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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Nyql am 02. Oktober 2018, 10:17:57

Titel: Zuschläge Marine
Beitrag von: Nyql am 02. Oktober 2018, 10:17:57
Guten Morgen,

hätte da eine Frage die mich interessiert.

Beim Beratungsgespräch meinte der Berater zu mir, dass man bei der Marine jeden Tag
50€ Zuschlag erhält, wenn man mit dem Schiff auf hoher See ist, ohne einen Auslandseinsatz
zu haben. Bei einem Einsatz, ob im Mittelmeer oder sonst wo 70€ erhält pro Tag.

Da kann doch etwas nicht stimmen? Ich habe sowas noch nie gehört, dass man einfach auf hoher See ohne einen Einsatz zu haben 50€ pro Tag erhält.

Mit freundlichen Grüßen.
Titel: Antw:Zuschläge Marine
Beitrag von: Somethingwrong am 02. Oktober 2018, 10:45:37
§ 23b Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter seegehender Schiffe
http://www.gesetze-im-internet.de/ezulv_1976/BJNR011010976.html

Das wird sein wonach du suchst, falls nicht wird mich sicher jemand zeitnah korrigieren. 
Titel: Antw:Zuschläge Marine
Beitrag von: JLo am 02. Oktober 2018, 10:47:07
Da war einer schneller ;-)

 § 23b Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter seegehender Schiffe
  (https://www.buzer.de/gesetz/4515/a62562.htm)
Titel: Antw:Zuschläge Marine
Beitrag von: anonymaus am 02. Oktober 2018, 12:54:20
Die Bord- und Marinezulage gibt es natürlich, aber die macht keine 50€ am Tag aus. Der Karriereberater hat wahrscheinlich von der Vergütung der Mehrarbeit für den Ausnahmetatbestand nach §30c Abs. 4 SG. Das macht bei einer Seefahrt außerhalb eines Einsatzes/ einer Einsatzgleichen Verpflichtung, abhängig von der Steuerklasse, nicht ganz 50€ Netto für jeden Seetag. In den Einsätzen ist es dann wieder abhängig vom festgelegten AVZ-Satz.