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Trotz Schwerbehinderung zum Berufssoldaten ernannt worden
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Pionier2007:
Hallo Kameraden,
wie man an meinem Namen erkennen kann, bin ich 2007 als Wehrpflichtiger zur Bundeswehr gekommen. Nach sechs Jahren in der zivilen Wirtschaft kehrte ich als Wiedereinsteller zurück. Es folgten Einsätze, Versetzungen, großartige (und weniger großartige) Kameraden sowie viele Weiterbildungen, Lehrgänge und sogar eine Meisterausbildung.
Vor einigen Jahren wurde bei mir eine Sarkoidose diagnostiziert – keine Autoimmunerkrankung, aber eine chronisch-entzündliche Krankheit – zusammen mit einer Herzmuskelentzündung und weiteren gesundheitlichen Problemen. Damals habe ich beim städtischen Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, welcher mit einem unbefristeten Grad der Behinderung (GdB) von 50 bewilligt wurde.
Seitdem konnte ich gesundheitlich wieder Fortschritte machen. Ich war auf vielen Übungsplätzen, habe spezialisierte Ausbildungen und Lehrgänge in meinem Fachbereich absolviert und hatte zuletzt eine „heizungsnahe“ Verwendung. Auch IGF und BFT habe ich weiterhin durchgezogen. Obwohl ich meine früheren Leistungen nicht mehr erbringen konnte, habe ich dennoch alles bestanden.
Anfang des Jahres nahm ich an der Potenzialfeststellung teil, und Mitte des Jahres wurde ich zum 90/5 aufgerufen. Nach zahlreichen Rückschlägen, insbesondere durch den Truppenarzt (mittlerweile verstehe ich seine Absicherung) und unzähligen Besuchen bei Fachärzten – darunter auch der Rheumatologie – wurde ich letztlich im November nach einer Einzelfallprüfung und einer Gesundheitsziffer von III zum Berufssoldaten ernannt.
Mit dieser Geschichte möchte ich allen schwerbehinderten Kameraden Mut machen. Es ist möglich, auch mit einer Schwerbehinderung Berufssoldat zu werden. Ich weiß, dass es große Unterschiede in den gesundheitlichen Einschränkungen gibt und nicht jeder sich so „fit“ fühlt wie ich mit meiner Behinderung. Dennoch möchte ich betonen, dass mir viele gesagt haben, es sei grundsätzlich unmöglich, dass ein schwerbehinderter Soldat Berufssoldat werden könne. Man erzählte mir, es gäbe niemanden mit einem ähnlichen Werdegang…
Lasst euch nicht entmutigen, Kameraden! Es ist möglich. Gebt nicht auf!!
BulleMölders:
Glückwunsch zum Berufsoldaten.
LwPersFw:
Um dies nochmals zu verdeutlichen:
Die aktuelle Gesetzes-/Regelungslage schließt nicht grundsätzlich eine Übernahme aus, "nur" weil eine Behinderung vorliegt!
Es ist immer, wie hier beim TE geschehen, eine medizinische Einzelfallentscheidung zu treffen.
Gestützt wird dies auch durch die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Feststellung der medizinischen Verwendungsfähigkeit.
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,13852.msg730164.html#msg730164
Allen Betroffenen ist somit zu empfehlen:
+ Wer sich bewerben möchte ... machen und Auswahlverfahren abwarten
+ wenn die Auswahl erfolgt ist und die ärztliche Begutachtung angeordnet wird ... zunächst mit dem TrArzt besprechen... Fachärzte hinzuziehen...
+ sollte der TrArzt dann trotzdem, auf Grund der bestehenden Fehlerziffer, ein negatives Votum abgeben müssen... diesen fragen ob er die Antragstellung eines Ausnahmeantrages befürworten würde ?
+ wenn ja... dies auf der Ärztlichen Mitteilung mit dem negativen Votum zur BS-Übernahme unbedingt vermerken
+ egal ob der Ausnahmeantrag empfohlen wird oder nicht... als Betroffener sofort einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer medizinischen Ausnahme zur Übernahme BS stellen!
Darin bestmöglich formulieren das man sich selbst für geeignet sieht und um (weitergehende) fachärztliche Begutachtung bitten.
+ dem BAPersBw mitteilen, dass dieser Ausnahmeantrag gestellt wurde !
Natürlich kann es dann trotzdem zur Ablehnung kommen.
Es gibt nun einmal Erkrankungen die eine BS-Übernahme ausschließen...
Aber ein Versuch kann es wert sein... siehe @Pionier
Aus dem o.g. Urteil des BVerwG:
"Nur wenn die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung in rechtlich nicht zu beanstandender Weise aus medizinischen Gründen verweigert wird, darf ein Bewerber mangels körperlicher Eignung für den Laufbahnaufstieg aus dem Leistungsvergleich der in Betracht kommenden Kandidaten ausgeschlossen werden."
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