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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Feldanzug Zivilisten  (Gelesen 1009 mal)

FWD-Brian

  • Gast
Feldanzug Zivilisten
« am: 26. September 2024, 23:14:25 »

Hallo,
habe da mal eine außergewöhnliche Frage. Ich kam am Wochenende von der AGA nachhause (bin FWD). Bin zivil unterwegs. Am Bahnhof hat mich ein Kumpel abgeholt, der findet Bundeswehr total cool, traut sich aber den Dienst nicht zu. Steige ich aus dem Zug, steht der dort komplett in flecktarn gekleidet inklusive Stiefel und Feldmütze. Ich bin fast rückwärts umgefallen. Er findet es total cool. Ich bin mir zwar nicht 100prozentig sicher aber habe ihm gesagt dass das verboten ist. Nun bin ich beheimatet in Roth (Mittelfranken) und hier gibt es eine ganze Menge Feldjäger. Wahrscheinlich nur Glück das am Freitag keine in Bahnhofsnähe zu sehen waren. Wie ist denn das wenn ihn Feldjäger so treffen? Weiß jemand was dann passiert? Habe die Befürchtung, der holt mich dieses Wochenende wieder so ab.
Gespeichert

FWD-Brian

  • Gast
Antw:Feldanzug Zivilisten
« Antwort #2 am: 30. September 2024, 00:01:02 »

Hmmh, so richtig hilft mir die Antwort nicht.
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panzerjaeger

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 249
Antw:Feldanzug Zivilisten
« Antwort #3 am: 30. September 2024, 09:30:55 »

Zitat
Hmmh, so richtig hilft mir die Antwort nicht.

Ich nehme an, weil die von Ralf verlinkten Beiträge nicht angezeigt werden?
Dass liegt daran, dass Sie hier als "Gast" schreiben (und lesen) - wenn man nicht angemeldet sind laufen derartige Links leider nur zur Startseite zurück.

Um es kurz zu machen:
Das Tragen einer Uniform (nicht nur einzelne Uniformteile) ist im von Ihnen geschilderten Fall strafbar.

Strafgesetzbuch (StGB) § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.




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