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Anfrage offene DP (Datenschutz)

Begonnen von ChristianDE, 29. August 2024, 20:22:37

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ChristianDE

Guten Abend,

Ich bin seit Abschluss meiner Laufbahnausbildung vor 4 Jahren im gehobenen nichttechnischen in einem BwdLZ in Bayern eingesetzt, und möchte nun aus familiären Gründen in ein anderes BWdLZ ebenfalls in Bayern versetzt werden. Dass heißt für mich ist der Einplaner des BAPersBW SZ Süd zuständig. Derzeit bin ich A10 (DP A9 - A 11). Der DP am gewünschten BWDlZ müsste somit ebenfalls A9-A11 sein da ich mich als A10er noch auf keinen A 12 DP bewerben kann.

Und hier kommen wir zu meinem Problem. Größtenteils werden ja nur Förderdienstposten, im gehobenen Dienst somit A12, im Stellenportal ausgeschrieben. Ich muss mich somit direkt an meinen Perser vom SZ Süd wenden und mich nach ggf. freien DP am Wunsch BWdlZ erkundigen. Ohne einen freien DP kann ich mir nämlich den Versetzungsantrag sparen.

Jetzt habe ich die Befürchtung, dass mein Perser eine solche (umverbindliche) Anfrage an den Dienststellenleiter meines aktuellen BWdlZs weitergibt.

Ist eine solche Weitergabe zulässig? Wie sind eure Erfahrungen hierzu?

Nachtmensch

Wovor hast du Angst? Was wäre denn die Konsequenz für dich, wenn der Personalsachbearbeiter die Anfrage weitergibt? Er wird dir mit Sicherheit sagen können, ob bzw. wieviele freie Dienstposten vorhanden sind.
Aus meiner Sicht brauchst du keine Angst haben. Ich empfehle meistens das offene Wort mit deinem jetzigen BwDLZ oder dem künftigen.
Ich würde mal fast behaupten, dass grundsätzlich immer mehrere passende Dienstposten generell nicht besetzt nicht sind, insbesondere im Bereich A9 bis A11.

ChristianDE

Zitat von: Nachtmensch am 29. August 2024, 20:38:02
Wovor hast du Angst? Was wäre denn die Konsequenz für dich, wenn der Personalsachbearbeiter die Anfrage weitergibt? Er wird dir mit Sicherheit sagen können, ob bzw. wieviele freie Dienstposten vorhanden sind.
Aus meiner Sicht brauchst du keine Angst haben. Ich empfehle meistens das offene Wort mit deinem jetzigen BwDLZ oder dem künftigen.
Ich würde mal fast behaupten, dass grundsätzlich immer mehrere passende Dienstposten generell nicht besetzt nicht sind, insbesondere im Bereich A9 bis A11.

Es geht darum, dass unser Dienststellenleiter (leider) Wegbewerbungen / Versetzungen immer gerne persönlich nimmt, und ich rechne aus diesem Grund mit Nachteilen in meiner nächsten bald anstehenden Beurteilung. Sollte dann noch im ungünstigten Fall kein DP im gewünschten BWdlZ frei sein habe ich die *****karte gezogen. Sollte ein DP frei sein, würde ich meinen Dienststellenleiter logischerweise einschalten und einen Versetzungsantrag stellen.

Ralf

Ich kann den Ansatz, frühzeitig und offen damit umzugehen nur unterstützen, sonst kommt es zu einer Situation wie in meinem Bereich und das ist dann echt unangenehm.
Eine A11 hat sich woanders hinbeworben und dieses nicht kommuniziert. Auf einmal bekommt der zuständige RefLtr eine Mail von der Abt V, zu welchem Zeitpunkt die Freigabe für eine Versetzung erteilt werden könnte.
Richtigerweise sagt er "nur gegen Ersatzgestellung". Jetzt sind alle sauer: Die Mitarbeiterin, weil sie nicht weg kommt, aber die Möhre vor der Nase hat, die PersFhrg, weil man ihr nun das krumm nicht, nicht vorher informiert zu haben und mein RefLtr, weil er das Gefühl hat, dass kein Vertrauen ihm ggü. besteht.
Mal davon ab, dass ich ihr auch einen anderen A11 DP in einem meiner anderen Referate hätte anbieten können.
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F_K

Wenn zukünftig ein DP frei wird, würde dieser Extern besetzt werden, weil ka kein Versetzungswunsch bekannt ist.

Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden - wenn man etwas WILL, muss man zumindest "den Mund aufmachen".

Bei Beamten / Soldaten ist dies eben Personalgespräch / Versetzungsantrag.

Estefania

Zitat von: F_K am 30. August 2024, 10:10:09
Wenn zukünftig ein DP frei wird, würde dieser Extern besetzt werden, weil ka kein Versetzungswunsch bekannt ist.

Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden - wenn man etwas WILL, muss man zumindest "den Mund aufmachen".

Bei Beamten / Soldaten ist dies eben Personalgespräch / Versetzungsantrag.
Hallo zusammen,

ich habe mich für den Studiengang Public Administration bei der Bundeswehr beworben und alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht. Doch nun gibt es plötzlich Probleme mit meinen Schulzeugnissen, obwohl ich meiner Meinung nach alles Nötige beigefügt habe.

Kurz zu meinem Werdegang:

   •   Fachoberschule: Ich habe die Fachoberschule nach der 12. Klasse erfolgreich abgeschlossen.
   •   Berufliche Erfahrung: Ich habe eine IHK-Ausbildung abgeschlossen und mehrere Jahre erfolgreich gearbeitet, was durch exzellente Arbeitszeugnisse belegt ist.
   •   Studium: Zudem habe ich vier Semester Wirtschaftswissenschaften an der Goethe-Universität studiert.

Meine Abschlusszeugnisse von der Fachoberschule sind nun fast 20 Jahre alt. Um auf Nummer sicher zu gehen, habe ich diese noch einmal bei meiner alten Schule angefordert, beglaubigen lassen und eingereicht. Auf dem Abschlusszeugnis steht klar, dass ich die Fachoberschule erfolgreich abgeschlossen habe.

Trotzdem wurde mir nun gesagt, dass meine Unterlagen nicht ausreichend seien, weil die Durchschnittsnote fehlen würde und nicht hervorgehe, welchen Abschluss ich gemacht habe. Dabei steht es doch deutlich auf dem Zeugnis: ,,Dieser Schulabschluss kommt dem Abschluss der Fachoberschule gleich."

Um das Problem zu lösen, habe ich mich erneut an meine alte Schule gewandt. Die Schule hat mir ein zusätzliches Bestätigungsschreiben ausgestellt, in dem nochmals klargestellt wird, dass ich die Fachoberschule abgeschlossen habe. Selbst meine ehemalige Schuldirektorin versteht die Schwierigkeiten nicht, da das Abschlusszeugnis eigentlich eindeutig ist. Sie hat auch betont, dass auf einem 20 Jahre alten Zeugnis nachträglich kein Notendurchschnitt eingetragen wird.

Ist das ein übliches Problem bei der Bewerbung bei der Bundeswehr? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sollte ich weiter vorgehen, um solche Probleme zu vermeiden?

Danke für eure Tipps!

Nachtmensch

Ich mag mich täuschen, allerdings gehe ich davon aus, dass die Durchschnittsnote, das wesentlich Merkmal ist, für die Einladung zum AC. Ohne diese kann man dich nicht einordnen, ob Absage oder Einladung zum AC.
Jedes Abitur - oder Fachabiturabschlusszeugnis, dass ich bisher gesehen habe, enthielt immer eine Durchschnittsnote. Liegt es daran das du vorher abgegangen bist und deshalb gar kein "richtiges" Abschlusszeugnis bekommen hast?

F_K

Fachoberschule ist ein MITTLERER Bildungsabschluss, und ist eben KEIN Vollabitur oder Fachabitur - daher keine "Durchschnittsnote".

F_K

Zitatdie allgemeine Hochschulreife oder die zu einem Studium an einer Fachhochschule berechtigende Fachhochschulreife besitzt oder einen hochschulrechtlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand zum Einstellungszeitpunkt nachweist.

Diese Voraussetzung liegt nicht vor.

Eine andere Voraussetzung könnte vorliegen, dies wäre zu prüfen.

Nachtmensch

Zitat von: F_K am 02. September 2024, 07:31:36
Zitatdie allgemeine Hochschulreife oder die zu einem Studium an einer Fachhochschule berechtigende Fachhochschulreife besitzt oder einen hochschulrechtlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand zum Einstellungszeitpunkt nachweist.

Diese Voraussetzung liegt nicht vor.

Eine andere Voraussetzung könnte vorliegen, dies wäre zu prüfen.
Wenn ich mich richtig erinnere, wird aus dem Zusammenspiel von Berufsausbildung und Fachoberschulabschluss die Fachhochschulreife und demnach liegen die Voraussetzungen doch vor. Möglicherweise gibt es Unterschiede in den einzelnen Bundesländern.

Ralf

Hat er denn die entsprechende Bescheinigung also Anerkennung vorgelegt?
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F_K

@ Nachtmensch:

Bitte genau meine Antwort lesen.

DIESE Hochschule verlangt eine "passende" Berufsausbildung (entsprechender Länge), ob dies vorliegt, kann ich nicht beurteilen.

Jedenfalls ist die Forderung (Regelfall) (Fach) Abitur als Schulabschluss nicht erfüllt - und dies führt zu der Nachfrage.

F_K

Positiv formuliert:

Bei der entsprechenden Behörde die Anerkennung der FOS plus Berufsausbuldung als Fachhochschulreife beantragen - dann gibt es ein entsprechendes Zeugnis.

Alternativ bei der Hochschule prüfen lassen, on Ausbildung / Beruf als Zugangsvoraussetzung anerkannt werden.

Parallel zur Bewerbung mitteilen, dass Schritte 1 und 2 erfolgt sind (und Zeugnis noch fehlt).

thelastofus

ZitatFachoberschule ist ein MITTLERER Bildungsabschluss, und ist eben KEIN Vollabitur oder Fachabitur

Wäre halt die Frage was genau es für eine FOS es war/ist

In Bayern erhält man an einer regulären FOS (zu besuchen mit dem MSA oder in Ausnahmefällen mit einem sehr guten Quali (früher) nach der 12. die Fachhochschulreife, nach der 13. sogar die Fachgebundene Hochschulreife bzw, die Allgemeine.

Ich denke das Problem wird hier sein:
ZitatDieser Schulabschluss kommt dem Abschluss der Fachoberschule gleich."

F_K

Nunja, der TE schreibt nicht mehr ...

Aber ein Fachabi scheint er (noch) nicht zu haben - sonst gäbe es den Beitrag nicht und der TE hätte eine Durchschnittsnote.

Allgemein rate ich an, sofern erreichbar, ein (Voll) Abitur zu machen, selbst wenn man eine Ausbildung anstrebt, weil es eben Optionen offenhält,  die später aufwendig geöffnet werden müssen.

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