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Fragen und Antworten => Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr => Thema gestartet von: BWDSF am 02. November 2016, 22:13:51
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Hi zusammen,
hier eine Frage an die soldatischen Kameraden:
Da ich im Laufe meiner zukünftigen zivilen Karriere auch in soldatischer Funktion an Auslandseinsätzen teilnehmen möchte, würde ich mich gerne über ASA I und II hinaus in sportlicher Hinsicht zumindest an das anpassen, was von Soldaten im Rang eines Offiziers (A10/A11) erwartet wird.
Könnt ihr mir ein paar Anhaltspunkte geben, was von "Vollzeitsoldaten" regelmäßig als Fitnesstest abgeprüft wird oder generell erwartet wird?
Sind da die Einstellungstests wie Pendellauf gute Anhaltspunkte? Ich bin nicht so vermessen zu glauben, dadurch das selbe Niveau eines "Vollzeiters" zu erreichen, aber der Weg ist das Ziel.
Gruß,
BWDSF
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Erfüllen Sie die folgenden Bedingungen mit bestmöglichen Ergebnissen...
...der Offizier soll ja Vorbild sein... ;)
...und gut ist :) 8)
+ Basis Fitness Test (BFT)
+ 100 m Kleiderschwimmen in höchstens 4 Min. mit anschließendem Entkleiden im Wasser
+ 6 Kilometer Marsch zu Fuß im Feldanzug, mit Gepäck von mind. 15 kg Gewicht, in einer Zeit von 60 Minuten
+ Ablegen des DSA
Bis auf die DSA-Vorgaben finden Sie alles im Zentralerlass B1-224/0-2 im IntranetBw.
Die DSA-Vorgaben hier : http://www.deutsches-sportabzeichen.de/de/das-sportabzeichen/materialien/ (http://www.deutsches-sportabzeichen.de/de/das-sportabzeichen/materialien/)
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danke, damit kann ich was anfangen! :)
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Und vergessen Sie bei dem ganzen Training dann nicht, dass auf Ihrem Schreibtisch auch noch der eine oder andere Vorgang liegt ;D .
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..sprach der Papierberg ;) Ist versprochen ;)
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Evtl. etwas spät für die Antwort, aber die genannten Leistungen können auch außerhalb des Dienstes über den Reservistenverband abgelegt werden. Das ist dann in der Freizeit und die Aktenberge auch dem Schreibtisch werden nicht tangiert. ;)
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Evtl. etwas spät für die Antwort, aber die genannten Leistungen können auch außerhalb des Dienstes
Das läuft bei ihm als Zivilangestellter sowieso alles außerhalb der Arbeit.
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Evtl. etwas spät für die Antwort, aber die genannten Leistungen können auch außerhalb des Dienstes
Das läuft bei ihm als Zivilangestellter sowieso alles außerhalb der Arbeit.
Nicht zwingend. In meiner Dienststelle kann ich auch während der Dienstzeit sporteln, und an IGF teilnehmen ebenfalls.
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Kann nur die Ausnahme sein, da Zivilangestellte und Beamte grundsätzlich keinen Dienstsport machen - die sollen arbeiten...
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Nein, keine Ausnahme. Zivilpersonal, das optional für Einsätze in Frage kommt, kann am Dienstsport teilnehmen. In der Rechtspflege gang und gäbe. Die entsprechenden Anträge werden hier aber großzügig auch für sonstiges Zivilpersonal genehmigt, inkl. Vorzimmerdamen usw.
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Und genau so soll es nicht sein. Aber für die Betroffenen eine komfortable Situation. Zumindest, solange sich niemand verletzt. Mir ist ein Fall bekannt, in dem die gesetzliche UV sogar anlässlich Verletzung während BGM, wo die Teilnahme von zivilen Bundeswehrangehörigen völlig unstrittig ist, Probleme hinsichtlich der Übernahme von Behandlungskosten gemacht hat.
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Das ist sicher richtig. Ich persönlich mache davon auch keinen Gebrauch, die Zeit würde mir für meine eigentliche Arbeit auch fehlen.
Aber wie auch immer, das ist nach meiner Kenntnis bundeswehrweit möglich und auch verbreitet. Die entsprechende Vorschrift müsste ich suchen.