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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: §55 SG  (Gelesen 8536 mal)

Arnonym

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§55 SG
« am: 31. Januar 2007, 17:59:11 »

Hi,

folgende Problematik habe ich!
Ich bin Uffz Fa, soll irgendwann Dv Fw werden.

Leider gottes habe ich mir bei der entscheidung zum Fa antrag nicht genug gedanken gemacht.
Ich weiss, hier gibts sicher eingefleischte Soldaten, die es vll net verstehen...

Ich wurd versetzt. Aus einem Krankenhaus in eine Kompanie.
Es macht mich fertig hier... ich habe einfach keine lust mehr.
Gleitschutzketten, mannschafter lang machen, lkws verstecken...
Sowas musste ich im Krhs net machen.
Ich hatte eine komplett andere vorstellung, als ich den Antrag gestellt habe.

Ich möchte meinen Fw antrag zurückziehen.
Ausserdem will ich von z.Zt. SAZ 6,2 auf SAZ4 zurückgestuft werden.
Geht so eine zurückstufung?

Ich bin jetzt im 4. Dienstjahr. Laut §55 absatz 4 muss ich entlassen werden, weil ich die Anforderungen an die Feldwebellaufbahn nicht mehr erfülle. Das tue ich ja nicht mehr, da ich den Fw Antrag zurück gezogen habe.

Wenn ich SAZ4 wieder bin, werde ich ende Sept. entlassen...
Mit Kompaniechef und Spieß habe ich schon gesprochen.

Habt ihr eine Idee?
Und seid net zu hart ;)
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Andi

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Re: §55 SG
« Antwort #1 am: 31. Januar 2007, 19:17:40 »

Zitat
Ich möchte meinen Fw antrag zurückziehen.

Dem Feldwebelantrag wurde offenbar stattgegeben, sonst wärst du kein FA. Um es mal deutlich zu machen: Du willst gerade einen "Bauantrag" zurückziehen, nachdem die Baugenehmigung erteilt wurde beim Neubau nur noch das Dach gedeckt werden muss. Konsequenter Weise geht das nicht. ;)

Zitat
Ausserdem will ich von z.Zt. SAZ 6,2 auf SAZ4 zurückgestuft werden.
Geht so eine zurückstufung?

Es geht fast alles, nur musst du das formlos und auf dem Dienstweg schriftlich beantragen.

Zitat
Ich bin jetzt im 4. Dienstjahr. Laut §55 absatz 4 muss ich entlassen werden, weil ich die Anforderungen an die Feldwebellaufbahn nicht mehr erfülle. Das tue ich ja nicht mehr, da ich den Fw Antrag zurück gezogen habe.

Moment - gerade schreibst du noch davon, dass du den Antrag "zurückziehen" willst jetzt hast du ihn plötzlich schon zurückgezogen - obwohl das nicht geht. Seltsam.
Der §55 (4) Soldatengesetz ist dafür da ungeeignete Soldaten entlassen zu können und nicht unwillige - und zu letzteren zählst du, nicht zu ersteren, dementsprechend hat dieser Paragraph mit dir nichts zu tun, es sei denn du sammelst beispielsweise Diszis.

Zitat
Mit Kompaniechef und Spieß habe ich schon gesprochen.

Und was heben die dir gesagt? Bzw, was willst du jetzt wissen?

Gruß Andi
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Arnonym

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Re: §55 SG
« Antwort #2 am: 31. Januar 2007, 19:24:18 »

Fa kann man nicht mehr rückgängig machen?
Reissen wir das Haus einfach ab...

nein, Fa besteht natürlich noch.
Das war ein Fehler in der Zeitform von mir.
Sorry

Komme ich aus der Fw geschichte nicht mehr raus?

Spieß und KpChef meinten nur, ich solle über das WE nochmal überlegen und wenn ich es überlegt habe und entscheide, kein Fw mehr werden zu wollen, das ich dann einen 2 zeiler reingebe und sie alles in die Wege leiten.

Ähem, was schreibe ich denn dann in den 2 zeiler?
Ich mein, wenn man fa antrag nicht mehr rückgängig machen kann?!

Ich will raus, egal wie!
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bayern bazi

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Re: §55 SG
« Antwort #3 am: 31. Januar 2007, 19:37:57 »

kannst ja auch versuchen dich zurückversetzen zu lassen ans kranken haus

so wie ich es erlesn hab willst du FW im Sandienst werden und bist aus einer krankenhausstelle auf eine sangrpfhr stelle gekommen in der du auch MAt und Pers verantwortung hast.

mach deinen Fw und versuch dich in ein krankenhaus oder in ein sanzentrum versetzen zu lassen.

und nicht gleich bei den ersten problemen die flinte ins korn werfen

probleme sind daszu da gelöst zu werden
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Andi

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Re: §55 SG
« Antwort #4 am: 31. Januar 2007, 19:39:42 »

Fa kann man nicht mehr rückgängig machen?
Komme ich aus der Fw geschichte nicht mehr raus?

Kommt darauf an, wenn du aus einer anderen Laufbahn kommst könntest du in diese wieder zurückgeführt werden, bzw. als Mannschaftssoldat während der FA Ausbildung könnte man in die Laufbahn der Mannschaften überführt werden. Den "FA-Antrag" könntest du aber nur widerrufen, wenn über ihn noch nicht beschieden wäre - was aber offensichtlich schon der Fall ist, deswegen bist du ja jetzt Feldwebelanwärter. ;)

Zitat
Ähem, was schreibe ich denn dann in den 2 zeiler?
Ich mein, wenn man fa antrag nicht mehr rückgängig machen kann?!

Das was du willst. Die Frage ist: Was willst du eigentlich?

Zitat
Ich will raus, egal wie!

Aus der Bundeswehr? Dann stell einen Antrag auf Entlassung oder stell einen KDV-Antrag.

Gruß Andi
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Arnonym

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Re: §55 SG
« Antwort #5 am: 31. Januar 2007, 19:52:33 »

Ich musste von den Sanis zu den Fernmeldern wechseln.

Ich will:
- wieder ein SAZ4 sein (damit ich im Sept. DZE habe)
- kein FA mehr sein

Entlassung oder kdv nur im äußersten Notfall.
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wolverine

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Re: §55 SG
« Antwort #6 am: 01. Februar 2007, 10:27:27 »

Dann würde ich das genau so schreiben:

"Ich bitte um Entlassung aus der Laufbahn der Fw-Anwärter aus den ... Gründen und beantrage die Rückstufung auf eine Verpflichtungszeit von vier Jahren. Unter Anrechnung meiner geleisteten Dienstzeit ergäbe sich hieraus ein DZE  ...."



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Arnonym

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Re: §55 SG
« Antwort #7 am: 01. Februar 2007, 18:52:30 »

Dann würde ich das genau so schreiben:

"Ich bitte um Entlassung aus der Laufbahn der Fw-Anwärter aus den ... Gründen und beantrage die Rückstufung auf eine Verpflichtungszeit von vier Jahren. Unter Anrechnung meiner geleisteten Dienstzeit ergäbe sich hieraus ein DZE  ...."


Vielen Dank!
Der Spieß hat aber schon alles in die Wege geleitet.
Er wartet nur noch auf einen Rückruf von der SDH.

Also SAZ4 und wieder zurück ins Krankenhaus.
Werde aber trotztem nochmal so einen Antrag schreiben... an den KpChef, gell?

Es tut mir ja sau leid, das viele Kameraden arbeiten deswegen hatte aber ich habe den Antrag in einem Bw Krankenhaus gestellt.
Nun bin ich in der Truppe und bin völlig überfordert.
Das Geschreihe setzt mir echt zu.
Ohne schmarn, das macht mich psychisch fertig.

Ich hätte nie gedacht, das ich doch so eine Memme bin ... :/
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wolverine

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Re: §55 SG
« Antwort #8 am: 02. Februar 2007, 09:58:50 »

Und eine Versetzung in den ZSanDst ging gar nicht?
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Arnonym

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Re: §55 SG
« Antwort #9 am: 02. Februar 2007, 14:49:06 »

In der Feldwebel laufbahn nicht.
Weil es kaum noch SanFw S6 Dienstposten gibt.
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