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Autor Thema: Tauglichkeit auch mit Allergie?  (Gelesen 11645 mal)

Balduin

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Tauglichkeit auch mit Allergie?
« am: 13. November 2006, 22:39:09 »

Hi Leute,

Ich habe gerade meine Ausbildung angefangen und möchte danach auf die BOS gehen, um mein ABI nach zu machen. Da es mein Wunsch ist mich nach der Schule als Offizier zu bewerben, stellt sich für mich nun die Frage:
Bin ich überhaupt Tauglich??

Erfasst wurde ich schon aber die Musterung blieb bis jetzt noch aus. Körperlich und geistig bin ich ganz fit. Das einzige, was mir Sorgen macht, ist meine Allergie!
Wenn ich bei der Musterung nichts davon sage, kommt das dann raus? Oder wird sowas wie ein Allergietest gemacht?

Was würdet ihr sagen? Kann man sowas verbergen?

Viele dank für die Antworten.

Balduin
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Andi

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Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
« Antwort #1 am: 13. November 2006, 23:43:04 »

Wenn ich bei der Musterung nichts davon sage, kommt das dann raus?

Dann kannst du später, wenn das dann rauskommt fristlos entlassen werden und wenn du Pech hast darfst du dann auch noch die Ausbildung bezahlen, aber Kopf hoch, insbesondere das Studium kostet nur ein paar zehntausend Euro.

Gruß Andi
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Berger

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Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
« Antwort #2 am: 21. November 2006, 22:40:21 »

Für die Allergie musst du zum Zeitpunkt deiner Musterung mindestens eine Hypersensibilisierung von 6 Wochen hinter dir haben und weiterhin in Behandlung sein (kein Abbruch ect.).

Grüße
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Balduin

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Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
« Antwort #3 am: 22. November 2006, 16:41:12 »

Das ganze reicht dann aber höchstens für einen T2 oder?
Oder kann man durch eine Hypersensibilisierung auch ein T1 erreichen?

Gruß
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Berger

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Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
« Antwort #4 am: 22. November 2006, 22:42:14 »

Soweit ich weiß T2, bin aber auch nicht auf dem aktuellsten Stand.
Wenn du dir ganz sicher sein willst, beim KWEA anrufen und den Arzt verlangen.

Grüße
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sunny77

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Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
« Antwort #5 am: 23. November 2006, 13:08:40 »


hi!

ich habe seid knapp 10 jahren Heuschnupfen, Pollen- und Hausstaubmilbenallergie.
Nun nehme ich aber schon seid einigen Jahren täglich ein Medikament dagegen(Cititrizien)
und habe somit überehaupt gar keine beschwerden mehr!

Ist meine Allergie dann trotzdem noch ein Grund für T3?

Muss ich die Allergie überhaupt erwähnen? Denn für mich persönlich ist das nur eine
Nebensächlichkeit die mich in keinster Weise einschränkt

lg
sunny77
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StOPfr

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Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
« Antwort #6 am: 23. November 2006, 15:13:15 »

ich habe seid knapp 10 jahren Heuschnupfen, Pollen- und Hausstaubmilbenallergie.
Nun nehme ich aber schon seid einigen Jahren täglich ein Medikament dagegen(Cititrizien)
und habe somit überehaupt gar keine beschwerden mehr!

Ist meine Allergie dann trotzdem noch ein Grund für T3?

Muss ich die Allergie überhaupt erwähnen? Denn für mich persönlich ist das nur eine
Nebensächlichkeit die mich in keinster Weise einschränkt
lg
sunny77

Wenn Du eine Allergie hast und täglich ein Medikament nimmst (nehmen musst), um beschwerdefrei zu bleiben, dann musst Du das auch angeben. Darauf stützt sich die ärztliche Beurteilung, die natürlich auch berücksichtigt, wie stark das Medikament ist und wie normal man mit Deiner Allergie und dem Medikament leben und Dienst leisten kann.   
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Dennis812

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Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
« Antwort #7 am: 23. November 2006, 15:49:43 »

So, dann pack ich mal wieder die Sani-Keule aus  ;D

Ceterizin ist nicht einfach so ein Medikament! Auch wenn es nicht verschreibunspflichtig ist, können Nebenwirkungen beträchtlich sein. Diese möglichen Nebenwirkung haben mit hoher Wahrscheinlichkeit Auswirkungen auf Bereiche in denen du nicht dienen darfst.

Ich will auch noch kurz erläutern, weshalb du wahrscheinlich Ceterizin für lari-fari hälst:
1.) ist es wie schon oben erwähnt nicht verschreibungspflichtig.
2.) ist es  - im Regelfall - ein temporär anzuwendendes Medikament - was die Art&Weise angeht durchaus vergleichbar mit Hustensaft - den nimmt man auch nicht ganzjährig und vorallem täglich. Durch die tägliche Medikation liegt auch ein hohe Empfindlichkeit vor - und wenn du das nicht angibts, weil du meinst es wäre nichts, begehst du obendrein sogar eine Straftat!
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Balduin

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Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
« Antwort #8 am: 23. November 2006, 18:00:53 »

So:
Wenn ich mir darüber Bewusst bin eine Straftat zu begehen und es dann trotzdem dem Arzt verschweige (bei mir keine Medikamenten einnahme), würde es theoretisch klappen?? Oder sprechen andere Faktoren wieder dagegen?

Oder wird nach einiger Zeit dann noch eine Nachuntersuchung gemacht??
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Dennis812

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Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
« Antwort #9 am: 23. November 2006, 19:50:23 »

Wenn du ernsthaft vor hast Offz zu werden - dann wird dir, wenn man das auch nur irgendwie rausbekommt,und sei es dass du dir bspw. vom Truppenarzt Mittel verschreiben lässt, - um es im BW-Deutsch zu sagen - sowas von der Arsch hochgebunden, dass du nicht mehr weißt ob du Männlein oder Weiblein bist.

Daran zu denken ist schon verwerflich - nach mehrern Warnungen das Ganz durch zu exerzieren gehört nach allen Regeln bestraft.

Tickst du noch ganz sauber?




Gedankeneinschub: Manche Threads müsste man wirklich mal an die S6-Offze/-Fw in der Mudrakaserne weiterleiten.....
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Huey

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Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
« Antwort #10 am: 23. November 2006, 19:54:33 »

@Dennis: Glaub mir, manche Informationen erreichen auch einmal die richtigen Leute in den richtigen Positionen...


An den/die Fragesteller: Du willst willentlich und wissentlich eine Straftat begehen, die dich und das Leben deiner evtl. zukünftigen Kameraden gefährden kann, um Offizier zu werden-um anschließend im Rahmen der Gesetze und Dienstvorschriften zu agieren?

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, wer einmal bescheisst, macht es immer wieder...

Und: Soldaten werden regelmässig untersucht......Und wenn es nur im Rahmen eines BA 90/5 ist..
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sunny77

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Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
« Antwort #11 am: 23. November 2006, 23:53:43 »

Zitat
An den/die Fragesteller: Du willst willentlich und wissentlich eine Straftat begehen, die dich und das Leben deiner evtl. zukünftigen Kameraden gefährden kann, um Offizier zu werden-um anschließend im Rahmen der Gesetze und Dienstvorschriften zu agieren?

 

Also...ich bin zwar die Fragestellerin, aber ich bin nicht die jenige die hier wen bescheissen will, des ist der Balduin!!
Ich wollte nur wissen ob ich es sagen muss!Ihr habts mir erklärt und ich habs verstanden.(Danke dafür ;) )
Habe mich vielleicht auch etwas Missverständlich ausgedrückt, nehme das Medikament von März bis Oktober, kommt immer ganz aufs Wetter drauf an.
Und das man es täglich nehmen muss steht ja auch in der Packungsbeilage.
Ich hatte nicht vor dem Arzt etwas zu verschweigen.
Hat denn jemand von euch vllt. Heuschnupfen o.ä. oder kennt ihr jemanden der trotzdem bei der Bundeswehr ist?

Muss man denn auch Krankheiten erwähnen die man mal gehabt hat? Oder nur die die jetzt akut sind?

lg
sunny77
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Dennis812

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Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
« Antwort #12 am: 24. November 2006, 08:00:49 »

Glaub mir, normaler - also nicht extrem ausgeprägter - Heuschnupfen stell kein Problem dar. Kenne sogar BS, die Heuschnupfen haben....
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Balduin

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Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
« Antwort #13 am: 24. November 2006, 15:16:59 »

Jaja, ihr habt schon Recht!! Es ist ein Schmarn aber ihr müsst do selber sagen, dass Informationen alles sind.
Was wär denn, wenn ich die Möglichkeit gehabt hätte und sie nicht gesehen?? Ich würde mir in den Arsch beißen.
Deshalb möchte ich mich in alle Richtungen informieren.
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Huey

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Re: Tauglichkeit auch mit Allergie?
« Antwort #14 am: 24. November 2006, 16:18:08 »

Falsche Einstellung.

Mit Lügen und Betrügen kommt man (gottseidank) nicht allzuweit im Leben...in der Politik-vielleicht....


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