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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Erneute Bewerbung als SaZ  (Gelesen 14913 mal)

wolverine

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Re: Erneute Bewerbung als SaZ
« Antwort #30 am: 30. November 2006, 17:09:28 »

Eine Straftat ist nur solange ein Einstellungshindernis, wie sie nach BZRG eintragungspflichtig ist. Danach dürfen einen aus dieser Tatsache keine Nachteile mehr erwachsen. Demnach ist eine diesbezügliche Begründung einer Ablehnung für den Dienst in der Bw nicht mehr zulässig.

Jedoch wird einfach gerne übersehen, dass kein Anspruch auf Einstellung besteht. Es gibt noch 1000 andere Gründe, weswegen man nicht genommen wird. Vielleicht war man der zweitbeste Bewerber und es wurde eben nur Einer genommen!

Man sollte wegen einer solchen Geschichte nicht gleich seine Lebensperspektive negativ verändern oder gar seinen Ausstieg aus einer kriminellen oder zumindest politisch unappetitlichen Szene in Frage stellen. Und das man mit Straftaten oder Vorstrafen seine Chancen nicht gerade steigert, ist wohl jedem einsichtig und hat nichts mit Häme oder einer Gesellschaft zu tun, die einem jede Chance verweigert. Was wäre denn die gegenteilige Konsequenz: Ich bevorzuge diejenigen, die Verfehlungen begangen haben und deren Leneslauf Makel aufweist und stelle dafür den Ordentlichen ohne Fehler zurück? Das kann es ja nun auch nicht sein, oder?
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Sniper

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Re: Erneute Bewerbung als SaZ
« Antwort #31 am: 30. November 2006, 23:01:04 »

Hallo Leute,

ich bin zufällig auf dieses Thema gestoßen und würde euch gerne mal meine Geschichte erzählen

Ich habe mich am 11.01.2006 für die Einstellung als Freiwilliger in die Bundesmarine bewor-ben. Ich wurde für weitere Untersuchungen Anfang März 2006 zur Nachwuchsgewinnung der Marine nach Wilhelmshaven eingeladen.
Ich hatte einige Tests machen müssen, die sich auf das sportliche, geistliche und auf das All-gemeinwissen bezogen. Am Ende, musste ich mich einem Psychologischem Test unterziehen, was entscheiden sollte in welche Laufban ich eingesetzt werden sollte. Ich wurde für die Feldwebellaufbahn vorgeschlagen, was mich natürlich sehr erfreute da ich mich mit dieser Laufbahn sehr gut identifizieren kann.
Ich habe dann die Verpflichtungserklärung, Einplanungsentscheidung und die Ausbildungszu-sage wie vereinbart rechtzeitig zum Zentrum der Nachwuchsgewinnung der Marine zuge-schickt.
Allerdings, habe ich danach, nicht wie vereinbart eine Bestätigung oder so was dergleichen erhalten. Stattdessen, bekam ich am 25.04.2006 noch ein Brief, worin man mich gebeten hatte 2 Akteneinsichtserklärungen –jeweils zweifach-, ausgefüllt und unterschrieben zurückzusen-den, worin es bezüglich meines Autounfalls vom 21.09.2005 ging, wobei ich zu einer Fahrlässigen Körperverletzung verurteilt worden bin und eine Strafe von 40 Tagessätzen bekommen habe. Bei diesem Autounfall handelte es sich ledeglich um ein Auffahrunfall wobei die beteiligten angegeben hatten das sie einige tage Nackenschmerzen hätten, um Geld von der Versicherung zu kassieren. Dies alles habe ich auch ganz offen bei dem Psyschologischen Test und Persönlichen gesprächen erwähnt und man hat mir versichert das es diesbezüglich keine bedenken geben würde. Von wegen:
Ich habe am 21.06.2006, also genau zwei Wochen bevor ich meinen Dienst antre-ten sollte, einen Brief erhalten mit den gesamten Bewerbungsunterlagen, worin mir beschie-ben worden ist, das aufgrund der hohen Erwartungen, was an die Bewerber gestellt wird, ich nicht in betracht komme, da ich diesen nicht entsprechen kann und diese Entscheidung für Heer, Luftwaffe und Marine gilt und ich das ansehen und die Militärische Ordnung der Bundeswehr erheblich gefährden könnte. Was für ein Schwachsinn....
Das problem ist einfach das die leute aus der Verwalltung kurz bevor die Bewerber ihren Dienst antreten können, einen auszug aus dem Bundeszentralregister anfordern, worin alles aber auch alles geschrieben steht. Denn wenn es danach gehen würde, wäre jeder Bürger, der auch nur einmal in den letzten fünf Jahren falsch geparkt hat, ein "Vorbestrafter".
Ich hatte das Recht dazu dem Psychologen nichts davon zu erzählen.
Doch ich tat dies dennoch, da ich ganz genau weiß, dass ich nach dem Bundeszentralregis-tergesetz §§ 32 Abs. 2 Ziff. 5 a nicht Vorbestraft bin und ich das Recht habe, keine Aus-kunft darüber zu machen wenn ich nicht zu insgesamt über 90 Tagessätzen verurteilt wäre.
Nach mehrer Anrufen und gesprächen mit dem Leiter der Nachwuchsgewinnung der Marine und mitarbeitern des Wehrbeauftragtem des Deutschen Bundestages, hat sich herrausgestellt das ich recht habe...
Allerdings, habe sie mich tatsächlich in eine sogenannte Sperre gesteckt. Das heißt das ich mich erst im April 2008 wieder bewerben kann, vorausgesetzt ich habe mir bis dahin nicht zu schulden kommen lassen....
Also so ein schwachsinn gibt es glaubich nur bei der Bundeswehr...
Ich werde mein Ziel nicht aufgeben und werde weter kämpfen!
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Andi

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Re: Erneute Bewerbung als SaZ
« Antwort #32 am: 30. November 2006, 23:47:43 »

wobei ich zu einer Fahrlässigen Körperverletzung verurteilt worden bin

Und? Wen hast du dann verletzt? War mir gar nicht bewusst, dass deutsche Gerichte jetzt schon zu Straftaten zwingen...

Zitat
ledeglich um ein Auffahrunfall wobei die beteiligten angegeben hatten das sie einige tage Nackenschmerzen hätten, um Geld von der Versicherung zu kassieren.

Oh, ein medizinischer Sachverständiger bist du auch? Kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass es nicht viel Energie braucht, um ziemlich lange, ziemlich extreme Nackenschwerzen bei so einem "Auffahrunfall" zu bekommen.
Aber es ist toll, wie einsichtig du bist. ;)

Zitat
Denn wenn es danach gehen würde, wäre jeder Bürger, der auch nur einmal in den letzten fünf Jahren falsch geparkt hat, ein "Vorbestrafter".

Nur, wenn diese "Falschparker" irgendwann deswegen von einem Gericht rechtskräftig verurteilt werden, was bei einer reinen Ordungswidrigkeit aber eher unwahrscheinlich ist. ;)

Zitat
Ich hatte das Recht dazu dem Psychologen nichts davon zu erzählen.

Und die Bundeswehr hat das Recht entsprechend dem Grundgesetz Personal nach Eignung, Leistung und Befähigung einzustellen. ;)

Zitat
Wünscht mir Glück!

Wieso? Brauchst du wirklich sowas profanes wie "Glück", wo du doch so ein toller Hecht bist?

Gruß Andi
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Re: Erneute Bewerbung als SaZ
« Antwort #33 am: 05. Dezember 2006, 15:48:32 »

HY ich hab da auch mal ne Frage, und zwar habe ich mich auch schon mal beworben als saz (8Jahre Fachunteroffizier) und dann wurde mir aber nur die Laufbahn der Mannschaften vorgeschlagen, aufgrund des schlechten tests am pc. Ich habe aber die Laufbahn abgelehnt und mache jetzt stattdessen ab dem 2.01.07 AGA und 10 Monate Fwd. Da wollte ich jetzt fragen ob ich mich während der Grundausbildung nochmal für die Laufbahn als Fachunteroffizier Bewerben kann? Und wenn ja, hätte ich dann bessere Chancen? Hab nämlich mal gehört das ich mich währen der AGA nochmal Bewerben kann.

MFG
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Andi

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Re: Erneute Bewerbung als SaZ
« Antwort #34 am: 05. Dezember 2006, 16:27:20 »

Bewerben kannst du dich, du wirst aber wahrscheinlich aus dem gleichen Grund abgelehnt werden, wenn damit der Computertest der EUF gemeint war.

Andi
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Alpixx

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Re: Erneute Bewerbung als SaZ
« Antwort #35 am: 23. April 2009, 21:32:48 »

hi
ne frage, mit 14 jahren hab ich ne straftat begangen, sexueller missbrauch und hab dafür 30 strafstunden bekommen, jetzt bin ich 20 und seit dem vorfall war ich immer sauber, hab ich da ÜBERHAUPT eine chance wegen sowas ein soldat auf zeit zu werden bei der bundeswehr? kriegt die bundeswehr es überhaupt mir oder wurde es von meine akte gelöscht da es jetzt über 5 jahre her ist


vielen dank für die hilfe
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Re: Erneute Bewerbung als SaZ
« Antwort #36 am: 23. April 2009, 21:43:22 »

@ Alpixx:

Ich hoffe, dass Sie keine Chance haben werden, zur Bundeswehr zu kommen. Leute mit solchen Neigungen haben nichts bei der Bundeswehr zu suchen, sondern sollten weggeschlossen werden! Ist ja toll, dass Sie seit sechs Jahren sauber geblieben sind. Und wer garantiert, dass das nicht wieder vorkommt???
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Slav88

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Re: Erneute Bewerbung als SaZ
« Antwort #37 am: 23. April 2009, 23:05:41 »

@ Alpixx:

Ich hoffe, dass Sie keine Chance haben werden, zur Bundeswehr zu kommen. Leute mit solchen Neigungen haben nichts bei der Bundeswehr zu suchen, sondern sollten weggeschlossen werden! Ist ja toll, dass Sie seit sechs Jahren sauber geblieben sind. Und wer garantiert, dass das nicht wieder vorkommt???

Sexueller Missbrauch ist keine tolle Sache das ist ihm hoffentlich auch klar geworden. Mit 14 tickt man halt bissl anders, kann ja sein das der junge Mann sich geändert hat.
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Re: Erneute Bewerbung als SaZ
« Antwort #38 am: 23. April 2009, 23:14:04 »

Aha, dann hat man also bis zu einem gewissen Alter einen Freifahrtsschein und darf sich alles erlauben!? Wie auch immer er mit 14 getickt hat, gewisse Dinge gehen absolut nicht und dazu gehört auch der sexuelle Mißbrauch. Solche Typen gehören weggeschlossen und behandelt.
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DrunkenHans

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Re: Erneute Bewerbung als SaZ
« Antwort #39 am: 24. April 2009, 01:28:59 »

ich hab mir hier mal alles durchgelesen jetzt, und ich finde es echt erschreckend wie kackenddreist manche leute sind.
ich hab mir mein leben lang nichts zu schulden kommen lassen WEIL ich in den staatsdienst(bevorzugt BW) wollte/will, und warum sollen leute, die zu blöde sind bis 3 zu zählen und sich keinem reim drauf machen warum sie CHARACKTERLISCH nicht geignet sind, die gleichen chancen bekommen....

macht mal die augen auf, nicht die gesellschaft ist böse, jeder hat von geburt an die gleichen chancen(zumindest in deutschland) und was ihr daraus macht ist euch überlassen.....
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Slav88

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Re: Erneute Bewerbung als SaZ
« Antwort #40 am: 24. April 2009, 12:31:42 »

Naja er soll sich halt mal bewerben wenn er will, dann wird er sehen ob er genommen wird oder nicht.
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Alpixx

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Re: Erneute Bewerbung als SaZ
« Antwort #41 am: 26. April 2009, 17:12:30 »

sorry aber so ne verdammte kake, ich bin nicht so ein psycho wo leute mistbraucht, da war ich ein kleiner bub ich hatte mir garnichts dabei gedacht , es war eigentlich auch nichts schlimmes, aber wenn 4 mädchen einen jungen anzeigen, tja da hat man halt schlechte karten

trotzdem danke für eure meinungen
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BulleMölders

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Re: Erneute Bewerbung als SaZ
« Antwort #42 am: 26. April 2009, 18:02:14 »

Also mit der Einstellung und Ausdrucksweise wird der Psychologe seinen Spaß haben.
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