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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Saarsoldat am 25. Dezember 2017, 17:24:52

Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: Saarsoldat am 25. Dezember 2017, 17:24:52
Falls es jemanden interessiert:

Hatte glaube ich auch eine neue Vorschrift Schießen mit Handfeuerwaffen gesehen die ab 01.01.18 in Kraft tritt. Eine größere Änderung war, dass man für die Schützenschnurr jetzt egal in welcher Einheit nur noch P8 und G36 brauch.
Titel: Antw:Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: Bumblebee am 25. Dezember 2017, 17:37:03
Zitat
Hatte glaube ich auch eine neue Vorschrift Schießen mit Handfeuerwaffen gesehen die ab 01.01.18 in Kraft tritt.

Ja. Und da gibt es viele große, wichtige (!) Änderungen. Ich empfehle dringend jedem, sich die mal in Ruhe zu Gemüte zu führen - gerade hinsichtlich IGF-Schießen und Voraussetzungen dafür.

Kurzfassung:
Um die Übung zu schießen, muss der NB1 abgeschlossen sein.
Problem (Beisiel)
Wer vor dem 1.1.18 die P-NB1-3 GESCHOSSEN hat, hat den NB P abgeschlossen.
Sonst muss die P-NB1-3 BESTANDEN werden, darüber hinaus die 1-1 und 1-3 aus der Wartestellung.

Wer also nach NSAK implementiert wurde, und die 1-3 nicht im Schießbuch stehen hat, weil er sie nicht bestanden hat (was natürlich so nicht der Fall sein sollte) hat ein Problem.
Titel: Antw:Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: S1NCO am 26. Dezember 2017, 08:53:29
Zitat
Um die Übung zu schießen, muss der NB1 abgeschlossen sein.

Erläutere das doch mal bitte, Bumblebee.

Um welche Übung zu schießen?
Um die Wertungsübung zu schießen, muss der Nahbereich abgeschlossen sein?
Titel: Antw:Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: Jens79 am 26. Dezember 2017, 09:01:50
Hier gehts um Finanzen. Macht bitte ein eigenes Thema auf, denn es gibt in der Tat einiges zu beachten ab 2018.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: ulli76 am 26. Dezember 2017, 10:04:52
Ich hab den Thread aufgeteilt, damit es übersichtlich bleibt.
Also im anderen Thread alles zum Thema Finanzen, Dienstrecht etc.
Hier alles zum Thema Ausbildung.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: Bumblebee am 26. Dezember 2017, 12:34:31
Zitat
Um die Wertungsübung zu schießen, muss der Nahbereich abgeschlossen sein?

Ich habe die Vorschrift nicht hier (und sie ist VS), deswegen nur grob.
Wenn deine Waffe nach STAN die P8 ist, musst du als IGF Leistung eine abgewandelte (?) Wertungsübung P8 nach der neuen Vorschrift schießen.
Diese hat die Voraussetzung "Schütze ist NSAK implementiert". Du bist dann nach NSAK implementiert, wenn der NB1 der betreffenden Waffe abgeschlossen ist.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: Jens79 am 26. Dezember 2017, 13:51:57
Und das hat jetzt was genau mit Finanzen zu tun?  ::)
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: KlausP am 26. Dezember 2017, 14:14:11
Und das hat jetzt was genau mit Finanzen zu tun?  ::)

Nichts, aber dieser Thread steht deshalb ja auch in "Ausbildung und Ausrüstung"  ;D
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: ulli76 am 26. Dezember 2017, 15:03:24
Ich hab den Thread aufgeteilt, damit es übersichtlich bleibt.
Also im anderen Thread alles zum Thema Finanzen, Dienstrecht etc.
Hier alles zum Thema Ausbildung.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: benba am 28. Dezember 2017, 02:44:28
Um es kurz zu machen, jeder Schießausbilder/-lehrer sowie Leitende bzgl. neuesSAK sollte sich die entsprechende neue Vorschrift diesbezüglich ansehen. Die Durchführungsbestimmungen von vor sieben Jahren inkl. späterer Überarbeitung ist wie geschildert ab 1.1.18 obsolet.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: Jens79 am 28. Dezember 2017, 09:08:05
Und das hat jetzt was genau mit Finanzen zu tun?  ::)

Nichts, aber dieser Thread steht deshalb ja auch in "Ausbildung und Ausrüstung"  ;D

Ach Klaus.... Das viele gute Essen und Trinken verwirrt mich...  ;D

Zum Thema:

Es gibt u.a. wichtige Änderungen zum Thema, wer welches Schießen leiten darf.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: benba am 28. Dezember 2017, 09:31:45
Es gibt u.a. wichtige Änderungen zum Thema, wer welches Schießen leiten darf.

Guter Schritt um die Belastung auf Schießausbilder/-lehrer abzuwälzen....
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: Jens79 am 28. Dezember 2017, 09:42:16
Je nachdem wie man es sieht. Die Schießlehrer "alt" z.B. können relativ simpel auf "Neu" Umgeschult werden.
Aber da gibt es im Ausbildungsforum eine sehr gute Diskussion, die u.a. widersprüchliche Angaben der einzelnen Vorschriften 
aufgedeckt hat.

Ebenfalls wird unterschieden zwischen Ausbildern und Leitenden. Ziemlich komplex und schwer durchzudringen.
Titel: Schießen nSAK
Beitrag von: LwPersFw am 28. Dezember 2017, 11:44:54
Und um es noch komplexer zu machen...

Ab dem 01.01.2018 darf niemand mehr an einem Schießen teilnehmen, der nicht über eine gültige arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchung Lärm ( A 3.1.3 ) verfügt.

Auch dafür trägt z.B. der Leitende die Verantwortung, denn er hat während des Schießens u.a. auch den
Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

So lange nichts passiert  ... aber wehe es kommt z.B. zu einem Knalltrauma... und der Soldat hatte nicht die geforderte Untersuchung.. . da versteht die Verwaltung keinen Spaß .... und wird nach Verantwortlichen suchen .... die dann in Regress genommen werden können...

Das Heer hat dies schon erkannt .... und hat angekündigt, alle Soldaten von Lehrgängen abzulösen... bei denen geschossen wird ... wenn der Nachweis über die o.g. Pflichtuntersuchung nicht erbracht wird.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: Jens79 am 28. Dezember 2017, 11:48:32
Ja. Jeder der Verantwortung übertragen bekommt ist für alles Verantwortlich.

Nur der Soldat selbst, der brauch auf nichts achten. Die Schuldigen werden immer woanders gesucht. Grandios....
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: KlausP am 28. Dezember 2017, 12:01:05
Dann muss die Einheit also zu jedem Schießen die Gefährdungskartei mitführen.  ::) Wie ist das aber in der GA? Wird nicht mehr geschossen? Schießen erst in der letzten Woche, wenn auch alle Rekruten arbeitsmedizinisch untersucht wurden? Oder gibt's eine Ausnahmeregelung dafür?

Zitat
... Nur der Soldat selbst, der brauch auf nichts achten. ...

Stimmt. Ist wie beim Truppenausweis, wenn nach der Beförderung der Dienstgrad nicht stimmte. Nach Eintreffen der entsprechenden Feldjägermeldung war auch zuerst immer die Einheit (und hier in der regel natürlich der Spieß) verantwortlich, nicht der Soldat.   ;)
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: LwPersFw am 28. Dezember 2017, 12:20:36
Dann muss die Einheit also zu jedem Schießen die Gefährdungskartei mitführen.  ::)

Wie ist das aber in der GA? Wird nicht mehr geschossen? Schießen erst in der letzten Woche, wenn auch alle Rekruten arbeitsmedizinisch untersucht wurden? Oder gibt's eine Ausnahmeregelung dafür?

Nein... die Verantwortlichen für den Arbeitsschutz... "am Ende des Tages" der Dienststellenleiter... müssen "nur" organisatorisch sicherstellen...das nur schießt...wer gültig untersucht ist...

Dessen ungeachtet... erhält auch jeder Untersuchte eine Ausfertigung der Vorsorgebescheinigung, aus der Art der Untersuchung und deren Gültigkeit ersichtlich sind.

In der GA gelten etwas andere Regeln... damit die Ausbildung durchgeführt werden kann.
Die eigentliche Untersuchung beim Betriebsarzt, die dann i.d.R. drei Jahre gültig ist, erfolgt erst in der Stammeinheit.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: ulli76 am 28. Dezember 2017, 12:24:45
Man könnte es wie bei der Polizei machen und die Anforderungen der G20-Untersuchung als Grundlage für die Tauglichkeit machen und die G20 schon im Rahmen der Einstellungsuntersuchung oder sogar der Musterung machen.
ABER: Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung darf nur ein Betriebsarzt machen (Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder Facharzt für Arbeitsmedizin). In der Praxis müsste das dann so aussehen, dass das entweder die Expertise beim Musterungs- oder Truppenarzt liegt (unrealistisch) oder ein entsprechender Kollege die Hörteste bekommt.

Jetzt wird´s noch lustiger: Die Musterungsvorschrift und die G20 sind nicht deckungsgleich. Was macht man dann mit Soldaten, die tauglich sind, eingestellt werden und dann im Rahmen der arbeitsmedizinischen Untersuchung rauskommt, dass die G20 nicht bestanden ist. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen darf man aber nicht einfach so zu Eignungsfeststellungen heranziehen, mal davon abgesehen, dass das juristisch noch richtig spannend werden würde, wenn jemand nach Musterungskriterien eingestellt und dann im Nachhinein auf einer anderen Grundlage wieder entlassen werden soll.

Achso- die G20 ist auch nicht die einzige Untersuchung die für Soldaten relevant ist: Haut, Belastungen des Gelenksystems incl. Vibrationsbelastungen (z.B. durch Schießen), Atemschutz. Und das alles noch für Rekruten.

Ich würde mal sagen- da wurde mal wieder einiges nicht richtig durchdacht.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: Jens79 am 28. Dezember 2017, 13:30:30
Ich hab eine Saugute Idee.....  ;D

Stationsausbildung
1., 2. und 3. Tag sämtliche Medizinische Untersuchungen
4. Tag IGF und Schießerhalt. Dauer: 5 min  ::)

Es kommt nur auf die Schießbahn, wer einen Ordner voll Bescheinigungen vorzeigen kann. Diese werden natürlich mindestens durch einen StOffz geprüft.
Sicher ist Sicher

*Ironie aus*
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: F_K am 28. Dezember 2017, 20:25:25
Ach Jungs,
Praktisch denken und Handeln - es gibt einen Stempel im Schiessbuch, in dem der Soldat das Datum der letzten Untersuchung bestätigt, mit Datum / Unterschrift des Soldaten.

Ist eine schriftliche Meldung in dienstlicher Angelegenheit - Falschmeldung strafbar / Dienstvergehen.

Der Schreiber wird angewiesen, nur Soldaten mit unterschriebenen Stempel einzutragen und die Fehler zu melden.

Fertig ist die Laube ...
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: benba am 28. Dezember 2017, 20:46:46
Da kann ich wieder nur müde lachen. Ähnlich verhält es sich doch aktuell bzgl. Wertungsübungen, die sind beim neuesSAK im Schießbuch zu dokumentieren. Was macht man z.B. bei uns wieder an der Dienststelle, weißt den Leitenden an einen Nachweis zu führen wer welche Übung bestanden hat. Wir führen damit teilweise wieder die Schießkladde Komma alt.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: F_K am 28. Dezember 2017, 20:51:54
Die WÜ / Übungen sind schon immer im Schiessbuch zu dokumentieren.

Unabhängig davon kann es sinnvoll sein, weitere Übersichten zu führen.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: benba am 28. Dezember 2017, 21:51:32
Am besten x Nachweise, wobei dann irgendwann keiner mehr weiß worauf er sich verlassen kann und Nachweis A mit Nachweis X verglichen wird. So ein Kramp, wenn schon dann allerhöchstens einmal Hardcopy und einmal digital, rechtsverbindlich. Alle anderen Übersichten sollten über die digital hinterlegten Daten generiert werden. Wäre aber vermutlich zu einfach, die vorhandenen IT-System einmal richtig zu benutzten...
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: Jens79 am 28. Dezember 2017, 23:58:50
Ach egal. Für die 60 Sekunden IGF und 3 Minuten Schiesserhalt im Jahr rege ich mich nicht auf.  ;D
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: dunstig am 29. Dezember 2017, 00:07:47
Wenn man nicht an einer Dienststelle ist, an der man für das Erfüllen der Schießleistung 1,5-2 Tage einplanen muss. ::)