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Autor: Tranduiel
« am: 20. Januar 2018, 20:39:41 »

Das wäre natürlich dann schön.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Autor: Ralf
« am: 20. Januar 2018, 20:22:48 »

Wenns da steht, ist es so, sonst würde es ja da nicht stehen.  ;)
Autor: Tranduiel
« am: 20. Januar 2018, 18:01:20 »

Guten Abend in die Runde,

ich hatte vor ein paar Tagen meine Eignungsfeststellung in Berlin und mir wurde die Eignung als Feldwebel ausgesprochen. In diesem Zuge habe ich mich für die Verwendung als Jäger entschieden. Nun stellt sich mir eine Frage und hoffe jemand kann mir da weiterhelfen, da ich bis jetzt im Netz und in diesem Forum dazu nichts gefunden habe. (Bezüglich Jäger-FW)
Und zwar steht auf der Druckansicht zum Dienstposten unter Prämienberechtigt Verpflichtungsprämie (§43b BBesG). Nun stellt sich mir natürlich die Frage ob ich Prämienberechtigt bin oder nicht. Da das Gesetz diesbezüglich nicht viele Informationen liefert und mein Einplaner nicht drauf eingegangen ist und ich auch in der ganzen Euphorie angenommen worden zu sein nicht weiter drauf geachtet habe.

Gleich vorab, ich bin nicht geldgeil oder sonderlich hinterher, ich habe mich auch ohne Kenntnis des vielleicht möglichen Falles einer Zahlung als Jäger verpflichten lassen, da ich diesen Posten will und mich letztlich nur der Punkt Prämienberechtigt stutzig gemacht hat.


Beste Grüße
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