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Autor Thema: Re: beweggründe  (Gelesen 5016 mal)

Brago

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Re: beweggründe
« am: 24. Oktober 2006, 20:44:24 »

Falsch...
In jedes Berwebungsschreiben gehören auch die persönlichen Beweggründe hinein. Wer einfach nur reinschreibt "Will als Offz zum Bund" der braucht sich nicht wundern, wenn er erst gar nicht zum Gespräch eingeladen wird.

Also als mein Kumpel sich als OA beworben hat, da musste der nur einen einfachen Lebenslauf abgeben. Handgeschrieben in Aufsatzform (oder wie man das Gegenteil von tabellarisch eben nennt)
Die Beweggründe wurden dann tatsächlich erst beim Bewerbungsgespräch erörtert. Und er wurde genommen.

Und bei meinem Wiedereinstellerantrag (SaZ12 FA) genügte ein Tabellarischer Lebenslauf mit Computer geschrieben. Unterschrift musste noch handschriftlich drunter.
Kann aber sein das es da zwischen den ZNwGs unterschiede gibt.

Am besten den Wehrdienstberater fragen, was alles rein muss.
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Andi

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Re: beweggründe
« Antwort #1 am: 27. Oktober 2006, 00:30:07 »

OA: handschriftlicher ausführlicher Lebenslauf
FA: tabellarischer Lebenslauf (leider)

Gruß Andi
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Zebra

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Re: beweggründe
« Antwort #2 am: 30. Oktober 2006, 22:20:16 »

Nicht ganz richtig Andi.
Dies hängt tatsächlich von den einzelnen ZNWG´s ab.
Ich persönlich fände auch einen handgeschriebenen, ausführlichen Lebenslauf für alles FA´s besser.

Gruß Zebra
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Andi

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Re: beweggründe
« Antwort #3 am: 30. Oktober 2006, 22:40:57 »

Nicht ganz richtig Andi.
Dies hängt tatsächlich von den einzelnen ZNWG´s ab.
Ich persönlich fände auch einen handgeschriebenen, ausführlichen Lebenslauf für alles FA´s besser.

Gruß Zebra

Wie kommst du drau? Das wird einheitlich von der Gruppe NWG im PersAmt geregelt.

Gruß Andi
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slider

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Re: beweggründe
« Antwort #4 am: 31. Oktober 2006, 03:15:57 »

Er hat da schon Recht.
Ich kenne mehrere OAs persönlich die (vom WDB so angewiesen) nur eine tabellarischen Lebenslauf abgegeben haben und trotzdem genommen wurden. Gerade weil von den WDB unterschiedliche Infos rausgegeben werden interessiert das an der OPZ keinen mehr. Schließlich kann nachher jeder behaupten sein WDB habe ihm das so gesagt.
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Andi

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Re: beweggründe
« Antwort #5 am: 31. Oktober 2006, 16:32:38 »

@Slider: Das ändert trotzdem nichts daran, das das eindeutig und an sich auch verbindlich geregelt ist. ;)

Gruß Andi
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