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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 17. Mai 2018, 09:53:37 »


Alkohol- und Drogenmissbrauch sind übrigens schwerwiegende Dienstvergehen.

Er teilt dann dem Disziplinarvorgesetzten des Betroffenen/Patienten die fehlende, ggf. eingeschränkte Dienstfähigkeit mit...



Und jeder DV sollte dann die Inhalte der

Zentralverfügung B2-2630/0-0-1 "Umgang mit Abhängigkeitserkrankungen in der Bundeswehr"

kennen, bevor er handelt !
Autor: BulleMölders
« am: 17. Mai 2018, 07:30:10 »

Woher soll hier jemand wissen, ob und wenn ja welche Gesundheitsziffer Ihr Truppenarzt vergeben hat.

Selbst wenn hier jemand sagt, da müsste eine vergeben worden sein, dann wissen Sie immer noch nicht ob wirklich eine vergeben wurde.

Soll heißen, die beantwortung der Frage bringt Sie in keinster weise weiter.
Autor: Justin28111
« am: 16. Mai 2018, 18:18:07 »

Hallo,
Ich melde mich nach langer Zeit mal wieder. Leider habe ich meine damaligen Zugangsdaten vergessen.
Ich habe zu meinen Fall eine fragen an euch, die ihr mir vielleicht beantworten könnt:

Nach meinem absolvierten Einsatz (125 Tage) und die gewisse Pause/Ruhe danach.
Bin ich gerade dabei einen 90/5 Weiterverpflichtung abzuschließen.
Natürlich muss ich mich auch einen Cdt Test unterziehen, was mir natürlich nichts ausmacht, da ich seit Okt2016 keinen Alkohol getrunken habe.

Jetzt aber mal zu meiner Frage, kann es sein das ich eine Fehlerziffer, Gesundheitsziffer bekommen habe?

Falls ja, welche Bedeutung kann diese bei meinen 90/5 haben?

Ich danke vorab schon mal für die Antworten.
Autor: Justin28111
« am: 15. Januar 2017, 13:05:41 »

Vielen Dank
Autor: ulli76
« am: 15. Januar 2017, 13:02:51 »

Da gilt das gleiche wie bei der Weiterverpflichtung- der Truppenarzt wird das ggf. mit Hilfe einer fachärztlichen Untersuchung im Einzelfall bewerten.
Autor: Justin28111
« am: 15. Januar 2017, 12:58:34 »

Hallo,
Herzlichen Dank für alle antworten das hat mir sehr geholfen.

Im Dezember waren meine gesamten Werte wieder im grünen bereich.

Die Frage hab ich leider noch.
Wie würde es für mich aussehen wenn ich in den Einsatz gehen soll ?
Könnten dort Probleme auftreten ?
Autor: RB/WDA
« am: 15. Januar 2017, 12:45:44 »

Bei einer Weiterverpflichtung geht es sowohl um die physische als auch die psychische Gesundheit.
Wenn z.B. die Leberwerte (immer noch) im pathologischen Bereich liegen, wird es schwierig.
Bei einem vorliegenden Alkoholmissbrauch - genauso wie bei anderen Drogen - wird es nichts.

Wenn die Ärzte dich als stabil und glaubwürdig einschätzen, dürfte es aber kein Problem geben.
Die körperlichen Werte müssen im "grünen Bereich" sein. Ggf. wird noch ene Abklärung über die FU 6 erforderlich. Aber, wenn du stabil bist, dürfte das auch kein Problem sein.

Alkohol- und Drogenmissbrauch sind übrigens schwerwiegende Dienstvergehen.
Übrigens: Der Truppenarzt unterliegt grds. auch bei Suchtkrankheiten seiner ärztlichen Schweigepflicht.
Bei einem Soldaten allerdings, der aufgrund Alkoholmissbrauchs nicht dienstfähig ist und zu einer Gefahr für sich oder andere geworden ist, ist diese Schweigepflicht gelockert.
Er teilt dann dem Disziplinarvorgesetzten des Betroffenen/Patienten die fehlende, ggf. eingeschränkte Dienstfähigkeit mit, ohne auf den konkreten Konsum, die konkrete Erkrankung eingehen zu dürfen: "nicht dienstfähig als Kraftfahrer, für Wach- und Waffendienst" z.B.
Autor: Justin28111
« am: 15. Januar 2017, 12:32:52 »

Trinken tut ich seit Monaten keinen Tropfen Alkohol mehr.
Der Schock hat mir damals gereicht als er Arzt mich damit konfrontiert, und letztendlich hat ich auch keine Interesse mehr dran.
Mein Arzt sowie der Arzt im BWK schätzen mich als stabil und Glaubwürdigkeit ein,
Deswegen werden bei mir auch keine unerwarteten Kontrollen durchgeführt.
Ich hab nur bedenken, das wenn ich den BA90/5 einreiche ich durch diese Geschichte keine weiterverpflichtung bekomme. 

Der Auslöser war ein schwerer Verlust innerhalb der Familie.


Autor: ulli76
« am: 15. Januar 2017, 12:12:28 »

Sehe ich auch so- was war der Anlass? Wie viel trinkt der Patient jetzt? Decken sich diese Angaben z.B. mit dem CDT-Wert oder wird Alkoholkonsum verheimlicht? Wenn der Patient normale Mengen trinkt- zu welchen Gelegenheiten?
Wenn er schlau ist, veranlasst er noch einen Termin in der FU VI zur fachärztlichen Abklärung.
Autor: Andi8111
« am: 15. Januar 2017, 12:02:50 »

Da war Ulli schneller ;)
Autor: Andi8111
« am: 15. Januar 2017, 12:02:26 »

Naja. Ich als TrArzt (bin ich ja wahrscheinlich nicht) würde dennoch kritisch hinterfragen, ob die psychische Gesundheit stabil ist. Wenn ja, steht einer Weiterverpflichtung nichts im Wege. Der Blutwert ist da ganz egal, eher der Anlass, der zum Alkoholkonsum geführt hat.
Eine schwierige Zeit ist ja auch von Person zu Person unterschiedlich.
Autor: ulli76
« am: 15. Januar 2017, 12:00:47 »

Nicht der Laborwert ist das Problem, sondern das Suchtverhalten.
Da muss der Truppenarzt halt bewerten, wie weit das überwunden ist, in wieweit mit einem Rückfall bei erneuten Problemen zu rechnen ist.
160er GGT ist bei einem jungen, sonst gesunden Soldaten schon ein Wort. Aber auch das wird der Truppenarzt berücksichtigen. Gibt ja noch andere Werte, die zeigen, ob der Alkoholkonsum über einen längeren Zeitraum außerhalb der Norm ist.
Autor: Tommie
« am: 15. Januar 2017, 11:49:09 »

Wenn Sie sich weiter verpflichten möchten, wird für diesen Antrag ein BA 90/5 erstellt, mit dem Ihr Disziplinarvorgesetzter den Truppenarzt fragt, ob Sie tauglich sind für die Weiterverpflichtung. Dabei werden erneut Blutwerte erhoben und wenn dabei die Leberwerte in Ordnung sind, spricht eigentlich nichts gegen eine Tauglichkeit, wenn auch alles andere passt!

Sich an einem einzelnen Leberwert hoch zu ziehen, halte ich für komplett überzogen. Ich persönlich trinke nur sehr wenig Alkohol und hatte z. B. nach einer Gallenblasen- und Leber-Operation schon GammaGT-Werte von über 1.150! Allerdings war danach auch zu beobachten, dass diese recht schnell wieder runter gingen, was ja auch der Sinn der OP war.

Meiner Meinung nach bewerten Sie den damals "entgleisten" Blutwert zu hoch!
Autor: Justin28111
« am: 15. Januar 2017, 10:15:17 »

Sorry ich hab es anders nicht hinbekommen
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