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Einmalige Abfindung nach 6 Monaten? (SaZ, Widerruf, OA)

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Hannibal_Smith:
Guten Tag zusammen,

Ich habe am 01.07.2024 als Seiteneinsteiger Offiziersanwärter den Wehrdienst als SaZ 13 angefangen. In dieser Zeit habe ich festgestellt, dass die Offizierslaufbahn doch nicht so das Richtige für mich ist und ein Gesuch auf einen Laufbahnwechsel gestellt, nachdem mir das BAPers diese Option eröffnet und bestätigt hatte.
Nach mehreren Wochen Wartezeit und Andeutungen, dass es gut aussähe und nur noch die letzte Freigabe aus der Rechtsabteilung fehlt, kam vergangene Woche die Absage.

Deshalb habe ich meine Verpflichtung mit Wirkung zum 31.12.2024. widerrufen, bin also nach 6 Monaten aus dem Dienst ausgeschieden und habe aber die Absicht, mich direkt neu zu bewerben, dann als SaZ 2 oder 4 in einer niedrigeren Laufbahn. Der Prozess wird aber sicherlich einige Wochen dauern, sodass ich sicherlich 1-2 Monate überbrücken muss.

Beim Online-DZE-Rechner habe ich gelesen, dass mir kein reguläres Übergangsgebührnis zusteht, wohl aber eine Einmalzahlung i.H.v. 1,5 x meiner letzten Bezüge. Mein PersFeldwebel hatte dies aber verneint. Bei FWDL erhält man ja 96€ pro abgeleistetem Monat.

Frage: Was steht mir zu? Wo bringe ich das in Erfahrung?

Ich danke im Voraus!

Ralf:
https://www.buzer.de/gesetz/538/a6818.htm

Hannibal_Smith:
Sprich ich erhalte nichts, weil nicht mehr als 6 Monate Dienst?

Ralf:
Steht ja so da, oder?
Du warst ja noch in der Probezeit und hast gekündigt und für diese Zeit bereits das volle Gehalt erhalten.

didi62:
Da hat der Personalfeldwebel fast recht, der derzeitige Satz nach § 20 SVG beträgt derzeit 105,00 € pro geleistetem Monat - max. aber 6 Monate.
Das 1,5-fache gilt nur für SaZ mit mehr als 6 Monaten Dienstzeit.

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