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Autor Thema: Eintritt in die Kameradenehe  (Gelesen 8110 mal)

Lens

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Eintritt in die Kameradenehe
« am: 18. Februar 2007, 13:42:57 »

Ich denke das o.g. Thema ist mit Sicherheit kein Einzelfall in der Bundeswehr.

Meine Ehefrau ist aktive Soldatin und ich bin mittlerweile im BfD. Seit ca. 3 Monaten hat meine Ehefrau ein Verhältnis zu einem
Kameraden (dienstgradhöher). Bis zum Zeitpunkt als ich meinen BfD angetreten habe, wusste und fühlte ich selber, dass Kameradschaft das höchte Gut ist, welches die Bundeswehr besitzt. Doch ich sehe, nun dass es wahrscheinlich doch nicht so ist.

Nach langem Hin und Her bin ich nun kurz davor, eine Meldung hinsichtlich des Verhältnisses zwischen dem Kameraden und meiner Frau zu melden. Erschwerend kommt hinzu, dass der Kamerad ebenfalls verheiratet ist.

Ich habe mir mal dieses Urteil herausgesucht, welches man mit Sicherheit als Argumentationshilfe bei einer Meldung benutzen könnte.
http://lexetius.com/2002,3367

Was meint ihr, soll ich eine Meldung schreiben? Klar ist mir auch, dass ich damit meine Frau mit Sicherheit nicht zurückgewinnen werde.

Greetz
Lens


P.S. Sorry, wenn der Text ein wenig schwer geschrieben ist, aber ich stehe momentan gerade einen Meter neben mir.
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Betsy

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Re: Eintritt in die Kameradenehe
« Antwort #1 am: 18. Februar 2007, 13:52:45 »

Hey dass du grad nicht normal agieren kannst ist ja wohl erst mal klar, also wegen dem "schweren Text" mach dir keine Gedanken... Wohl aber wegen deiner Frau: lebt die das Verhältnis so offen aus??
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Beobachter

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Re: Eintritt in die Kameradenehe
« Antwort #2 am: 18. Februar 2007, 13:59:19 »

Ich habe hier schon mal was über den Einbruch in die Kameradenehe geschrieben: http://www.bundeswehrforum.de/index.php?option=com_smf&Itemid=10&topic=9638.20 Schau dir Antwort 20 an.
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diodon-IV

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Re: Eintritt in die Kameradenehe
« Antwort #3 am: 18. Februar 2007, 14:08:30 »

Du machst eine Meldung über den Sachverhalt, da ist eine Argumentation nicht notwendig. Diese wird erst bei einer Einstellung der disziplinaren Ermitllungen - mit der nach den wenigen Informationen zu rechnen ist - oder der disziplinaren Würdigung notwednig und erfolgt auch nicht durch Dich.

Deine Meldung sollte nur enthalten:

- den Meldegrund

und, sofern möglich

- Beweise, hier dann auch Beweise für Auswirkungen auf das dienstliche Umfeld der Beteiligten.
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Lens

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Re: Eintritt in die Kameradenehe
« Antwort #4 am: 18. Februar 2007, 14:13:42 »

@ betsi:
Naja, wenn man den Ring abmacht und sie mir es auch offen gebeichtet hat, gehe ich mal von aus, dass sie es offen auslebt.

@beobachter:
Vielen Dank für den Link. Nur dann frage ich mich, wieso sich dann selbst das Bundesverwaltungsgericht in einen Fall eingeschaltet hat. Wenn ich all die Fälle aus dem Jahresbericht des Wehrbeauftragten lese, kocht die Wut in mir auf. Wozu gibt es dann noch Kameradschaft? In der ZDv 14/3 steht doch ganz genau drin, dass sich ein Soldat auch bei seiner Abwesenheit auf die Kameradschaft seiner Kameraden verlassen soll. Meiner Meinung nach liegt das Problem auch nur darin begründet, dass es einfach für die Disziplinarvorgesetzten Stufe I und II ein bisschen viel Papierkram ist. Denn das komische ist, wenn man den selben Jahresbericht liest, dort wurde ein StUffz entlassen, weil er im angetrunkenen Zustand auf einem Uffz-Abend eine Frau gegen ihren Willen geküsst hat.

Hinzuzufügen sei noch, der Kamerad befindet sich im Auswahlverfahren zum OffzMilFD. Da frage ich mich doch glatt, wenn solch charakterschwachen Soldaten demnächst in höheren Führungsverwendung kommen, dann wird doch das ganze Prinzip des Vorbildes und der Kameradschaft ad absurdum geführt.

Greetz
Lens
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Betsy

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Re: Eintritt in die Kameradenehe
« Antwort #5 am: 18. Februar 2007, 14:19:28 »

In dem Moment in dem sie den Ring ablegt reiche ich die Scheidung ein und mache Meldung!!! Oh Mann so ein weiblicher Schwachprimat!!!
Ich glaub ich an deiner Stelle wär entweder voll wie in die Nüsse getreten oder auf Hundertachtzig weil der Kamerad ja selber verheiratet ist! Such dir doch mal seine Frau raus und sprech sie drauf an.
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Beobachter

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Re: Eintritt in die Kameradenehe
« Antwort #6 am: 18. Februar 2007, 14:42:51 »

Vielen Dank für den Link. Nur dann frage ich mich, wieso sich dann selbst das Bundesverwaltungsgericht in einen Fall eingeschaltet hat.
Weil in diesem Fall, einer der Beteiligten der Disziplinarvorgesetzte war und sich damit eine ganz andere Ausgangslage ergibt, als wenn OFw X SU Y die Frau ausspannt. So lange es keine Auswirkungen auf den Dienstbetrieb gibt, werden die disziplinaren Ermittlungen zu nichts führen.

Zitat
Denn das komische ist, wenn man den selben Jahresbericht liest, dort wurde ein StUffz entlassen, weil er im angetrunkenen Zustand auf einem Uffz-Abend eine Frau gegen ihren Willen geküsst hat.
Das ist doch ganz was anderes. Stichwort: Sexuelle Belästigung.
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MarA09

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Re: Eintritt in die Kameradenehe
« Antwort #7 am: 18. Februar 2007, 15:48:14 »

Hallo Lens.

Dein Dienstgrad und auch der Dienstgrad des anderen interessiert zwischenmenschlich gesehen erstmal nicht.
An Deiner Stelle würde ich meine Frau zur Rede stellen. Sowas sollte nicht ewig geduldet werden. Konfrontier sie mit Deinem Wissen um ihre Spielchen und fordere Antworten. Ebenso kannst Du diesen anderen Soldaten zur Rede stellen. Du kannst fordern, dass dieses Verhältnis umstandslos aufgelöst wird, oder Du eben die nötigen Konsequenzen ziehst.
Frage diesen anderen "Kameraden", ob ihm Deine Frau so wichtig, wie seine Laufbahn zum MilFD ist.

Soldatisch korrekt wäre die Meldung.
Ich würde so einen "Kameraden" nicht unter den Offizieren sehen wollen.
MkG.
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Betsy

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Re: Eintritt in die Kameradenehe
« Antwort #8 am: 18. Februar 2007, 15:55:03 »

Wieso soll er sie noch groß zur Rede stellen wenn sie es eh schon gebeichtet hat und sogar den ring abgelegt hat???

Den Kameraden kannst du zur Rede stellen, allerdings, aber vergiss darüber nicht die Scheidung einzureichen, den Ring trägt sie ja schon nicht mehr... Und deutlicher kann die Absage an eure gemeinsame Zukunft nicht sein...
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Huey

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Re: Eintritt in die Kameradenehe
« Antwort #9 am: 18. Februar 2007, 16:10:58 »

Das Eindringen in die Kameradenehe wird immer noch als Dienstvergehen betrachtet-in der letzten Ausgabe des DBwV war erst wieder ein Bericht darüber, das es einen anderen Stellenwert hat, wenn jemand ein Verhältnis mit dem Partner eines Zivilisten hat, als wenn dieser ein Soldat ist...

Also, mein Tipp: Schriftliche Meldung an den jeweiligen Disziplinarvorgesetzten, zeitgleich Eingabe an den Wehrbeauftragten. Dabei Formulierung des Sachverhaltes.

Was deine Ehe angeht-da musst du selbst entscheiden, ob du sie weiter fortführen willst, oder nicht.

Wenn nicht-nimm dir zügigst einen Anwalt für Familienrecht, und such dir eine eigene Wohnung...
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Andi

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Re: Eintritt in die Kameradenehe
« Antwort #10 am: 18. Februar 2007, 17:54:47 »

Natürlich keine Meldung machen, sondern - soweit die Beschwerdefrist noch nicht verstrichen ist - eine Beschwerde einreichen, denn nur dann hat man als Beschwerdeführer auch Anspruch auf einen Beschwerdebescheid.

Gruß Andi
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StOPfr

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Re: Eintritt in die Kameradenehe
« Antwort #11 am: 18. Februar 2007, 17:59:00 »

Mal ganz abgesehen vom heutigen oft leichtfertigen Umgang mit der Ehe und den Problemen partnerschaftlichen Zusammenlebens an sich, ist mir auch der Hinweis auf kameradschaftliches Verhalten wichtiger als das Hervorholen der moralischen Keule.
Ich muss mich innerhalb von Institutionen, bei denen Kameradschaft ein wesentlicher Teil der Struktur ist, noch mehr als sonst darauf verlassen können, dass mein privates Umfeld respektiert wird. 
Die Frage ist natürlich, inwieweit jemand in eine Ehe "eindringen" kann, die schon keine mehr ist. Es gibt ja meist nicht nur einen Täter und ein Opfer sondern ebenso häufig sind da zwei Personen zu Lasten einer Dritten aktiv.
Ich bin also skeptisch, was die Sinnhaftigkeit solch einer formal berechtigten Beschwerde angeht, mit der Ausnahme, dass ein "professioneller" Schürzenjäger (resp. sein weibl. Pendant) dringend disziplinarisch zur Ordnung zu rufen ist.
 
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Huey

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Re: Eintritt in die Kameradenehe
« Antwort #12 am: 18. Februar 2007, 18:57:21 »

Es geht dabei weniger darum, was die "Gesellschaft" als normal betrachtet-denn im normalen Leben ist eine Ehe längst nichts "heiliges" mehr-sondern darum, wie ein mil. Vorgesetzter mit Moral und Recht umgeht.

Ein Vorgesetzter, der in die Ehe eines Untergebenen eindringt, ist mMn in seiner Funktion nicht mehr tragbar-denn die Bw ist ein Dorf, schnell spricht sich so etwas herum.

Wie will jemand, dem selbst so etwas wie Kameradschaft, Ehr-und Pflichtgefühl fremd geworden sind, weiterhin Befehle angemessen erteilen und durchsetzen-wenn die unterstellten Soldaten immer im Hinterkopf haben, was ihr Vorgesetzter selbst so auf dem Schuldenkonto hat..
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