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Autor Thema: Stabsunteroffizier und A7  (Gelesen 3985 mal)

neogeo

  • Gast
Stabsunteroffizier und A7
« am: 07. November 2003, 23:20:52 »

Hallo!

Weiss jemand von Euch, wo genau geregelt ist, ab wann ein Stabsunteroffzier A7 werden kann, und welche Vorraussetzungen er erfüllen muss. Bei uns werden die Leute das auf die abenteuerlichsten Touren momentan. Und die Vorraussetzungen der Leute, die schon A7 sind, decken sich nicht unbedingt mit den aussagen meines Spieß. Aber auf den ist leider eh kein Verlass. Würde mich freuen, wenn mir jemand eine verläßliche Quelle (VM-Blatt, SDH-Mittlg... etc ) nennen könnte, wo das genau geregelt ist.

cu

neo
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aIrBoRnE

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  • Beiträge: 20
Re:Stabsunteroffizier und A7
« Antwort #1 am: 11. Dezember 2003, 14:55:06 »

Haengt mit der Dienstzeit zusammen. Genaueres weiss ich allerdings auch nicht.
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Glück ab!

pzpio

  • Gast
Re:Stabsunteroffizier und A7
« Antwort #2 am: 11. Dezember 2003, 15:23:44 »

Hallo !

In der Bundesbesoldungsverordnung steht das drin,
hier im Forum -->download   oder gleich hier
OST-WEST, Zulagen,Altersgruppen ect.
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