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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 1 
 am: Heute um 21:48:31 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Es ist nicht ganz richtig, hier die Erläuterung mit Fallbeispiel:

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/Trennungsgeld/_documents_inland/tg_taegl_rueckkehr.html

ok.

Ich habe in meiner Berechnung den Eigenanteil mit der Hin und Rückfahrt gerechnet. In dem Fall Beispiel wird nur mit der "einfachen Strecke" gerechnet. Also muss ich mein Ergebnis von dem Eigenanteil durch zwei dividieren.

Dann sollte es stimmen, korrekt?

Wäre so ja dann ein Plus für mich.

 2 
 am: Heute um 21:25:42 
Begonnen von Chris2701 - Letzter Beitrag von LwPersFw

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Arbeitgeber Widerspruch gegen einen Heranziehungsbescheid einlegen?  ::)


Der Arbeitgeber benötigt keine Rechtsgrundlage.

Grundlage ist die Selbstbindung der Bw.

Solange man den Reservisten nur auf freiwilliger Basis heranzieht...

... verpflichtet die Bw auch keinen Arbeitgeber einen Reservisten gegen seinen Willen freizustellen.


"7 Arbeitgeber und Reserve

701. Die Heranziehung zum Reservistendienst außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls erfolgt gem. politischer Vorgabe nur bei freiwilliger Bereitschaft des Reservisten/ der Reservistin und erfordert zusätzlich die Zustimmung der Arbeitgeberin/ des Arbeitgebers oder der Dienstbehörden für eine Beorderung."

Quelle: BMVg, Weisung für die Reservistenarbeit in den Jahren 2023 – 2025  vom 10. November 2022


Und in der Praxis gilt das nicht nur für die Beorderung als solches, sondern für jede Maßnahme von der das zivile Arbeitsverhältnis betroffen ist.

Das wissen viele Arbeitgeber und machen sie davon Gebrauch ... keine RDL. Punkt. Weil : politischer Wille!



wurde auch schon hier diskutiert...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,50555.msg699111.html#msg699111


 3 
 am: Heute um 20:56:42 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von Ralf
Zitat
Spielt das keine Rolle, mach es.
Ist doch nur fiktiv  8)

 4 
 am: Heute um 19:49:18 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von FoxtrotUniform
Tatsächlich würde ich das nicht über die psychologische Schiene abwickeln.

Die Wahrscheinlichkeit einer Ausplanung strebt zwar gegen Null, aber es besteht die Gefahr einer unschönen Diagnose. Dies kann in Abhängigkeit des vergebenen ICD-Code  zu Problemen bei Krankenversicherung,BU/DU oder anderweitigen Vorhaben mit Gesundheitsprüfung führen.

Spielt das keine Rolle, mach es.

 5 
 am: Heute um 19:24:21 
Begonnen von Chris2701 - Letzter Beitrag von Chris2701
Danke für die Ausführungen! Natürlich werde ich kein Bildungsurlaub nehmen um eine RDL zu absolvieren. Ist auch nicht möglich, da ich dafür ja einen speziellen Anerkennungsbescheid benötigen würde.
Es ging mir nur darum, dass mein Vorgesetzter die Freistellung zur RDL im kompletten Q3 und Q4 nicht erlaubt (1 Woche im September, 2 Wochen im Oktober und 1 Woche im Dezember) ich aber Bildungsurlaub für beispielsweise einen Sprachkurs nutzen könnte. Er müsste ja alles komplett nicht genehmigen wenn ich tatsächlich unabkömmlich sein sollte.

Bei Kleinbetrieben und Kleinunternehmen könnte ich das noch verstehen, dass der Chef beim Karrierecenter anruft aber ich arbeite in einem großen Automobilkonzern und ich gehe nicht davon aus, dass mein Vorgesetzter der nicht einmal weiß was das Karrierecenter ist dort anruft und den Sachbearbeiter dazu bringen möchte den Bescheid aufzuheben. Da könnte ja jeder anrufen..... Ich würde das ziemlich unverschämt finden....Aber ich glaube das kommt dann auch auf den Sachbearbeiter im Karrierecenter an der sollte in dem Fall ja Rücksprache mit dem Reservisten halten.



 6 
 am: Heute um 18:50:39 
Begonnen von Chris2701 - Letzter Beitrag von doc.
Achja, ein Tipp vielleicht noch: Bei uns hat der Kdr tatsächlich angeboten, mit den Arbeitgebern zu sprechen, sollte es Probleme bei der "Freistellung zu RDL" geben. Und zumindest laut seiner Aussage hat das dazu geführt, dass in den Fällen wo das stattgefunden hat, es dann zu einem Einverständnis des AG kam.

Vielleicht könnte das ja Schule machen.

 7 
 am: Heute um 18:47:08 
Begonnen von Chris2701 - Letzter Beitrag von doc.
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Arbeitgeber Widerspruch gegen einen Heranziehungsbescheid einlegen?  ::)

Auf dem Heranziehungsbescheid steht eine Telefonnummer... AG ruft dort an: "Sie haben meinem MA einen Heranziehungsbescheid geschickt, kommt gar nicht in die Tüte!" - KarrC: "Oh, ja, in dem Fall werden wir den Bescheid natürlich aufheben."

Nochmal: Die Bw verzichtet im Moment grundsätzlich darauf, gegen den Willen des AG oder des Reservisten auf der Heranziehung zu bestehen, obwohl sie das könnte. Da braucht es keine Rechtsgrundlagen.

 8 
 am: Heute um 18:02:57 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von FoxtrotUniform
Es ist nicht ganz richtig, hier die Erläuterung mit Fallbeispiel:

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/Trennungsgeld/_documents_inland/tg_taegl_rueckkehr.html

 9 
 am: Heute um 17:59:14 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von West87
Fiktiver Fall:

Laufbahnwechsler SU(FA) Müller, 36 Jahre alt, angehender IT-FW gerade auf ZAW zum Fachinformatiker. Davor Jahrelang SU im Stabsdienst. ATM/Feldwebellehrgang vor der ZAW bestanden, d.h Feldwebelbrief schon erhalten.

Dieser Soldat hat schon länger ein Problem mit seinen abstehenden Ohren. Diese stören ihn optisch und zu einem kleinen Teil auch psychologisch (Selbstbewusstsein, unnatürliche Ohrenform).
ZAW läuft seit einem halben Jahr super und er klärt mit der Leiterin der ZAW Betreuungsstelle ab (Hauptmann, selbst mit SAN-Hintergrund), dass er diese Operation privat , über einen plastischen Chirurgen im Urlaub machen lassen möchte (Ausfall in der Regel 14 Tage). Diese unterstützt dies und empfiehlt dem Soldaten Müller davor zum Truppenarzt zu gehen und dies mit ihm zu besprechen, damit dieser es in den Akten vermerkt (oder so ähnlich).

Im SAN-Zentrum erklärt Müller dem Arzt, dass er diese Ohrenkorrektur privat machen lassen möchte und es davor wie mit seiner Vorgesetzten besprochen, mit dem Arzt abklären möchte.
Der Truppenarzt hat aber einen ganz anderen Plan:

Beim Termin sagt dieser, dass Müller psychologisch unter seinen abstehenden Ohren leidet und der Eingriff (3000 - 5000€ Kosten) deshalb von der Bundeswehr übernommen werden könnte. Dafür stellt er eine Überweisung zum BWK/Hals-Nasen-Ohren-Arzt aus. Dieser würde ihn dann zum Psychologen schicken, welcher prüft, ob Müller wirklich darunter leidet, was dahinter steckt und ob der Eingriff übernommen werden könnte etc.

Soldat Müller kommt das jetzt etwas krass vor, dass er dafür zum Psychologen muss, da das Problem nicht gravierend ist. Okay, ja klar "leidet" er zu einem gewissen Maß darunter, wenn man es genau nimmt, da es unnatürlich aussieht. Er macht sich jedoch Gedanken, ob das ganze Vorhaben über die Bundeswehr mehr Probleme bereiten könnte, statt zu helfen.

Fragen:

1. Kann das komplett in die Hose gehen? zB dass der Psychologe im schlimmsten Fall sagt, dass Müller für die Laufbahn nicht mehr geeignet ist, da er psychische Probleme ("nur") wegen den Ohren hat?

2. Worauf kann er sich da beim Psychologen einstellen? Mehrere Sitzungen? Gespräche über Müllers Kindheit, Elternhaus usw?

3. Was würdet ihr machen?


 10 
 am: Heute um 17:13:26 
Begonnen von Chris2701 - Letzter Beitrag von Sachbearbeite®
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Arbeitgeber Widerspruch gegen einen Heranziehungsbescheid einlegen?  ::)

Sonst stimme ich den Ausführungen zu. Und auf keinen Fall Bildungsurlaub für Reservistendienst nehmen! Denkbar ist Freistellung/Sonderurlaub ohne Fortzahlung des Entgeltes.

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