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Abgabe Steuererklärung als SAZ Pflicht?

Begonnen von West87, 17. November 2024, 16:21:37

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West87

Ausgangslage:
-Nur Sold als Einkünfte
-Kein Immobilienbesitz, Vermietungen oder ähnliches

Ist die Abgabe der Steuerklärung als SAZ Pflicht? Online liest man, dass die Abgabe Pflicht sei, da der Soldat monatlich einen steuermindernden Pauschalbetrag (oder so ähnlich, in Bezug auf Kranken/Pflegeversicherungsbeiträge) bekommt.

Ich habe aber beim Finanzamt nachgefragt, wobei mir gesagt wurde, dass die Abgabe nicht Pflicht sei, da ich keine außergewöhnlichen finanziellen Einnahmen/Ausgaben etc habe.
Dafür habe ich, nachdem ich dem Finanzamt-Mitarbeiter meine Situation geschildert habe, von diesem sogar eine schriftliche Bestätigung zugeschickt bekommen (auf Nachfrage). Hier ist bestätigt, dass ich für die Jahre X-Y keine Einkommensteuerklärung abgeben muss.

Ich Nachhinein macht es mich aber aufgrund meiner Eigenrecherche zu dem Thema stutzig. Hatte der Mitarbeiter keine Ahnung?
Kann hier jemand Klarheit schaffen?

LwPersFw

Alle gemäß dem BBesG besoldeten Soldaten erhalten eine jährliche Vorsorgepauschale von 1.900 € (monatlich 158,33 €).
Dieser Betrag wirkt sich steuermindernd aus.

Um festzustellen, ob der Soldat keinen ungerechtfertigten Steuervorteil erhalten hat, ist eine jährliche Veranlagung gemäß § 46 Abs 2 , Nr. 3 EStG i.d.R. Pflicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Sie sollten den Bearbeiter nochmals darauf hinweisen und fragen, aus welchem Grund bei Ihnen etwas Abweichendes gilt... was durchaus sein kann...



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Thomi35

Zitat von: LwPersFw am 17. November 2024, 18:32:10
Alle gemäß dem BBesG besoldeten Soldaten erhalten eine jährliche Vorsorgepauschale von 1.900 € (monatlich 158,33 €).
Dieser Betrag wirkt sich steuermindernd aus.

Ein kleine Ergänzung zu dem korrekten Hinweis: diese Vorsorgepauschale beträgt 12 % des zu versteuernden Einkommens, maximal 1.900 € (Steuerklassen I, II, IV und V) und 3.000 € bei der Steuerklasse III.

Quelle: Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg: https://zbb.brandenburg.de/zbb/de/presse-detail/~09-08-2019-hinweise-fuer-heilfuersorgeempfaenger-vorsorgepauschale-im-lohnsteuerabzugsverfahren (ich habe die entsprechende Stelle im EStG nicht so schnell gefunden).

BulleMölders

Selbst wenn es keine Pflicht ist, wäre es Dumm, denn wenn man keine weiteren Einkünfte hat kommt es zu 99% zu einer Rückzahlung von zu viel einbehaltener Lohnsteuer.
Die Lohnsteuertabellen berücksichtigen nur Pauschbeträge bei Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen. Zumindest bei den Werbungskosten müsste man als Soldat über dem Pauschbetrag liegen und dann gibt es schon was zurück.

West87

Zitat von: BulleMölders am 18. November 2024, 07:59:01
Selbst wenn es keine Pflicht ist, wäre es Dumm, denn wenn man keine weiteren Einkünfte hat kommt es zu 99% zu einer Rückzahlung von zu viel einbehaltener Lohnsteuer.
Die Lohnsteuertabellen berücksichtigen nur Pauschbeträge bei Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen. Zumindest bei den Werbungskosten müsste man als Soldat über dem Pauschbetrag liegen und dann gibt es schon was zurück.

Kannst du das bitte näher erläutern? Wenn man zB im Jahr X nicht auf weit entfernte Lehrgänge geht, muss man bei der Steuer eher noch was draufzahlen.

Punkte zum Absetzen wie:

-Versicherungen (zB KFZ, Haftpflicht, Pflegepflicht etc)
-Arbeitsmittel
-Home-Office Pauschale
-Fahrtweg zur Arbeit (Wenn man in der Nähe der Dienstelle wohnt)
-Reinigung Dienstkleidung
usw...

sind gefühlt nur Peanuts und fallen kaum ins Gewicht, weshalb man damit eher nicht ins Plus bei der Steuererklärung kommt.

Sprich, wenn man ohne Lehrgänge, Übungen etc nur in seiner Stammeinheit ist, fällt der wichtigste relevante Punkt, welcher den Unterschied macht, nämlich die Reisekosten weg.

Wie kommst du nun zu der Aussage, dass es zu 99 % zu einer Steuererstattung kommt?

BulleMölders

Ja ich könnte es erklären, werde es aber nicht tun. Man kann das ganze ja problemlos mit Elster errechnen lassen, wenn man nicht sicher ist. wenn dann eine Nachzahlung heraus kommt, dann braucht man die Erklärung ja nicht abschicken.

Weitere Erklärungen kann und will ich nicht geben, da das dann schon in die Richtung Steuerberatung geht und ich keinen Armenanwalt am Hals haben möchte.

didi62

Zitat von: BulleMölders am 18. November 2024, 07:59:01
Selbst wenn es keine Pflicht ist, wäre es Dumm, denn wenn man keine weiteren Einkünfte hat kommt es zu 99% zu einer Rückzahlung von zu viel einbehaltener Lohnsteuer.
Die Lohnsteuertabellen berücksichtigen nur Pauschbeträge bei Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen. Zumindest bei den Werbungskosten müsste man als Soldat über dem Pauschbetrag liegen und dann gibt es schon was zurück.

Vorsicht ist geboten sofern keine Werbungskosten geltend gemacht werden die über den Pauschbeträgen liegen und/oder die Vorsorgepauschale (2.000 € bei ledigen bzw. 3.000 € bei verheirateten) nicht erreicht wird. Hier ist mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Steuernachforderung zu erwarten.

VeggieBurger

Kauf dir den Steuerratgeber für Soldaten.
Oder geh zu jemanden, der dich unterstützt.
Und wie schon geschrieben, kannst du dir den voraussichtlich zu erstattenden Betrag ja vorab ausrechnen und danach überlegen ob du die Erklärung abschickst....

alpha_de

Nach einigen Quellen sind Soldaten aufgrund der "zu hohen" Pauschalen für Krankenversicherung und gesetzliche Pflegeversicherung verpflichtet, eine EStErkl abzugeben. Es wird dort auf Paragr. 46 (2) Nr. 3 EStG verwiesen.

Hierzu gibt es auch eine Informationsseite beim BVA https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Bezuege/Besoldung/Vordrucke/Steuerhinweis_Heilf%C3%BCrsorgeempf%C3%A4nger_SoldatInnen.html mit einem PDF mit dem Hinweis zur Pflicht zur Abgabe einer EStErkl

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