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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: BodoHH am 05. Dezember 2016, 05:19:47

Titel: SaZ 9 Renten-/Pensionsanspruch
Beitrag von: BodoHH am 05. Dezember 2016, 05:19:47
Guten Morgen Kameraden,
mal eine Frage an Euch.
Als Seiteneinsteiger bei der Bundeswehr und SaZ 9, wie bemessen sich da die Renten-/Pensionsansprüche nach Dienstzeitende?
Mit einem Ausstiegsalter von 60 Jahren ist ja eine Eingliederungshilfe ins Zivilleben nicht mehr sinnvoll. Also mit 60 wieder ins zivile Berufsleben einzusteigen und nach 7 Jahren mit Erreichen des Rentenalters wieder auszusteigen. Wie werden da die Renten-/Pensionsansprüche aus dem zivilen und später dann aus dem militärischen Arbeitsleben berechnet?
Danke und Gruss

Titel: Antw:SaZ 9 Renten-/Pensionsanspruch
Beitrag von: F_K am 05. Dezember 2016, 06:46:01
Pension = 0, weil kein BS.
Rente wird nach versichert, Bemessungsgrundlage Brutto - wie sonst auch.
Titel: Antw:SaZ 9 Renten-/Pensionsanspruch
Beitrag von: MiraC am 05. Dezember 2016, 07:04:44
Nicht ganz, Bemessungsgrundlage = brutto + 20%
Titel: Antw:SaZ 9 Renten-/Pensionsanspruch
Beitrag von: Tommie am 05. Dezember 2016, 08:25:36
Mit einem Ausstiegsalter von 60 Jahren ist ja eine Eingliederungshilfe ins Zivilleben nicht mehr sinnvoll. Also mit 60 wieder ins zivile Berufsleben einzusteigen und nach 7 Jahren mit Erreichen des Rentenalters wieder auszusteigen.

Selbstverständlich haben Sie als (dann ehemaliger!) SaZ Anspruch auf Ihre BFD-Leistungen und auf die Übergangsgebührnisse! Was danach passiert erklärt Ihnen dann die Arbeitsagentur, eventuell bekommen Sie von dort noch Leistungen, ansonsten wird das Jobcenter für Sie zuständig sein und Sie bekommen "Hartz-IV" bis Sie in das gesetzliche Rentenalter eintreten. Die Arbeitsagentur erklärt Ihnen dann auch, was sinnvoll ist und was nicht! Und wenn Sie mit "sinnvoll" meinen, dass Sie danach keine Lust haben zu arbeiten, dann sollten Sie sich schon langsam an das Leben mit den Hartz-IV-Sätzen gewöhnen ;) !
Titel: Antw:SaZ 9 Renten-/Pensionsanspruch
Beitrag von: KlausP am 05. Dezember 2016, 09:00:13
Damit diese Frage akut wird muss man mit über 50 erst einmal eingestellt werden! Da hat nämlich das Bundesministerium der Finanzen ein gehöriges Wort mitzureden!
Titel: Antw:SaZ 9 Renten-/Pensionsanspruch
Beitrag von: BodoHH am 06. Dezember 2016, 04:33:32
Klingt nicht sehr ermutigend. Aber trotzdem vielen Dank für die Antworten.

Zum allerletzten Mal: es ist in Internetforen absolut nicht üblich, sich zu "Siezen", da es unnatürlich, befremdlich, albern und gekünstelt klingt. Ich bin übrigens nicht der Einzige, der dies immer wieder bemängelt. Einige belustigt das, andere schütteln vielleicht genervt mit dem Kopf. Einige scheinen da sehr "beratungsresistent" zu sein, aber okay, ich gebe auf, jeder so wie er es will.
Titel: Antw:SaZ 9 Renten-/Pensionsanspruch
Beitrag von: Tommie am 06. Dezember 2016, 08:18:17
Ich finde, dass Sie diese Entscheidung jedem einzelnen selbst überlassen sollten!

Und ansonsten hat hier keiner etwas geschrieben, was eine wirklich bahnbrechend neue Erkenntnis darstellen würde! Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ist bei jeder Einstellung eines SaZ zu beteiligen, der das 40. Lebensjahr schon vollendet hat. Und es werden lockere 80% aller diesbezüglichen Anfragen abschlägig beschieden. Das war´s dann auch schon ...