFw

#8
Die Anlage 7 "Quantifizierbare Auswahlkriterien" wurde in der GAIP veröffentlicht.

Kriterium 1 ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" (Letzte BU)   50 %

Kriterium 2  Entwicklungsprognose  10 %

Kriterium 3  ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" / ,,Gesamturteil des Zweitbeurteilers" (Vorletzte BU)  20 %

Kriterium 4  Potentialfeststellung  20 %   Wegfall auf Grund Urteil BVerwG bis gesetzlich geregelt...

Maximalpunktzahl 1000

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

#9
"Bundesverwaltungsgericht

Pressemitteilung
Nr. 51/2024 vom 29.10.2024

Potenzialfeststellung bedarf gesetzlicher Grundlage

Die gegenwärtige Praxis der Bundeswehr, das Personal für den Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen
Dienstes auch mit Hilfe einer sogenannten Potenzialfeststellung auszuwählen, bedarf einer gesetzlichen Regelung.

Das hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts heute entschieden.


Anlass für diese Entscheidung war der Fall einer Berufssoldatin, die sich als Hauptfeldwebel für den Aufstieg in die Laufbahn der
Offiziere des militärfachlichen Dienstes im Bereich Logistik/Materialbewirtschaftung beworben hat. Da es dafür mehr Bewerber
als offene Stellen gibt, findet jährlich ein Auswahlverfahren statt. Nach den einschlägigen Verwaltungsvorschriften kommt es
dabei auf die beiden letzten dienstlichen Beurteilungen im bisherigen Amt, auf die Aussagen der Personalentwicklungsbewertung
zum angestrebten Laufbahnwechsel und auf eine positive Potenzialfeststellung an. Die Potenzialfeststellung beruht auf einem
eintägigen psychologischen Test- und Beurteilungsverfahren. Die Antragstellerin konnte im Auswahljahr 2023 weit
überdurchschnittliche Beurteilungen vorlegen, verfehlte aber bei der Potenzialfeststellung den in den Verwaltungserlassenen
vorgeschriebenen Punktewert und wurde deshalb nicht für den Aufstieg zugelassen.


Der 1. Wehrdienstsenat hat die ablehnenden Bescheide aufgehoben und dem Antrag der Soldatin auf Neubescheidung stattgegeben.
Denn die für sie nachteilige Heranziehung der Potenzialfeststellung als Auswahlkriterium für den Laufbahnwechsel ist rechtswidrig,
weil es an der dafür erforderlichen gesetzlichen Grundlage fehlt.
Öffentliche Ämter müssen nach Art. 33 Abs. 2 GG nach Eignung, Leistung und Befähigung vergeben werden. Es ist zwar nicht sachwidrig,
beim Aufstieg in eine Laufbahn mit wesentlich höheren Anforderungen nicht allein auf die dienstlichen Beurteilungen im bisherigen Amt
und auf die in der Personalentwicklungsbewertung zum Ausdruck kommende Einschätzung der Vorgesetzten abzustellen.

Ein psychologisches Testverfahren, in dem das geistige und charakterliche Potenzial für den Laufbahnaufstieg überprüft wird,
kann vom Dienstherrn auch als sinnvolles Personalauswahlinstrument angesehen werden.

Der Grundsatz des Gesetzesvorbehalts verlangt jedoch, dass die für die Bestenauslese bei der Vergabe öffentlicher Ämter nach
Art. 33 Abs. 2 GG maßgeblichen Vergleichsinstrumente vom parlamentarischen Gesetzgeber selbst bestimmt werden.
Er darf diese wesentliche Grundentscheidung nicht allein dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive überlassen

(vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 39 und - 1 WB 64.22 - BVerwGE 180, 140, Rn. 38 ff.).


Ebenso wenig kann die Verwaltung die Bedeutung gesetzlich vorgesehener Auswahlinstrumente durch reine Verwaltungsvorschriften einschränken.
Die Potenzialfeststellung ist gesetzlich nicht geregelt.

Der 1. Wehrdienstsenat hat ausgeführt, dass sie auch nicht für eine Übergangszeit in den Auswahlverfahren für
den Aufstieg zur Offizierin oder zum Offizier des militärfachlichen Dienstes weiter herangezogen werden kann. Dafür besteht keine Notwendigkeit,
weil die Bundeswehr von sich aus darauf bereits aus anderen Gründen in einem früheren Auswahljahrgang verzichtet hat.
Zudem bestehen für dieses Zulassungsverfahren mit der dienstlichen Beurteilung und der Personalentwicklungsbewertung nunmehr gesetzlich
geregelte Auswahlinstrumente (§ 27a Abs. 1 und 3 SG) zur Verfügung, mit deren Hilfe über den Zulassungsanspruch der Soldatin nach Art. 33 Abs. 2 GG entschieden werden kann.


BVerwG 1 WB 36.23 - Beschluss vom 29. Oktober 2024"


https://www.bverwg.de/pm/2024/51






Es ist zu erwarten, da ein höchstrichterliches Urteil, dass dies auf alle anstehenden Auswahlverfahren Auswirkungen haben wird, bei denen eine PF bisher vorgesehen ist.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit :  das die PF - bis zu einer gesetzlichen Regelung - nicht mehr durchgeführt und im Auswahlverfahren genutzt werden darf.

Die weitere Umsetzung durch die Bw muss abgewartet werden.

Ein Veröffentlichung z.B. in der GAIP ist zu erwarten.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Zum Thema PF heute in die GAIP aufgenommen

"Hinweis zur Potenzialfeststellung

Gem. Beschluss des BVerwG 1 WB 36.23 vom   29. Oktober 2024 darf die Potenzialfeststellung in Auswahlverfahren nicht genutzt werden.

Details zur Umsetzung werden hierzu zeitnah bekannt gegeben werden."


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Haubi93

Guten Abend,

gibts was neues bezüglich der neuen Kriterien/Änderungen?

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Um @Ralf noch zu ergänzen:


"Aufgrund des Wegfalls der PF als ein Anforderungskriterium im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Zulassung zur Laufbahn OffzMilFD 2025/2026

wird die Antragsfrist des derzeit laufenden Bewerbungsverfahrens bis zum 6. Dezember 2024 verlängert."



D.h. wer doch noch Interesse hat ... kann sich nun bis 06.12.2024 ( Vorlagetermin bei BAPersBw !! ) bewerben...


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

VeggieBurger

Das Verfahren mit dem Verzicht auf die Heranziehung der PF wird ja auch beim Auswahlverfahren BS Fw angewandt.
Nun nimmt das vermutlich der ein oder andere auf die ganz leichte Schulter...
Imho ist es zweckmäßig sich trotzdem vorzubereiten, die PF kann ja wieder herangezogen werden, wenn die Grundlage steht.
Hier nun auch meine Frage:
Welche Schritte sind erforderlich, welcher zeitliche Horizont ist realistisch, damit die PF wieder durchgeführt werden darf?

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