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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 13. November 2017, 11:28:22 »

D700 schon.
Autor: TimTam
« am: 13. November 2017, 11:10:06 »

Falls der Arzt im KC zu der Ansicht gelangt, es ist nicht ausschlaggebend, wird kein Begutachtungsauftrag erstellt.

As You see...

A400, A500, A501, A700, B801, D200, D300, D400, D500, D700, W202, W203, W204, W205, X100 müssten es sein....

So ungefähr sieht das aus. Wollte nicht die ganz Liste aufführen. Aber zu meiner Verwunderung ist die die D100 sowie D700 nicht ausgeschlossen.
Autor: Andi8111
« am: 13. November 2017, 09:50:14 »

Falls der Arzt im KC zu der Ansicht gelangt, es ist nicht ausschlaggebend, wird kein Begutachtungsauftrag erstellt.

As You see...

A400, A500, A501, A700, B801, D200, D300, D400, D500, D700, W202, W203, W204, W205, X100 müssten es sein....
Autor: TimTam
« am: 13. November 2017, 09:30:31 »

!To whom it may concern!

Die Tauglichkeit wurde festgestellt. Es gab zwar ein paar Ausschlüsse, aber die hatte ich schon bei meiner Musterung 1999.
Laut BWArzt erfreue ich mich bester Gesundheit und A500/501 wollte ich eh nicht werden  :P
Autor: Andi8111
« am: 21. Oktober 2017, 12:48:50 »

Ach, um den Vorgang an sich noch einmal kurz darzustellen: Der Arzt, der die Verfügbarkeitsuntersuchung im KCBw durchführt, beauftragt einen FA Bw mit der Begutachtung. NUR, wenn der Arzt im KC der Meinung ist, es könnte ein POSITIVES Begutachtungsergebnis resultieren. Falls der Arzt im KC zu der Ansicht gelangt, es ist nicht ausschlaggebend, wird kein Begutachtungsauftrag erstellt. Selbst kann man sich zwar in einem BWK vorstellen mit der Bitte der Begutachtung, aber der FA Bw wird einen Teufel tun, dies auf Verlangen von einem Zivilisten zu machen, denn dann ist er voll Regresspflichtig. Außerdem wird er keine Aussage hinsichtlich der Verwendungsfähigkeit machen DÜRFEN, da diese begutachtende Aussage NUR durch Beauftragung eines Arztes der BW erfolgen kann. (TrArzt, KC Arzt, Vertragsarzt BW).
Autor: Andi8111
« am: 21. Oktober 2017, 12:43:22 »

Dann schreiben Sie das. Es gibt keine Fehlerziffern und es gibt auch keine "fachärztlichen Bescheinigungen". Es ist auch unerheblich, in welcher Anzahl die ärztlichen Atteste vorliegen. Es reicht genau eines von einem Facharzt BW Orthopädie/Unfallchirurgie. Mag sein, dass Sie davon ausgehen, jeder versteht dieses Laiengefasel, aber es ist unpräzise und verleitet zu falschen Hoffnungen. Ihre Aussage hätte so aussehen müssen, wie meine.
Autor: HosaBrack
« am: 17. Oktober 2017, 19:59:39 »

Nö. Denn nur ein Facharzt BW kann, bei äußerst günstiger Prognose und hervorragendem Ergebnis eine andere GZ vergeben. Was zivile Ärzte schreiben, interessiert wenn dann nur bei der Musterung.

Genau das meine ich.
Autor: TimTam
« am: 17. Oktober 2017, 18:42:19 »

Ah ich verstehe  ;D Guter Hinweis
Gleich mal mit dem Chef bereden.
Danke
Autor: ulli76
« am: 17. Oktober 2017, 18:35:07 »

Das heisst nicht, dass du nichts militärisches mehr machen sollst, sondern dass du auf einen passenden DP sollst.
Autor: TimTam
« am: 17. Oktober 2017, 08:20:17 »

Hallo Ulli76,

ich verstehe den Ansatz einen körperliche weniger anstrengenden DP zu besetzen, aber ehrlich gesagt sitz ich schon im zivilen auf einer Büro- / Verwaltungsstelle und bin immer ganz froh durch die RSU dem etwas Abwechslung entgegen zu bringen. Von daher scheidet diese Option für mich persönlich aus.

Im Fall der Fälle werde ich dann die Entscheidung so akzeptieren wie sie ist. Ein Fachärzte-Hopping um verschiedene Befunde zu bekommen, werde ich nicht anfangen.
Ich bin der Meinung, ein freiwilliges Engagement sollte von beiden Seiten gewollt sein. Sprich, sollte ich das Gefühl haben nicht mehr benötigt zu werden, dann trennt man sich eben. Leben geht auch so weiter  8)

Aber jetzt wollen wir mal nicht schwarz malen und harren der Dinge die da kommen. Selbstdiagnosen und Befragung der Glaskugel waren noch nie zielführend.
Autor: ulli76
« am: 16. Oktober 2017, 20:52:58 »

Reservisten sollen ja jetzt neu anforderungsbezogen gemustert werden (sinngemäß, weiss auch nicht genau, ob das noch Planung ist, oder schon umgesetzt wurde). Sieh zu, dass du aus dem Infanteriezug raus in einen körperlihc weniger anspruchsvollen DP kommst.
Autor: TimTam
« am: 16. Oktober 2017, 20:05:46 »

Ich denke die Zeichen stehen auf Abschied. Keine Ahnung ob der DP eines RSU Soldaten im Infanteriezug die III 59 als Ausschluss hat, aber ich fürchte dem ist so. Zu allem Überfluss hat sich über die Jahre wohl O-Beine bedingt ein leichter Knorpelschaden eingeschlichen. Nichts was mich jetzt beim BFT, IGF etc. beeinträchtigt hat, aber es steht halt im letzten MRT Befund drin.
Autor: ulli76
« am: 16. Oktober 2017, 19:45:42 »

Kreuzband ist ein Sonderfall. Wenn das das einzige ist, was kaputt gegangen ist und die OP erfolgreich war, dann gibt es relativ wenig Probleme mit der Tauglichkeit. Nur tunlichst nicht auf einem DP üben, die die III 59 als Ausschluss hat. Sonst vieeel Zeit und Nerven mitbringen wenn eine Ausnahmegenehmigung angestrebt wird.
Das Kreuzband ist nach der OP regelhaft sehr stabil und macht wenig Beschwerden.

ABER: Es darf nix anderes kaputt gegangen sein und natülich sollte es im MRT-Befund nicht allzu viele Verschleisserscheinungen geben.

Kümmer dich jetzt so schnell wie möglich drum und reiche erstmal den ALTEN MRT-Befund und die alten Berichte (OP-Bericht, Abschlussbericht) ein. Dann wird man sehen. Mitte November wird aber echt Glückssache.
Autor: Andi8111
« am: 16. Oktober 2017, 18:28:58 »

Nö. Denn nur ein Facharzt BW kann, bei äußerst günstiger Prognose und hervorragendem Ergebnis eine andere GZ vergeben. Was zivile Ärzte schreiben, interessiert wenn dann nur bei der Musterung.
Autor: HosaBrack
« am: 16. Oktober 2017, 17:48:59 »

Mit einem Kreuzbandriss wirst du für so ziemlich alles was draußen stattfindet eine Fehlerziffer bekommen. Wenn du -am besten mehrere- fachärztliche Bescheinigungen liefern kannst, dass deine Knie bzw. Bänder voll belastbar sind, sieht es wieder etwas anders aus.
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