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Nachbesetzung Dienstposten Elternzeit
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LimaMike2024:
Werte Kameraden und Kameradinnen!
Ich bitte um Rat oder Meinungen zu nachfolgendem Sachverhalt. Ich versuche mich bei der Schilderung möglichst kurz zu halten.
Ich erwarte im Februar ein Kind und habe bereits jetzt einen Antrag auf 14 Monate Elternzeit eingereicht.
Dass der DP bei mehr als 12 Monaten Elternzeit bei personellem Veränderungsbedarf anderweitig besetzt wird, ist mir bewusst. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass ich die beantragte Elternzeit im Nachgang doch noch verkürzen werde.
Ich äußerte im Zuge der Antragsstellung ggü. Chef und Spieß, dass sich für mich eine Rückkehr in die Einheit schwierig gestaltet, da mich der Kindsvater im 5. Monat plötzlich verlassen hat, ich somit alleinerziehend sein werde und nur hier in meiner Heimat ein kleines, soziales Netzwerk habe. Dazu gehören eine gute Freundin und mein Bruder. Meine Eltern sind leider bereits verstorben. Somit gab ich an, dass eine heimatnahe Verwendung für mich sehr erleichternd und hilfreich wäre, damit ich die wenige Unterstützung zu Hause auch tatsächlich in Anspruch nehmen kann. Am StO der bisherigen Einheit wäre ich komplett auf mich allein gestellt. Dies wäre also mein Wunsch und ich hoffe auf die Vereinbarkeit von Dienst und Familie.
Mein Antrag auf Elternzeit, den ich am 22. November gestellt habe, wurde bisher weder bewilligt o. abgelehnt noch wurde ein PEG eingeleitet, in dem mir eine Dienspostenperspektive aufgezeigt werden sollte.
Dennoch nahm mein Spieß vor zwei Tagen fernmündlich Verbindung zu mir auf und teilte mir mit, dass es für mich bereits einen Nachfolger gäbe. An der Stelle muss ich erwähnen, dass ich mich im Beschäftigungsverbot und derzeit nicht im Dienst befinde.
Um ehrlich zu sein, fühlte ich mich etwas überrumpelt und bin im Nachgang etwas erschüttert über diese Personalentscheidung, die angeblich auch im BAPersBw bereits abgesegnet wurde. Bei meinem letzten Erledigungsbesuch vor Ort in der Kp musste ich feststellen, dass man bereits einen Teil meiner persönlichen Gegenstände zusammengepackt hatte. Zu dem Zeitpunkt wusste ich noch nichts von der Nachbesetzung und man hatte mir es als "Wir wollten Dir nur etwas Arbeit abnehmen" verkauft. Ich habe ein gutes Standing in der Kp, bin gut beurteilt (die letzten beiden BU waren im Bravo-Bereich) und eine vorbildliche, zuverlässige Soldatin. Zwar hatte ich bei Bekanntgabe der Schwangerschaft geäußert, den Dienstposten an dem StO wahrscheinlich nicht mehr in wahrnehmen zu können, aber dennoch bin ich doch derzeit noch der Dienstposteninhaber?! Und ob ich den DP nach einer zwölfmonatigen Elternzeit wieder besetze oder nicht, hängt in erster Instanz davon ab, inwieweit man mir einen heimatnahen Dienstposten verschaffen kann. Ergo werde ich, sollte sich dahingehend kein positiver Bescheid ergeben, natürlich wieder in die bisherige Einheit zurückkehren!
Ich weiß nicht so recht, wie ich mit der Situation umgehen soll. Ich fühle mich abgeschoben und hintergangen. Ich hänge quasi in der Luft - mit dem Wissen, dass man mich bereits abgeschrieben hat. Mir ist natürlich klar, dass der Laden laufen muss. Trotzdem hätte man diese Angelegenheit doch anders angehen können oder ist mein Empfinden überzogen?
Liege ich denn falsch in der Annahme, dass ich weiterhin dienstpostenberechtigt bin und dass man logischerweise erst eine Unterbringungsmöglichkeit für meine Personalie sicherstellen muss, bevor man den DP direkt einen Nachfolger plant?
Und habe ich nicht die Möglichkeit, nach zwölf Monaten regulär meinen DP weiterhin zu besetzen?
Freue mich über jede Antwort und verbleibe mit kameradschaftlichem Gruß!
LwPersFw:
Ausgangslage ist ja:
Sie haben eine Elternzeit von 14 Monaten, beginnend voraussichtlich Februar/März 2025, beantragt.
Diese wird Ihnen auch genehmigt werden. Der Bescheid wird zeitgerecht kommen. Es gibt ja keinen Grund den Antrag abzulehnen.
Für die Dauer der Elternzeit werden Sie nicht mehr auf dem Dienstposten sondern DPäK-Pers (Elternzeit) geführt.
Für die Nachbesetzung Ihres Dienstpostens gilt grundsätzlich :
BAPersBw GAIP KennNr 13-02-00 "Elternzeit"
"3.2. Nachbesetzung des Dienstpostens
Nach dem Ende der Elternzeit hat der Soldat oder die Soldatin nach einer mehr als zwölfmonatigen Elternzeit keinen Anspruch auf eine Verwendung:
+ auf dem bisherigen Dienstposten,
+ in der bisherigen Einheit,
+ an dem bisherigen Standort.
Gleichwohl gewährleistet die militärische Personalführung auch in diesen Fällen eine nahezu ausnahmslose Sozialverträglichkeit im Hinblick auf die Wiederverwendung
am bisherigen Standort nach Rückkehr aus der Elternzeit.
Dienstposten von in Elternzeit befindlichen Soldaten und Soldatinnen können erforderlichenfalls nachbesetzt werden. Es ist jedoch grundsätzlich sicherzustellen,
dass bei Elternzeit von bis zu zwölf Monaten ein gleichwertiger Dienstposten nach Beendigung der gewährten Elternzeit innerhalb des Standortes zur Verfügung steht.
Während der Inanspruchnahme einer längeren Elternzeit wechseln die Antragstellenden häufig den Wohnsitz. Diese persönliche Wohnortwahl hat für die PersBSt
keine bindende Wirkung bei der Entscheidung über den Standort der Folgeverwendung. Bei der Verwendungsentscheidung werden die persönlichen und familiären
Interessen des Soldaten oder der Soldatin nach Möglichkeit angemessen berücksichtigt (Bezug 5, Nr. 4068).
Zwingenden dienstlichen Erfordernissen muss aber Vorrang eingeräumt werden."
Grundsätzlich soll also versucht werden, die Soldatin am selben Standort wieder zu verwenden... wenn möglich.
ABER...
Sie haben ja selbst erklärt, dass dies in Ihrem Fall nicht in Ihrem primären Interesse liegt:
--- Zitat ---Ich äußerte im Zuge der Antragsstellung ggü. Chef und Spieß, dass sich für mich eine Rückkehr in die Einheit schwierig gestaltet,
da mich der Kindsvater im 5. Monat plötzlich verlassen hat, ich somit alleinerziehend sein werde und nur hier in meiner Heimat
ein kleines, soziales Netzwerk habe. Dazu gehören eine gute Freundin und mein Bruder. Meine Eltern sind leider bereits verstorben.
Somit gab ich an, dass eine heimatnahe Verwendung für mich sehr erleichternd und hilfreich wäre, damit ich die wenige Unterstützung
zu Hause auch tatsächlich in Anspruch nehmen kann. Am StO der bisherigen Einheit wäre ich komplett auf mich allein gestellt.
Dies wäre also mein Wunsch und ich hoffe auf die Vereinbarkeit von Dienst und Familie."
--- Ende Zitat ---
Also hat Ihr Chef dies aufgenommen und mit Ihrem Personalführer gesprochen.
Dieser trägt dies ja anscheinend mit ... und hat deshalb auch die Regeneration Ihres DP eingeleitet...
Die Art der Kommunikation mit Ihnen ist hier schon zu hinterfragen... m.E. kein guter Stil ... aber ändert ja nichts daran das Sie grundsätzlich nicht am Standort bleiben möchten.
Sich hier "alle Optionen" offen halten zu wollen... kann man versuchen ... aber wenn dem nicht gefolgt wird ...
Meine Empfehlung ... um persönlich Klarheit zu erhalten ... beantragen Sie umgehend ein PEG mit Ihrem Personalführer!
Klären Sie darin alle für Sie relevanten Fragen. Insbesondere ob er Ihnen eine verbindliche Einplanung in der gewünschten Region nach der EZ bereits aufzeigen kann.
LimaMike2024:
Guten Morgen und vielen Dank für die ausführliche und kompetente Antwort!
Den Auszug aus der GAIP kenne ich. Auch war ich mir über die eventuelle Nachbesetzung im Klaren. Mich irritiert allerdings, dass man direkt und quasi umgehend einen Nachfolger eingeplant hat, obwohl ich noch nicht mal offiziell in Elternzeit bin. Ich meine, es kann noch so viel passieren. Natürlich geht man nicht vom schlimmsten aus, aber was ist, wenn ich das Kind verliere? Ich finde es einfach nicht taktvoll gelöst - allen betreffenden Personen gegenüber. Der neue Dienstposteninhaber wird ja mächtig enttäuscht sein, wenn er den DP doch nicht besetzen kann/darf. Ich könnte es mir ja auch aus weiß Gott welchen Gründen nochmal anders überlegen. Solange ich nichts unterschrieben habe, ist auch nichts in trockenen Tüchern und es ist immer noch meine eigene Personalie, die Anspruch auf den DP hat.
Ich weiß auch aus der Praxis, dass eben nicht immer die Möglichkeit besteht, jemanden ohne Weiteres an einen Wunschstandort zu versetzen.
Ich störe mich schlicht und ergreifend und in erster Linie daran, wie man diese Thematik angegangen ist. Auch dass man schon angefangen hat meine Sachen zu packen. Den Antrag auf Elternzeit hätte ich eigentlich auch erst kurz vor Beginn des Mutterschutzes stellen müssen...
Es ist ja schön, dass man meine Wünsche bzgl. Heimatnähe erfüllen möchte, aber noch hat sich in der Hinsicht nichts aufgetan und da finde ich es unangebracht, direkt Maßnahmen einer Personalveränderung einzuleiten.
Meines Wissens nach muss ich kein PEG beantragen. Das hat die PersFü mit der Antragsstellung selbst zu veranlassen und entweder auch selbst zu führen oder an den Disziplinarvorgesetzten zu delegieren. Ich habe natürlich im Rahmen des Gesprächs mit meinem Spieß nochmal darum gebeten, diesen Prozess zu beschleunigen. Das wäre in Anbetracht der Tatsachen ja schon angebracht...
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