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Zusammenfassung

Autor: Zlohcs
« am: 02. Februar 2019, 10:43:41 »

Ist das Recht auf bezahlte Heimfahrten ortsgebunden?
Also wenn ich pro Monat eine Heimfahrt bezahlt bekomme. Muss ich dafür z.B. vom 1.4-30.4 an einem Ort beschäftigt sein?
Oder auch wenn ich z.B. vom 1.4-20.4 in Ort A und die reshtlichen 10 Tage in Ort B bin?
Autor: Ben1901
« am: 01. Februar 2019, 19:40:07 »

Moin in die Runde.

Ich bin ab März auch dabei. (aus dem Raum Hannover)

Zu den Heimfahrten kann ich folgendes sagen (Erfahrung aus der Bundeswehr):
Wichtig ist zum einen, dass man vorher schon eine eigene Wohnung hat und diese auch anerkannt wird. Dann gibt es für die Dauer des Lehrgangs (Abordnung) ein sogenanntes Trennungsgeld. Dies liegt bei knapp 9 Euro pro Tag. Die Anreise und die Abreise werden jeweils als Reisekosten bezahlt.
Bei den Heimfahrten am WE gibt es Unterschiede: ledige ohne Kinder bekommen eine Heimfahrt pro Monat bezahlt, verheiratete und mit Kindern zwei Heimfahrten pro Monat. Bei der Berechnung wird verglichen, was für den Bund günstiger ist, Auto oder Bahn. Sind die Bahnkosten günstiger als die Kosten für die Fahrt mit dem Auto, wird nur der Bahnpreis erstattet. Auch wenn man tatsächlich mit dem Auto fährt.
Weiterhin wird geprüft, ob es für den Bund noch günstiger wäre, eine BahnCard zu bezahlen. In diesem Fall bekommt man das Geld für die BahnCard überwiesen und alle weiteren Heimfahrten werden dann mit dem Bahnfahrpreis abgegolten, die die Fahrt mit der BahnCard gekostet hätte. Hierbei ist es umrelevant, ob man sich tatsächlich eine kauft. Die BahnCard zählt fiktiv.
Autor: Thomas1980
« am: 12. Januar 2019, 12:32:30 »

Bei 4 wöchiger Kündigungsfrist bei deinem jetzigen Arbeitgeber ist ja wohl die Frage von ganz alleine beantwortet!
Oder glaubst du, das du mitte Februar Post vom Personalamt der BW bekommst mit der Zusage zur Einstellung zum 1.März.
Dann würde ich mal ganz blöd nachfragen, wie die sich das so vorgestellt haben?  :P
Autor: Gast4711
« am: 11. Januar 2019, 18:45:14 »

Guten Tag zusammen!

Habe schriftlich eine Bestätigung erhalten, dass ich zum 01.03.2019 als Ersatz für zu erwartende Ausfälle geplant bin.
Habe wie beschrieben mein Führungszeugnis geordert und warte nun auf weitere Instruktionen (ärztliche Untersuchung etc.).
Da die Einstellung zum 01.03 stetig näher rückt, frag ich mich wie das alles noch hinhauen soll.
Es müssen ja auch eventuelle Kündigungsfristen eingehalten werden...

Geht es jemandem genauso oder hat jemand bereits eine derartige Erfahrung gemacht?

Besten Dank vorab!


Autor: sian
« am: 19. Dezember 2018, 05:51:23 »

Guten  Morgen zusammen,

wie ist das denn bei euch mit der Zustimmung des Personalrates? Wer hat diese bereits?
Ich habe eine mündliche Zusage für März, habe alle Unterlagen vollständig eingereicht, Führungszeugnis liegt vor und die ärztliche Untersuchung habe ich auch erfolgreich hinter mich gebracht. Für eine feste schriftliche Zusage fehlt aber, wie oben erwähnt die Zustimmung des Personalrates. Diese lässt in meinem Falle aber leider auf sich warten.
Weiße hier jemand, wie oft dieses Gremium tagt, oder sogar in der letzten Woche bis Ende dieser Woche nochmal getagt hat?

Grüße
Sian
Autor: Falco1980
« am: 12. Dezember 2018, 19:27:48 »

Hallo,

ich fange auch im März 2019 die Laufbahnausbildung an, hätte da auch noch ein paar Fragen.

1. Hat man die Chance am Wochenende regelmäßig nach Hause zu fahren bzw. wie viel Heimfahrten
bekommt man bezahlt? Pro Monat? Meine Strecke wäre dann Duisburg - Berlin

2. Es findet ja auch ein Englischkurs für 2 Monate statt! Da mein letzter Englischkurs fast 20 Jahre her ist
möchte ich gerne wissen, welchen Schwierigkeitsgrad der Kurs hat? Und wie das abläuft mit den Leuten
die so wie ich kaum noch Englisch sprechen können? Also nur ein paar Wörter usw..

3. Findet der Praktische Teil Heimat nah statt, also in der der Nähe des Wohnortes wenn die Möglichkeit besteht?
Autor: JustMe
« am: 10. Dezember 2018, 12:14:34 »

Danke Björni. Das ist eine super Info. Vielen Dank.
Autor: Björni
« am: 10. Dezember 2018, 10:55:54 »

5. Unterkunft: Wie ist man untergebracht in Berlin und Oberammergau? Mehrbettzimmer oder Feldwebelstuben?
In Berlin ist man im Wohnheim genau neben der Schule untergebracht. Dort ist man in Einzelzimmern untergebracht. Meist teilt man sich mit einem anderen Einzelzimmer einen kleinen "Flur" und dann zu 2. ein Bad. Vereinzelt gibt es aber auch Zimmer die ein eigenes Bad haben.

In Oberammergau teilt man sich das Bad dann mit dem ganzen Flur
Autor: JustMe
« am: 28. November 2018, 20:02:58 »

Schonmal vielen Dank dafür! :)
Autor: BeaBw123
« am: 28. November 2018, 19:16:04 »

Hallo,

Ich beantworte mal ein paar der Fragen:
1. Ja, sogar viel besser als Angestellte. Wenn du einen du eine Stelle bei einem anderen Dienstherren antreten willst, wirst du normalerweise versetzt. Du nimmst Erfahrungs- und Besoldungsstufen mit und musst auch nicht kündigen oder dich mit einer neuen Probezeit rumschlagen.

2. Du kannst nicht während der Unterichtszeiten Urlaub nehmen, diesen musst du in den Praxisphasen nehmen. Den zweiten Teil der Frage verstehe nicht. Du hast deinen regulären Urlaubsanspruch, wenn du nicht alles aufbrauchst nimmst du Resturlaub mit ins nächste Jahr.

3. Wieso Anwartschaft, wenn du direkt in die PKV kannst? GKV macht nur Sinn, wenn du davon ausgehst danach arbeitslos zu sein oder wenn du noch Krankheiten hast, die den Beitrag der PKV erhöhen. Dann macht aber eine Anwartschaft keinen Sinn.

4. Siehe Antwort zur Frage 1.

Ab Frage 5 können andere bestimmt genauer antworten.

Viel Glück mit Ausbildung!
Autor: emperor79
« am: 28. November 2018, 17:16:03 »

Hallo,

ich bin ebenfalls im März dabei. Habe eine telefonische Zusage bekommen. Es fehlt nur noch die Bestätigung des Personalrates. Die ist aber, laut BAPersBW, nur eine Formalie. Meine amtsärztliche Untersuchung hatte ich vor 2,5 Wochen.
Ich freue mich schon und kann es kaum noch abwarten!!!
Autor: JustMe
« am: 28. November 2018, 17:04:00 »

Das sind noch keine vier Wochen. Bei mir dauerte es zwischen 5 und 6 Wochen.
Autor: Mattosaurus
« am: 28. November 2018, 16:02:22 »

Ich hab ähnliche Fragen, würde aber gerne noch eine ergänzen: Wie lange hat es bei euch zwischen amtsärtzlicher Untersuchung gedauert, bis ihr einen Bescheid hattet? Ich hatte die Untersuchung am 12.11. und habe bis jetzt nichts gehört und mache mir dementsprechend natürlich Sorgen :/
Autor: JustMe
« am: 28. November 2018, 13:07:13 »

Achso - und gibt es eine "Probezeit" von 6 Monaten oder ähnliches, wo beide Seiten ohne Grund das Ausbildungsverhältnis beenden können, auch ohne Nachteile? Ich las etwas davon, dass man die Ausbildungskosten zurück zahlen muss, wenn man abbricht.
Autor: JustMe
« am: 28. November 2018, 12:35:44 »

Oh sorry - Beamtenverhältnis  :)
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