Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 14. Januar 2025, 06:14:31
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Abgabe Steuererklärung als SAZ Pflicht?  (Gelesen 395 mal)

West87

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 16
Abgabe Steuererklärung als SAZ Pflicht?
« am: 17. November 2024, 16:21:37 »

Ausgangslage:
-Nur Sold als Einkünfte
-Kein Immobilienbesitz, Vermietungen oder ähnliches

Ist die Abgabe der Steuerklärung als SAZ Pflicht? Online liest man, dass die Abgabe Pflicht sei, da der Soldat monatlich einen steuermindernden Pauschalbetrag (oder so ähnlich, in Bezug auf Kranken/Pflegeversicherungsbeiträge) bekommt.

Ich habe aber beim Finanzamt nachgefragt, wobei mir gesagt wurde, dass die Abgabe nicht Pflicht sei, da ich keine außergewöhnlichen finanziellen Einnahmen/Ausgaben etc habe.
Dafür habe ich, nachdem ich dem Finanzamt-Mitarbeiter meine Situation geschildert habe, von diesem sogar eine schriftliche Bestätigung zugeschickt bekommen (auf Nachfrage). Hier ist bestätigt, dass ich für die Jahre X-Y keine Einkommensteuerklärung abgeben muss.

Ich Nachhinein macht es mich aber aufgrund meiner Eigenrecherche zu dem Thema stutzig. Hatte der Mitarbeiter keine Ahnung?
Kann hier jemand Klarheit schaffen?
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.341
Antw:Abgabe Steuererklärung als SAZ Pflicht?
« Antwort #1 am: 17. November 2024, 18:32:10 »

Alle gemäß dem BBesG besoldeten Soldaten erhalten eine jährliche Vorsorgepauschale von 1.900 € (monatlich 158,33 €).
Dieser Betrag wirkt sich steuermindernd aus.

Um festzustellen, ob der Soldat keinen ungerechtfertigten Steuervorteil erhalten hat, ist eine jährliche Veranlagung gemäß § 46 Abs 2 , Nr. 3 EStG i.d.R. Pflicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Sie sollten den Bearbeiter nochmals darauf hinweisen und fragen, aus welchem Grund bei Ihnen etwas Abweichendes gilt... was durchaus sein kann...



Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Thomi35

  • Zoowärter
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.133
Antw:Abgabe Steuererklärung als SAZ Pflicht?
« Antwort #2 am: 18. November 2024, 06:55:24 »

Alle gemäß dem BBesG besoldeten Soldaten erhalten eine jährliche Vorsorgepauschale von 1.900 € (monatlich 158,33 €).
Dieser Betrag wirkt sich steuermindernd aus.

Ein kleine Ergänzung zu dem korrekten Hinweis: diese Vorsorgepauschale beträgt 12 % des zu versteuernden Einkommens, maximal 1.900 € (Steuerklassen I, II, IV und V) und 3.000 € bei der Steuerklasse III.

Quelle: Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg: https://zbb.brandenburg.de/zbb/de/presse-detail/~09-08-2019-hinweise-fuer-heilfuersorgeempfaenger-vorsorgepauschale-im-lohnsteuerabzugsverfahren (ich habe die entsprechende Stelle im EStG nicht so schnell gefunden).
Gespeichert

BulleMölders

  • Freibeuter und Quotenmariner
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.352
    • Bordgemeinschaft Zerstörer Mölders
Antw:Abgabe Steuererklärung als SAZ Pflicht?
« Antwort #3 am: 18. November 2024, 07:59:01 »

Selbst wenn es keine Pflicht ist, wäre es Dumm, denn wenn man keine weiteren Einkünfte hat kommt es zu 99% zu einer Rückzahlung von zu viel einbehaltener Lohnsteuer.
Die Lohnsteuertabellen berücksichtigen nur Pauschbeträge bei Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen. Zumindest bei den Werbungskosten müsste man als Soldat über dem Pauschbetrag liegen und dann gibt es schon was zurück.
Gespeichert
 

© 2002 - 2025 Bundeswehrforum.de