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Versetzung ohne Antrag ?

Begonnen von wehr1895, 04. Februar 2025, 11:40:46

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wehr1895

Hallo zusammen.
Folgende Situation
Soldat teilt mündlich seinen Persführer mit, das er auf dem Aktuellen Dienstposten sich nicht mehr wohlfühlt, (trotz 10 Minuten zur Kaserne von Zu Hause) weil der neue Vorgesetzte ihn seit 7 Monaten mobbt (genug Zeugen vorhanden). Nun stellt der Soldat, weil ihm weder vom Persführer noch von der Führung geholfen wird einen Antrag auf Versetzung auf einem bestimmten Dienstposten mit Nennung des Ortes . Dieser Antrag wird leider abgelehnt, weil man sich für jemanden anderes entschieden hat. Nun ist man ja wieder im Urzustand man möchte weg aber keiner Hilft . Jetzt plötzlich passiert aber folgendes der Persführer teilt dem Soldaten mit, das ein anderer Soldat wegen Härtegründe heimatnah versetzt werden muss und den Dienstposten des noch Inhabers wahrnehmen soll. Dem Soldaten werden den zwei neue Dienstposten angeboten die nicht mehr täglich zu pendeln sind. Eine Anmerkung noch der noch Dienstposten wo der Soldat aktuell noch draufsitzt, ist ihm Schriftlich bis zum DZE bestätigt worden.
Nun folgende Fragen:
1. Kann der Persführer ohne Antrag nur durch mündliche Kommunikation solch eine Entscheidung treffen?
2. Aufgrund der Festschreibung des Dienstpostens bis DZE hat man da einen Rechtsanspruch?
3. Darf eine solche große Verschlechterung bei Versetzung auf einen neuen Dienstposten überhaupt stattfinden also jetzt 10 Minuten täglich nach Hause und mit den vorgeschlagenen Posten nur am Wochenende.

Vielen Dank

schlammtreiber

Grundsätzlich kann der Dienstherr jeden Soldaten versetzen, auch ohne dass dieser das beantragt oder dem zustimmt.
So zumindest mein Wissensstand als juristischer Laie.
Semper Communis
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Ralf

Nun folgende Fragen:
1. Kann der Persführer ohne Antrag nur durch mündliche Kommunikation solch eine Entscheidung treffen? Er kann sie auch ohne mündl. Kommunikation planen. Er wird nun eine Vororientierung schreiben und dich anhören, ob du Hiinderungsgründe hast und auch hinsichtlich der UKV-Zusage. Und dann trifft er die Entscheidung.
2. Aufgrund der Festschreibung des Dienstpostens bis DZE hat man da einen Rechtsanspruch? Nein, wenn dienstliche Erwägungsgründe überwiegen
3. Darf eine solche große Verschlechterung bei Versetzung auf einen neuen Dienstposten überhaupt stattfinden also jetzt 10 Minuten täglich nach Hause und mit den vorgeschlagenen Posten nur am Wochenende. Ja, deswegen wird man ja angehört, ob es Versetzungshinderungsgründe gibt. Die sind aber genau definiert (siehe GAIP). Die bloße Versetzung aus dem Einzugsbereich heraus ist kein Grund.
Siehe auch hier letzter Satz: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67985.msg692066.html#msg692066
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wehr1895


Ralf

Nicht abschließend: OrgMaßnahme (Wegfall DP zB), Verwendungsaufbau, DP wird für einen Härtefall gebraucht etc.
Es gilt da halt auch immer individuell abzuwägen: bspw. wird man einen ledigen Sdt anders betrachten als einen Familienvater mit vier Kindern oder ob die Vbis noch 6 Monate oder 2 Jahre ist.
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wehr1895


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Du wirst hier keine abschließende Antwort bekommen. Wie Ralph sagt, alle Fakten fließen in die Entscheidung ein aber am Ende kann der dienstliche Bedarf dennoch höher bewertet werden als die persönliche Situation des Soldaten.
Es wird auch hier immer wieder gepredigt, dass die Bundeswehr halt eine Bundesbehörde ist und nicht die Stadtverwaltung und es bei aller Rücksichtnahme dennoch dazu kommen kann, dass bundesweite Versetzungen auch gegen den Willen von Soldaten vollzogen werden.

LwPersFw

Man darf auch dies nicht vergessen, was ggf. handlungsleitend für den PersFhr war...


Zitat von: wehr1895 am 04. Februar 2025, 11:40:46

Nun stellt der Soldat, weil ihm weder vom Persführer noch von der Führung geholfen wird einen Antrag auf Versetzung ...

Dieser Antrag wird leider abgelehnt, weil man sich für jemanden anderes entschieden hat.

Nun ist man ja wieder im Urzustand man möchte weg aber keiner Hilft .



Aus Sicht des PersFhr : "Jetzt kann ich ihn endlich versetzen... und jetzt ist es auch wieder falsch...  ::) ..."


Es gilt nun einmal im Leben das man nicht immer zu 100 % bekommt was man will...

Hier hilft nur das persönliche Gespräch mit dem PersFhr zu suchen.

Ansonsten, wie von @Ralf schon genannt, der VO widersprechen und um Führung eines Personalentwicklungsgespräch mit dem PersFhr bitten.

Und wenn es dann doch zur Versetzung kommt, kann man gegen diese innerhalb der entsprechenden Frist Rechtsmittel einlegen.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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