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Zusammenfassung

Autor: DA40
« am: 27. September 2018, 21:58:18 »

Eine 37/10 war VS - Quelle?

Selten so gelacht ..

Guter Punkt. Also der erste. Insofern ziehe ich meine Aussage "alle ZDvs waren VS-NfD" zurück und werde zu Hause mal in einen alten Reibert schauen. Vielleicht trügt mich auch meine Erinnerung...

Im Übrigen verweise ich jetzt einfach mal auf § 12 SG und verabschiede mich mit einem freundlichen Guten Abend aus diesem Thread.
Autor: F_K
« am: 27. September 2018, 21:45:38 »

Eine 37/10 war VS - Quelle?

Selten so gelacht ..
Autor: DA40
« am: 27. September 2018, 19:56:26 »

Zitat
... Spannend, dass du der Ansicht bist, dass meine Rechts(er-)kenntnis irrelevant ist. Du musst mich und meinen DP gut kennen. ...

Ist doch nichts Neues. Tue ich mir aber schon lange nicht mehr an.  ;)

Darauf ein Kasten Bier für alle ;D.
Autor: KlausP
« am: 27. September 2018, 19:49:57 »

Zitat
... Spannend, dass du der Ansicht bist, dass meine Rechts(er-)kenntnis irrelevant ist. Du musst mich und meinen DP gut kennen. ...

Ist doch nichts Neues. Tue ich mir aber schon lange nicht mehr an.  ;)
Autor: DA40
« am: 27. September 2018, 19:33:17 »

@ DA:

... Was Du erkennen magst, ist irrelevant.

Die Rechtslage ist klar, und bis zur Veröffentlichung kann man an solchen offenen Informationen Dienstpflichten verletzen.

Die neuen Waffenvorschriften sind z. B. im Gegensatz zu den älteren Vorschriften als VS eingestuft.

Ansonsten: der Reibert hat Leerstellen enthalten, um dort ggf. VS Informationen einzutragen - also bitte keine Geschichtsklitterung ...

Spannend, dass du der Ansicht bist, dass meine Rechts(er-)kenntnis irrelevant ist. Du musst mich und meinen DP gut kennen.

Im Übrigen ist die Rechtsgrundlage überhaupt nicht eindeutig:

"§ 14 SG - Verschwiegenheit
(1) Der Soldat hat, auch nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst, über die ihm bei oder bei Gelegenheit seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt nicht, soweit
[...]
2.
Tatsachen mitgeteilt werden, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen"

Im Übrigen sollte klar sein, dass keine VS-eingestuften Informationen weitergegeben werden dürfen.

Und früher waren die gesamten ZDvs VS-NfD, auch die Auszüge im Reibert (auch wenn diese "unproblematisch" waren).
Autor: F_K
« am: 27. September 2018, 19:18:19 »

@ DA:

... Was Du erkennen magst, ist irrelevant.

Die Rechtslage ist klar, und bis zur Veröffentlichung kann man an solchen offenen Informationen Dienstpflichten verletzen.

Die neuen Waffenvorschriften sind z. B. im Gegensatz zu den älteren Vorschriften als VS eingestuft.

Ansonsten: der Reibert hat Leerstellen enthalten, um dort ggf. VS Informationen einzutragen - also bitte keine Geschichtsklitterung ...
Autor: DA40
« am: 27. September 2018, 19:16:27 »

Das wirft aber auch die berechtigte Frage auf, warum dann diese Vorschriften nicht per se online ins Internet gestellt werden.

Das ist tatsächlich eine sehr berechtigte Frage, die sich in allen Bereichen des Staates stellt. Lange Zeit war es auch beim Deutschen Bundestag so, dass die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zwar nicht veröffentlicht, aber auf Basis von IFG-Anfragen verschickt wurden. Irgendwann wurde es dem WD zu nervig, die steigende Anzahl der Anfragen zu beantworten und stellt nun sämtliche Gutachten (anonymisiert was den auftraggebenden MdB und den Ersteller des Gutachtens angeht) ins Netz.

Erinnere dich an den Reibert - in dem werden schon seit Jahrzehnten Informationen abgedruckt, die damals (TM) sogar VS-NfD waren.
Autor: Ralf
« am: 27. September 2018, 19:11:52 »

Das wirft aber auch die berechtigte Frage auf, warum dann diese Vorschriften nicht per se online ins Internet gestellt werden.
Autor: DA40
« am: 27. September 2018, 19:00:56 »

... und die sind wie alt?

Ändert aber nichts an meinen Ausführungen.

Mein Punkt war, dass jederzeit die offenen Vorschriften jeder (!) beim BMVg per Email anfordern kann. Wer sich nicht traut, direkt eine Email zu schreiben, kann das auch die Homepage "Frag den Staat" tun.

Trotz der natürlich geltenden Pflicht zur Verschwiegenheit sollte hier jeder abschätzen können, ob die Herausgabe von letztlich frei verfügbaren Informationen problematisch ist oder nicht. Eine Dienstpflichtverletzung bei der auszugsweisen Veröffentlichung von Informationen, die man auch auf dem offiziellen Weg erhalten kann, kann ich nicht erkennen. Das Risiko, an jemanden als DV (bzw. RB/WDA oder beratenden PersStOffz, der zufällig auch noch StOffzR ist) zu gelangen, der das anders und damit wie F_K , möge aber jeder für sich selbst bewerten.
Autor: F_K
« am: 27. September 2018, 18:40:19 »

... und die sind wie alt?

Ändert aber nichts an meinen Ausführungen.
Autor: DA40
« am: 27. September 2018, 18:36:51 »

Wenn nicht "VS" draufsteht, ist meistens kein VS "drin".

Das Dokument ist dann als "offen" zu betrachten - und unterliegt, sofern dienstlichen Ursprungs, der Verschwiegenheit.

Daher besser nichts verwenden, was nicht offiziell öffentlich gemacht worden ist.
(Z. B. Die offenen Vorschriften auf bundeswehr .de


Das ist grundsätzlich so richtig - allerdings bekommt man eigentlich fast alle Vorschriften auf Nachfrage und Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz vom BMVg zugeschickt... Vgl. als Beispiel https://fragdenstaat.de/anfrage/zdv-31-zdv-314-zdv-321-zdv-3160-zdv-3710-zdv-207-zdv-105-zdv-3710/
Autor: F_K
« am: 20. September 2018, 15:00:06 »

Wenn nicht "VS" draufsteht, ist meistens kein VS "drin".

Das Dokument ist dann als "offen" zu betrachten - und unterliegt, sofern dienstlichen Ursprungs, der Verschwiegenheit.

Daher besser nichts verwenden, was nicht offiziell öffentlich gemacht worden ist.
(Z. B. Die offenen Vorschriften auf bundeswehr .de
Autor: Ralf
« am: 20. September 2018, 08:47:14 »

Bei Vorschriften und Erlassen und Schreiben steht das immer vorne oder in der Kopfzeile. Steht nichts da, kann es auch keine Einstufung haben.
Autor: doc.
« am: 20. September 2018, 07:51:11 »


Die Einstufung "offen" bedeutet eben NICHT "öffentlich" - offen unterliegt der allgemeinen Verschwiegenheit in dienstlichen Angelegenheiten.

Merke: Einfach niemals etwas selber veröffentlichen!


Entspricht *keine* Einstufung der Einstufung offen? Woran wären dann Unterlagen zu erkennen die z.B. in einem Forum wie hier veröffentlicht werden dürften?

Aber danke für den Hinweis.

Gruß,
doc.
Autor: KTA
« am: 19. September 2018, 21:25:33 »

Nein war tatsächlich nicht dabei. Aber dann habe ich jetzt den Hinweis, wonach ich suchen muss. Danke!
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