Hallo Leute,
ich bin zufällig auf dieses Thema gestoßen und würde euch gerne mal meine Geschichte erzählen
Ich habe mich am 11.01.2006 für die Einstellung als Freiwilliger in die Bundesmarine bewor-ben. Ich wurde für weitere Untersuchungen Anfang März 2006 zur Nachwuchsgewinnung der Marine nach Wilhelmshaven eingeladen.
Ich hatte einige Tests machen müssen, die sich auf das sportliche, geistliche und auf das All-gemeinwissen bezogen. Am Ende, musste ich mich einem Psychologischem Test unterziehen, was entscheiden sollte in welche Laufban ich eingesetzt werden sollte. Ich wurde für die Feldwebellaufbahn vorgeschlagen, was mich natürlich sehr erfreute da ich mich mit dieser Laufbahn sehr gut identifizieren kann.
Ich habe dann die Verpflichtungserklärung, Einplanungsentscheidung und die Ausbildungszu-sage wie vereinbart rechtzeitig zum Zentrum der Nachwuchsgewinnung der Marine zuge-schickt.
Allerdings, habe ich danach, nicht wie vereinbart eine Bestätigung oder so was dergleichen erhalten. Stattdessen, bekam ich am 25.04.2006 noch ein Brief, worin man mich gebeten hatte 2 Akteneinsichtserklärungen –jeweils zweifach-, ausgefüllt und unterschrieben zurückzusen-den, worin es bezüglich meines Autounfalls vom 21.09.2005 ging, wobei ich zu einer Fahrlässigen Körperverletzung verurteilt worden bin und eine Strafe von 40 Tagessätzen bekommen habe. Bei diesem Autounfall handelte es sich ledeglich um ein Auffahrunfall wobei die beteiligten angegeben hatten das sie einige tage Nackenschmerzen hätten, um Geld von der Versicherung zu kassieren. Dies alles habe ich auch ganz offen bei dem Psyschologischen Test und Persönlichen gesprächen erwähnt und man hat mir versichert das es diesbezüglich keine bedenken geben würde. Von wegen:
Ich habe am 21.06.2006, also genau zwei Wochen bevor ich meinen Dienst antre-ten sollte, einen Brief erhalten mit den gesamten Bewerbungsunterlagen, worin mir beschie-ben worden ist, das aufgrund der hohen Erwartungen, was an die Bewerber gestellt wird, ich nicht in betracht komme, da ich diesen nicht entsprechen kann und diese Entscheidung für Heer, Luftwaffe und Marine gilt und ich das ansehen und die Militärische Ordnung der Bundeswehr erheblich gefährden könnte. Was für ein Schwachsinn....
Das problem ist einfach das die leute aus der Verwalltung kurz bevor die Bewerber ihren Dienst antreten können, einen auszug aus dem Bundeszentralregister anfordern, worin alles aber auch alles geschrieben steht. Denn wenn es danach gehen würde, wäre jeder Bürger, der auch nur einmal in den letzten fünf Jahren falsch geparkt hat, ein "Vorbestrafter".
Ich hatte das Recht dazu dem Psychologen nichts davon zu erzählen.
Doch ich tat dies dennoch, da ich ganz genau weiß, dass ich nach dem Bundeszentralregis-tergesetz §§ 32 Abs. 2 Ziff. 5 a nicht Vorbestraft bin und ich das Recht habe, keine Aus-kunft darüber zu machen wenn ich nicht zu insgesamt über 90 Tagessätzen verurteilt wäre.
Nach mehrer Anrufen und gesprächen mit dem Leiter der Nachwuchsgewinnung der Marine und mitarbeitern des Wehrbeauftragtem des Deutschen Bundestages, hat sich herrausgestellt das ich recht habe...
Allerdings, habe sie mich tatsächlich in eine sogenannte Sperre gesteckt. Das heißt das ich mich erst im April 2008 wieder bewerben kann, vorausgesetzt ich habe mir bis dahin nicht zu schulden kommen lassen....
Also so ein schwachsinn gibt es glaubich nur bei der Bundeswehr...
Ich werde mein Ziel nicht aufgeben und werde weter kämpfen!
Wünscht mir Glück!