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Zusammenfassung

Autor: Staff Sergeant
« am: 27. November 2018, 08:22:13 »

Cool, Danke Bayer Bazi und Loggi SU für die Tipps
Autor: LoggiSU
« am: 25. November 2018, 21:48:14 »

KOSTENLOS. Das ist doch schon mal ein konkreter Preis ;D
Ne, nicht "kostenlos" ::) Sie bekommen als TG-berechtigter eine Unterkunft bis zu einer Höchstgrenze bezahlt. Wie bereits geschrieben, hängt das vom Standort und dem dortigen Mietspiegel ab.

Zum Beispiel liegt der Höchstsatz in Euskirchen bei 530 EUR. Mietet man nun eine Wohnung für 700 EUR an, muss man 170 EUR aus der eigenen Tasche zahlen (kann das aber als doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen).
Und weil man direkt nach der Versetzung normalerweise im ersten Monat keine Wohnung findet, kann der Refü auch nach den ersten zwei Wochen der Dienstantrittsreise genehmigen, dass man für eine angemessene Zeit eine Hotelunterkunft bis zu einem Maximalsatz beziehen darf (bei mir waren das damals 69 EUR / Tag für 6 Wochen, da ich Mitten im Monat versetzt wurde).

Wie hier geschrieben wurde:
Du bist mit dem Problem nicht der erste. Gerade solche Standorte kennen die Probleme und wissen damit umzugehen. Sich darum kümmern ist wichtig, aber auch entspannt bleiben.  ;)

So wars bei mir auch. Und mit nem bisschen Eigeninitiative habe ich eine schöne Wohnung gefunden, die kpl. über den Mietzuschuß abgedeckt ist.
Erst den Antrag auf Mietzuschuß gestellt und nach Zusage diverse Ferienwohnungsvermieter angeschrieben, ob Langzeitmietung möglich ist. Direkt der erste hat zugesagt und nach nem Besichtigungstermin alles klar gemacht. War völlig problemlos.
Autor: bayern bazi
« am: 25. November 2018, 16:42:17 »

Es gibt da in JEDER Kp jemanden der sich mit dem Thema auskennt, und dir auch Auskunft geben kann - DER MANN MIT DER GELBEN SCHNUR - auch Mutter der Kompanie  oder Spieß gennant

einfach mal über die Kaserne anrufen und den Kompaniefeldwebel verlangen

diesen dann das Thema erklären und der müsste im Regelfall auskunft geben können, weil er weiß was er an Stuben / Unterkünfte ecc vorhanden hat :o


Autor: Ralf
« am: 24. November 2018, 16:45:15 »

Rechnungsführer
Autor: Staff Sergeant
« am: 24. November 2018, 16:30:22 »


Ne, nicht "kostenlos" ::) Sie bekommen als TG-berechtigter eine Unterkunft bis zu einer Höchstgrenze bezahlt. Wie bereits geschrieben, hängt das vom Standort und dem dortigen Mietspiegel ab.

Danke, das verstehe ich.

Zitat
Und weil man direkt nach der Versetzung normalerweise im ersten Monat keine Wohnung findet, kann der Refü auch nach den ersten zwei Wochen der Dienstantrittsreise genehmigen

Was Refü bedeuted weiß ich allerdings nicht
Autor: ulli76
« am: 24. November 2018, 16:12:17 »

An solchen Standorten gibt es auch oft SoldatenWG, ansonsten gibt es eben auch Pensionen/möblierte Zimmer/Ferienwohnungen.
Autor: TomTom2017
« am: 24. November 2018, 16:09:50 »

KOSTENLOS. Das ist doch schon mal ein konkreter Preis ;D
Ne, nicht "kostenlos" ::) Sie bekommen als TG-berechtigter eine Unterkunft bis zu einer Höchstgrenze bezahlt. Wie bereits geschrieben, hängt das vom Standort und dem dortigen Mietspiegel ab.

Zum Beispiel liegt der Höchstsatz in Euskirchen bei 530 EUR. Mietet man nun eine Wohnung für 700 EUR an, muss man 170 EUR aus der eigenen Tasche zahlen (kann das aber als doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen).
Und weil man direkt nach der Versetzung normalerweise im ersten Monat keine Wohnung findet, kann der Refü auch nach den ersten zwei Wochen der Dienstantrittsreise genehmigen, dass man für eine angemessene Zeit eine Hotelunterkunft bis zu einem Maximalsatz beziehen darf (bei mir waren das damals 69 EUR / Tag für 6 Wochen, da ich Mitten im Monat versetzt wurde).

Wie hier geschrieben wurde:
Du bist mit dem Problem nicht der erste. Gerade solche Standorte kennen die Probleme und wissen damit umzugehen. Sich darum kümmern ist wichtig, aber auch entspannt bleiben.  ;)
Autor: Stryker71
« am: 24. November 2018, 14:28:13 »

In Mayen gibt es in der gesamten Kaserne exakt drei Betten. In einem davon schläft der OvWa, die anderen beiden sind in den Arrestzellen. Sie werden also dort definitv nicht in der Kaserne schlafen.

Grundsätzlich sind sie als Verheirateter mit eigenem Hausstand Trennungsgeldberechtigt. Das heißt, die Bundeswehr zahlt ihnen neben einem kleinen Tagessatz und zwei Heimfahrten im Monat auch einen Mietzuschuß, wenn es keine Unterkünfte in der Kaserne gibt. Dieser Mietzuschuß ist von Standort zu Standort unterschiedlich, mit ihm können sie dann später, wenn sie fest am Standort sind, dauerhaft eine kleine Wohnung mieten. Wenn ihre Familie mit umzieht fällt das natürlich weg, dafür erhalten sie einen Zuschuss für den Umzug.

Theoretisch haben sie für die ersten zwei Wochen nach der Versetzung in die neue Einheit Anspruch auf ein Hotel, wenn man ihnen keine Unterkunft stellen kann. In dieser Zeit müssen sie sich dann selbst um eine Unterkunft kümmern, für die zwei Wochen bietet sich so etwas wie eine Pension oder eine Ferienwohnung an.
Autor: KlausP
« am: 24. November 2018, 12:22:24 »

Zitat
KOSTENLOS. Das ist doch schon mal ein konkreter Preis

Auch das steht in den diversen Threads zum Thema.  ::)
Autor: Staff Sergeant
« am: 24. November 2018, 12:19:15 »


Als TG-Empfänger ist Ihnen dienstliche Unterkunft kostenlos bereitzustellen. Wenn es in der Liegenschaft keine freien Unterkunftskapazitäten gibt, zahlt Ihnen die Bw z.B. die Kosten für ein möbliertes Zimmer. Wie hoch der Betrag ist, hängt vom örtlichen Mietspiegel ab.

KOSTENLOS. Das ist doch schon mal ein konkreter Preis ;D

Stimmt das mit dem möblierten Zimmer habe ich hier schon gelesen, hatte es nur wieder vergessen. Sorry es sind halt doch sehr viele Informationen auf einmal.
Autor: ulli76
« am: 24. November 2018, 12:17:17 »

In der Praxis ist das viel einfacher.
An Lehrgangsorten gibt es meist genug Unterkünfte (die sind ja darauf ausgelegt, dass immer wieder Lehrgangsteilnehmer kommen und untergebracht werden müssten)- wenn nicht, weiss man das und du bekommst die passenden Hinweise und Tipps.

Wenn du an einem Standort Praktikum machst, in denen es wenig Unterkünfte gibt, kann es sein, dass man dich in einer Pension oder möbliertem Zimmer oder sogar im Hotel unterbringt. Aber das wird alles rechtzeitig geklärt.

In den Stammeinheiten ist es manchmal schwieriger, wenn die Standorte nicht auf so viele Soldaten ausgelegt sind. Aber auch da muss normalerweise keiner seine Dackelgarage in der Grünfläche aufbauen.

Autor: KlausP
« am: 24. November 2018, 12:12:31 »

Ja ich habe die Threads gelesen. Ich finde nur keine konkreten Zahlen. Ich würde gerne wissen was mir bezahlt wird, wie viel Prozent? Diese Dinge...

Was wollen Sie denn da an konkreten Zahlen wissen? Als TG-Empfänger ist Ihnen dienstliche Unterkunft kostenlos bereitzustellen. Wenn es in der Liegenschaft keine freien Unterkunftskapazitäten gibt, zahlt Ihnen die Bw z.B. die Kosten für ein möbliertes Zimmer. Wie hoch der Betrag ist, hängt vom örtlichen Mietspiegel ab und den wird hier wohl so schnell keiner aus dem Hut zaubern können.

Auch das steht in den diversen Threads, mit Quellenangabe (z.B. die Beiträge vom User "LwPersFw").
Autor: Ralf
« am: 24. November 2018, 12:11:10 »

Ja ich habe die Threads gelesen. Ich finde nur keine konkreten Zahlen. Ich würde gerne wissen was mir bezahlt wird, wie viel Prozent? Diese Dinge...
Ist von Standort zu Standort unterschiedlich. Die Summe ist doch für dich völlig egal, es kommt doch darauf an, dass du dann adäuqat untergebracht bist.
Also wenn du dann berechtigt bist, wird man dir im örtlichen DLZ dazu auch etwas sagen. Du bist doch nicht der Erste, der so etwas dann in Anspruch nehmen würde.
Zitat
wenn man zu dem Praktikum geht muss man ins Hotel?! 
Die Antwort darauf wurde doch schon gegeben: das ist die Versetzung in die Stammeinheit. Und gesetzt des Falles, dass du auf Lehrgang bist und dort gibt es keine Unterkunft, wirst du auch in einem Hotel wohnen.
Autor: Staff Sergeant
« am: 24. November 2018, 12:08:23 »

Das ist doch aber komisch, dass man während der Grundausbildung in der Kaserne wohnt, wenn man auf Lehrgänge geht wohnt man in der Kaserne, aber wenn man zu dem Praktikum geht muss man ins Hotel?!  ???
Autor: wolverine
« am: 24. November 2018, 12:04:42 »

Mayen war mein erster Fall mit den U 25, die vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft aus dienstlichen Gründen befreit wurden.
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